Hallo,
leider weiß ich nicht ob ich hier oder bei Medizin oder bei Recht posten soll…
Folgendes Problem: Bin seit Anfang Februar krankgeschrieben, hab rechts eine Irisitis ( Bindehautentzündung) die teilweise eine komplette Blindheit hervorrief. Hatte damals schon mal gepostet, da ich während der Arbeitszeit zum Doc gegangen bin und ich deswegen Ärger bekam. Nun stellt sich folgendes raus. Da meine Chefin immer wieder fragte wie lange ich denn noch krank wäre… zwischenzeitlich lag ich auch im Krankenhaus… und es sehr merkwürdig fand das mein Augenarzt mich jeweils immer 14 tägig krankschreibt…hat sie die Arzthelferin die eine Freundin von ihr ist mal nach meinem Befinden befragt. Diese hat ihr auch Auskunft gegeben was ja eigentlich schon wieder die Schweigepflicht verletzt. Ich bin hin und her gerissen… soll ich mich beim Arzt beschweren… meine Chefin darauf hinweisen das sie einen Schritt zu weit gegangen ist ( was ich eh nich kann da sie viel zu dominat ist) oder wie auch immer ich mich verhalten soll…Jedenfalls wird die Angst vor dem Tag des wieder Arbeitens immer größer…
ich wäre für jeden rat dankbar und hoff das mein wirrwarr von Statement jemand verstanden hat.
MFG Angela
Zeig sie an!
Hallo Angela!
Solange Dich Dein Arzt krankschreibt, geht das Deinen Arbeitgeber nichts an, warum Du krank bist. Wenn die Arzthelferin wirklich Auskünfte erteilt hat, sollte sie fristlos gekündigt werden, also ist es am besten, Du zeigst sie an und vielleicht Deine Chefin auch gleich, denn die hat sich nicht nach Deinen Befunden zu erkundigen.
Daß Du anschließend mit Deiner Kündigung zu rechnen hast, mußt Du allerdings auch bedenken, aber sollte es wirklich schon so schlimm sein, daß der Arbeitgeber in Deine Privatsphäre eindringt und Du Dir das gefallen lassen mußt aus Angst um Deinen Job?
Da Du aber ohnehin schon Angst vor Deiner Chfin hast, ist es vielleicht auch besser so, denn ich glaube nicht, daß Du gerne dorthin arbeiten gehst.
Das ist bloß meine Meinung dazu, sprich das, was ich machen würde. Ich weiß nichts über die Arbeitsplatzsituation in Deiner Gegend, noch, wie sehr Du diesen Job bauchst, ich schreibe nur, was ich machen würde.
liebe Grüße
Wolfgang
Hi Angela.
Ich bin kein Rechtsexperte, aber das ist IMO ein gewaltiger Bruch des Vertrauensverhältnisses, den deine Chefin da begangen hat.
So etwas ahndet man normalerweise mit einer fristlosen Kündigung deinerseits mit anschließender Klage auf Schadenersatz.
Und, wie Wolfgang schon sagte, eine Anzeige gegen die Arzthelferin wäre auch definitiv angebracht.
Ich denke, du solltest auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen, der dich weiter berät.
Und so wie du die ganze Sache schilderst, hätte ich keine Skrupel vor einem Rechtsstreit. Dein Arbeitsverhältnis scheint sowieso untragbar zu sein. Such dich dringend nach etwas Neuem um. Wenn man schon Angst hat, wieder zur Arbeit zu gehen, muß man unbedingt etwas tun!
Alles Gute
Christian
Hallo Angela,
der Bruch der ärztlichen Schweigepflicht (dem Respekt der Schweigepflicht ist auch eine angestellte Arzthelferin verpflichtet) ist in der Tat ein gravierendes berufständisches Vergehen, wird jedoch nur zu einem juristischen Vorgang, wenn Du die Rolle der Klägerin gegen Deine Freundin einnehmen willst.
Du schreibst, Du habest eine ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die natürlich auch Deine Arbeitgeberin hat. Damit ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit prinzipiell klar, verlängert sich aber ggf. nach erneuten ärztlichen Ermessen.
Damit ist aus meiner Sicht völlig unerheblich, was Deine Freundin gesagt oder evtl. fälscherweise behauptet hat.
Eine Frage drängt sich auch dem geneigten Leser Deiner Zeilen auf: unabhängig von der juristischen Würdigung des Bruches der ärztlichen Schweigepflicht, decken sich die Angaben Deiner arzthelfenden Freundin mit Deiner Version oder liegen jetzt markante Abweichungen auf dem Tisch?
Wenn nicht, gibts kein Grund zur Sorge (das wenig gedeihlich anmutende Verhältnis zu Deiner Chefin verdient eine eigene Würdigung, ist aber auch eine andere Baustelle).
Viele Grüße. Thomas
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nur der klarheit wegen
Hallo Thomas,
Damit ist aus meiner Sicht völlig unerheblich, was Deine
Freundin gesagt oder evtl. fälscherweise behauptet hat.
Die Arzthelferin ist die Freundin der Chefin:
…hat sie die Arzthelferin die
eine Freundin von ihr ist
Tschuess, Elke
Hallo Elke,
hast völlig recht. Danke.
Viele Grüße. Thomas
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