Frage zur Leistungsabrechnung

Hallo,

mein Sohn war zur Ergotherapie und ich habe danach eine Rechnung erhalten, die folgende Leistungen enthält:

1 x Ergotherapeutische
Funktionsanalyse und Erstgespräch,
einschließlich Beratung und Be-
handlungsplanung, einmal je Behandlungsfall

10 x Einzelbehandlung bei sensomoto-
rischen/perzeptiven Störungen,
Mindestdauer 45 Minuten

Auf meine Anmerkung, dass die Behandlungsdauer von 45Min. nicht immer eingehalten wurde, war auch mal nur 30Min. (bei 60€ je Behandlung), bekam ich folgende Antwort.
Eine Behandlung erfordert Vor- und Nachbereitung, schriftliches Protokoll, Testanauswertungen, Analysen etc. und es waren auch mal zwei Therapeuten in einer Behandlung. Wenn ich an der Rechnung was auszusetzen habe stellt sie mir das alles extra in Rechnung.

Ist ein Protokoll an den Arzt, Testauswertung usw. nicht in den Gebührensätzen enthalten? Ich habe in einer Gebührenliste neben o.g. Leistungen noch ein paar andere gefunden, aber nicht Protokoll schreiben und dergleichen.

Darf so etwas extra Berechnet werden?

Danke schon mal
Claus

Hallo!

Darf so etwas extra Berechnet werden?

Ja, darf man, denn es ist eine Dienstleistung. Also ein Vertrag zwischen Dienstleister und Dienst"nehmer"!

Die Gebührenliste ist nur ein „Vorschlag“ was man so im allgemeinen verlangen darf, besser gesagt, die meisten sehen es als ein Minimumsatz an.

Frag aber doch mal im Forum Recht nach, die wissen genaueres!

Soweit ich aber weiss, wenn ich zu einem Heilpraktiker oder Privatarzt gehe, kann der von mir verlangen soviel er will, solange er es mir vorher sagt. Dann können die Summen von 1 Euro bis z.B. 12312412377873924 Euro gehen.
Da kann ich zustimmen oder auch ablehnen.

grüsse
catmad

Ist ein Protokoll an den Arzt, Testauswertung usw. nicht in
den Gebührensätzen enthalten? Ich habe in einer Gebührenliste
neben o.g. Leistungen noch ein paar andere gefunden, aber
nicht Protokoll schreiben und dergleichen.

Darf so etwas extra Berechnet werden?

Danke schon mal
Claus