Psychiatrie

Hallo Alle,
Möchte mal gern efahren, wieviel Neuorologie ein frischgebackener Mediziner im Laufe seines Studiums intus haben muss um sich dann „Psychiater“ zu nennen. Genügt es, wenn er einige praktische Semester in einer psychiatrischen Klinik absolviert ? Ich denke und vermute, dass in dieser Disziplin viel zu wenig „Neurologie“ vermittelt wird.
Mit Gruss: hardy

Hallo Hardy!

Möchte mal gern efahren, wieviel Neuorologie ein
frischgebackener Mediziner im Laufe seines Studiums intus
haben muss um sich dann „Psychiater“ zu nennen.

Die Facharztausbildung für Psychiatrie und Psychotherapie sieht so aus:

  • 5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte
  • 1 Jahr Neurologie
  • 4 Jahre Psychiatrie und Psychotherapie, davon 3 Jahre im Stationsdienst.

Angerechnet werden können auf die 4jährige Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder ein halbes Jahr Weiterbildung in Neurochirurgie oder Neuropathologie oder ein halbes Jahr Tätigkeit in Neurophysiologie oder Medizinischer Psychologie. 2 Jahre der Weiterbildung können bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.

Im Bereich Neurologie i.w.S. soll ein angehender Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten aufweisen in

  • Methodik und Technik der neurologischen Untersuchungen soweit für die Differentialdiagnose psychiatrischer Erkrankungen erforderlich
  • Diagnostik und Differentialdiagnostik neurologischer Krankheitsbilder soweit dies für Diagnose und Therapie psychiatrischer Erkrankungen erforderlich
  • der Indikationsstellung und Technik neurologischer Behandlungsverfahren einschließlich der Akut- und Intensivversorgung sowie der Rehabilitation
  • Anatomie, Physiologie und Biochemie des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems
  • Neuropathologie und pathologische Neurophysiologie des zentralen Nervensystems
  • der Durchführung von Laboruntersuchungen
  • der Indikationsstellung und Bewertung der Elektroenzephalographie, wozu eine Mindestzahl an selbständig beurteilten EEGs gehört
  • der Indikationsstellung, Methodik und Befundbewertung bildgebender neuroradiologischer Verfahren.

Ist Deine Frage geklärt?

Gruß,

Oliver Walter

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