Drogen für Nonnen

Hallo,

mir ist gestern in Berlin eine Szene aufgefallen, die ich nicht ganz richtig einordnen kann. Eine (kaum deutsch sprechende) Nonne kommt in eine Apotheke und verlangt ein auf einem Zettel notiertes Medikament. Darauf fragt sie der Apotheker nach einem Rezept, das sie nicht vorweisen kann. Nun sagt der Apotheker die Worte: „Nun, sie wissen aber …“ (die Nonne nickt) „Ich werde mal nachsehen, was ich vorrätig habe.“

Soweit habe ich das Gespräch mitbekommen. Ich weiß nicht, was die Nonne haben wollte, aber es scheint ja ein rezeptpflichiges Medikament gewesen zu sein. Meine Frage: Ist es unter Apothekern üblich oder kommt es gelegentlich vor, dass Personen rezeptpflichtige Medikamente erhalten, und welche Bedingungen müssen hierfür gegeben sein?

Ich vermute, dass es hier um eine Art Kulanz geht („Eine Schwester wird mit diesem Zeug schon kein Schindluder treiben“). Wie seht ihr sowas? Müssen rezeptpflichige Medikamente bei Abgabe notiert werden? Oder gibt es verschiedene Einstufungen von „Rezeptpflicht“?

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Interpretationen ?
Moin Thomas

mir ist gestern in Berlin eine Szene aufgefallen, die ich
nicht ganz richtig einordnen kann. Eine (kaum deutsch
sprechende) Nonne kommt in eine Apotheke und verlangt ein auf
einem Zettel notiertes Medikament. Darauf fragt sie der
Apotheker nach einem Rezept, das sie nicht vorweisen kann. Nun
sagt der Apotheker die Worte: „Nun, sie wissen aber …“ (die
Nonne nickt) „Ich werde mal nachsehen, was ich vorrätig habe.“

Soweit habe ich das Gespräch mitbekommen. Ich weiß nicht, was
die Nonne haben wollte, aber es scheint ja ein
rezeptpflichiges Medikament gewesen zu sein.

Ist das nicht deine Interpretation ? Hätte der Apotheker nicht auch fragen können „Nun, sie wissen aber, dass sie das Medikament ganz selbst bezahlen müssen, wenn sie kein Rezept haben“ ?

Bei preiswerten (nicht rezeptpflichtigen) Medikamenten mag ein Rezept ja teilweise überflüssig erscheinen, aber bei teuren Medikamenten sieht das schon anders aus.

Deine anderen Fragen (die auch interessant finde) beantwortet das zwar nicht, aber ich wollte doch wenigstens eine andere Möglichkeit der Einschätzung dieser Szene liefern.

Gruss
Marion

Hallo Thomas,

vielleicht wollte die Nonne ja die Pille, und der Apotheker meinte mit seinem „Nun, sie wissen aber…“ „… wogegen dieses Medikament hilft?“
*g*
Ich kenne das normalerweise so: In einer fremden Apotheke bekommt man normalerweise nichts verschreibungspflichtiges ohne Rezept. Dafür nicht-verschreibungspflichtige Alternativen angeboten.
Ich hatte schonmal das Problem nach meiner Mandel-OP. Es war Wochenende, ich hatte unglaubliche Schmerzen, meine Tabletten waren aus und die Dame am Apotheken-Notschalter sagte „Tut mir leid“. Und ich wollte lediglich Voltaren.
In der Apotheke meines Vertrauens hab ich da kein Problem. Man kennt das ja, bei soundso Beschwerden hat mir immer am besten die Salbe soundso geholfen. Zeit zum Arzt zu gehen hat man eh nicht, also holt man sich eben mal schnell, was man braucht.
Ich kann mir daher kaum vorstellen, dass ein Apotheker Buch führen muss über sämtliche verschreibungspflichtige Arzneien. Anders siehts wohl aus mit Medikamenten die unters BTMG fallen.
In dem Fall der Nonne, wäre es ja auch möglich, dass diese Berufsgruppe von der Zuzahlung befreit ist und der Apotheker aus Kostengründen fragte.

Aber das ist alles reiner Spekulatius:smile:

Liebe Grüsse

Tanja

Hallo,
theoretisch macht sich der Apotheker strafbar (Verstoß gegen §48 des Arzeneimittelgesetzes), wenn er verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgibt. Vielleicht hat er auch eine Alternative gesucht, um die Rezeptfplicht zu umschiffen. Häufig gibt es ja Alternativanbieter, die die Präperate lediglich apothekenpflichtig anbieten oder das Präperat wird erst ab einer bestimmten Dosis rezeptpflichtig (gutes Bsp. ist Ibuprofen).

Gruss
Enno

Hallo Marion,

Ist das nicht deine Interpretation ?

nein, ich habe mich wohl nicht korrekt ausgedrückt. Voraus ging der Dialog (nach der gegenseitigen Begrüßung):
Er: „Das Medikament ist aber rezeptpflichtig.“ (Sie nickt.)
Sie: „Haben Sie ein Rezept?“ (Sie verneint in gebrochenem Deutsch.)

Aber danke für die Kritik!

Herzliche Grüße

Thomas

Hallo Tanja,

vielleicht wollte die Nonne ja die Pille, und der Apotheker
meinte mit seinem „Nun, sie wissen aber…“ „… wogegen
dieses Medikament hilft?“ *g*

selbst dann dürfte er es doch nicht einfach herausgeben, oder? Aber die Unterscheidung zwischen „verschreibungspflichtig“ und BTM ist natürlich bedenkenswert.

In dem Fall der Nonne, wäre es ja auch möglich, dass diese
Berufsgruppe von der Zuzahlung befreit ist und der Apotheker
aus Kostengründen fragte.

nein, das scheidet aus (siehe mein Posting an Marion).

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hallo Enno,

Vielleicht hat er auch eine Alternative gesucht, um die
Rezeptfplicht zu umschiffen.

ja, das ist möglich, es klang aber überhaupt nicht so. Und da ich nicht lauschen wollte, weiß ich nicht, wie es danach weiter ging …

Danke und herzliche Grüße

Thomas Miller

Gute Idee
Drogenbeschaffung…neue Idee ?
Junkies und Tablettenabhängigen ist jedes MIttel recht…

Gruss
Kosmokatze ( die in einer Klinik für Drogentherapie arbeitet )

Hallo Thomas

mir ist gestern in Berlin eine Szene aufgefallen, die ich
nicht ganz richtig einordnen kann. Eine (kaum deutsch
sprechende) Nonne kommt in eine Apotheke und verlangt ein auf
einem Zettel notiertes Medikament. Darauf fragt sie der
Apotheker nach einem Rezept, das sie nicht vorweisen kann. Nun
sagt der Apotheker die Worte: „Nun, sie wissen aber …“ (die
Nonne nickt) „Ich werde mal nachsehen, was ich vorrätig habe.“

Soweit habe ich das Gespräch mitbekommen. Ich weiß nicht, was
die Nonne haben wollte, aber es scheint ja ein
rezeptpflichiges Medikament gewesen zu sein. Meine Frage: Ist
es unter Apothekern üblich oder kommt es gelegentlich vor,
dass Personen rezeptpflichtige Medikamente erhalten, und
welche Bedingungen müssen hierfür gegeben sein?

Üblich ist das bestimmt nicht, ich würde mich ja strafbar machen.
Ausnahmen sind Notfälle, wenn Du zuckerkrank wärst und die letzte Insulinampulle wäre leer oder heruntergefallen und zerbrochen, würde ich Dir selbstverständlich helfen.

Ich vermute, dass es hier um eine Art Kulanz geht („Eine
Schwester wird mit diesem Zeug schon kein Schindluder
treiben“). Wie seht ihr sowas? Müssen rezeptpflichige
Medikamente bei Abgabe notiert werden? Oder gibt es
verschiedene Einstufungen von „Rezeptpflicht“?

Nein, die Rezeptpflicht gilt auch für Nonnen.
Notiert wird sowas nicht, stell Dir mal den Aufwand vor.
Die Rezepte gehen ans Rechenzentrum, das erstellt für die Krankenkassen die Datensätze.

Ich vermute ein eher banales Problem, das Medikament ist teuer und wird üblicherweise von der Kasse bezahlt, die Nonne ist aber nicht in Deutschland krankenversichert.
Da fragt man natürlich, ob sie weiss, dass sie selber zahlen muss und sagt ihr den Preis.
Bei rezeptpflichtigen Medikamenten wird schon mal eine Ausnahme gemacht, wenn die Arzneimittelversorgung in dem entsprechenden Land sehr schwierig ist, zB. in Jugoslawien nach dem Krieg oder im Irak.
Dann muß aber ein Privatrezept nachgereicht werden.
Schade, doch kein Krimi :smile:
*wink*
Rainer

gelle :smile:
Hallo Rainer,

Üblich ist das bestimmt nicht, ich würde mich ja strafbar machen.

deswegen fragte ich, ob es vielleicht so eine Art „Kulanz“ gibt …

Ausnahmen sind Notfälle,

Ein Notfall lag in dieser Situation erkennbar nicht vor.

Nein, die Rezeptpflicht gilt auch für Nonnen.
Notiert wird sowas nicht, stell Dir mal den Aufwand vor.
Die Rezepte gehen ans Rechenzentrum, das erstellt für die
Krankenkassen die Datensätze.

Es ist also grundsätzlich möglich, dass ein Apotheker rezeptpflichtige Mittel ohne Rezept herausgibt (auch wenn er es normalerweise nicht tut), oder?

Ich vermute ein eher banales Problem, das Medikament ist teuer

Nein, mit Geld hatte das Problem nichts zu tun, siehe meine anderen Antworten.

Schade, doch kein Krimi :smile:

Wer weiß? :smile:

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Es ist also grundsätzlich möglich, dass ein Apotheker
rezeptpflichtige Mittel ohne Rezept herausgibt (auch wenn er
es normalerweise nicht tut), oder?

Ja natürlich, wenn zB. der Vater in Mazedonien dringend Herztabletten braucht und es die wieder nicht gibt, drückt man schon mal ein Auge zu.
Aber jetzt frag mich nicht gleich nach Viagra *g*
*wink*
Rainer