Hallo,
mir ist gestern in Berlin eine Szene aufgefallen, die ich nicht ganz richtig einordnen kann. Eine (kaum deutsch sprechende) Nonne kommt in eine Apotheke und verlangt ein auf einem Zettel notiertes Medikament. Darauf fragt sie der Apotheker nach einem Rezept, das sie nicht vorweisen kann. Nun sagt der Apotheker die Worte: „Nun, sie wissen aber …“ (die Nonne nickt) „Ich werde mal nachsehen, was ich vorrätig habe.“
Soweit habe ich das Gespräch mitbekommen. Ich weiß nicht, was die Nonne haben wollte, aber es scheint ja ein rezeptpflichiges Medikament gewesen zu sein. Meine Frage: Ist es unter Apothekern üblich oder kommt es gelegentlich vor, dass Personen rezeptpflichtige Medikamente erhalten, und welche Bedingungen müssen hierfür gegeben sein?
Ich vermute, dass es hier um eine Art Kulanz geht („Eine Schwester wird mit diesem Zeug schon kein Schindluder treiben“). Wie seht ihr sowas? Müssen rezeptpflichige Medikamente bei Abgabe notiert werden? Oder gibt es verschiedene Einstufungen von „Rezeptpflicht“?
Herzliche Grüße
Thomas Miller
