ich bastele gerade an meiner Doktorarbeit und habe darin einmal die neueste Röntgenverordnung erwähnt. Mein Doktorvater besteht jetzt darauf, daß ich diese in der Lit-Liste angebe, was ich auch einsehe.
Meine Frage ist nur wie: Es gibt ja in dem Sinne keinen Autor oder so.
Wie würdet Ihr es zitieren 1. Im fließenden Text und 2. In der Literaturliste ??
Vielen Dank im Voraus an alle, die Ihre Zeit für diese Frage opfern.
Meine Frage ist nur wie: Es gibt ja in dem Sinne keinen Autor
oder so.
Wie würdet Ihr es zitieren 1. Im fließenden Text und 2. In der
Literaturliste ??
an das Zitat eine Fußnote, in der wiederum dann „§ 7 RoV“ und in das Literaturverzeichnis Röntgenverordnung in der Fassung vom… So habe ich das seinerzeit jedenfalls gemacht (nur ohne Röntgenverordnung) und es ist nicht kritisiert worden. Allerdings war meine Arbeit für damalige Verhältnisse sowieso etwas …hmmm… innovativer.
Wenn Du allerdings ganz sichergehen willst, frag am Lehrstuhl welches Standardwerk die für empfehlenswert halten.
normalerweise sollte in der Promotionsordnung geregelt sein, wie zu zitieren ist, ansonsten bei Vorgängern oder alten Hasen im Institut fragen wie es dort üblich ist. Den Prof kannst/solltest Du auch fragen.
also bei Juristen wäre die Aufnahme eines Gesetzes oder einer Verordnung in das Literaturverzeichnis ein grober Fehler. Ausnahmen gibt es nur da, wo es um überholte Texte geht, also wenn man z.B. rechtshistorisch arbeitet und Gesetz xy von 1900 mit der Fassung von heute vergleicht. Da könnte ein Hinweis angebracht sein, dass im Text beide Fassungen verwendet werden, und wie diese unterschieden werden, bzw. welche gemeint ist, wenn es keine besondere Kennzeichnung gibt. Allerdings hat sich auch da eigentlich die allgemeinverständliche Variante § 123, Abs. 5 XY-Gesetz 1900 durchgesetzt.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
normalerweise sollte in der Promotionsordnung geregelt sein,
wie zu zitieren ist,
das ist das erste, was ich höre. Bei uns war das nirgendwo allgemein geregelt, sondern einige Lehrstühle haben feste Regeln aufgestellt, andere sich nach der herrschenden Meinung gerichtet. Eine etwas unerfreuliche Situation, die an mindestens drei anderen Unis genauso ist.
Daß das irgendwo in der Promotionsordnung geregelt ist, halte ich für mehr als unwahrscheinlich.
zitierte Werke gehören in der Medizin in die Literaturliste am Ende der Arbeit.
Herausgeber ist das entsprechende Ministerium, dann folgt der Titel, erschienen ist es im Bundesgesetzblatt.
Wie genau zitiert wird steht tatsächlich in der Promotionsordnung der entsprechenden Universität. Zumindest ist dort geregelt, ob es überhaupt geregelt ist. Man sollte auf jeden Fall dort nachsehen, denn es ist ärgerlich, wenn man wegen Formfehlern (Jahreszahl an der falschen Stelle) Terminverzögerungen und Zusatzarbeit hinnehmen muss.