Röntgen

Hallo,

meine Freundin lernt beim Tierarzt. Dort röngt sie auch. laut der ausgebildeten schwester sind 1,5m abstand ok.
laut ihrer berufsschule muß sie ein dosimeter tragen, der apparat entsprechend mit hinweisen beklebt sein und ne bleischürze soll sie auch tragen.
nun hat sie schon 50 untersuchungen hinter sich, ohne diese maßnahmen.

welche sind tatsächlich vorgeschrieben? wo steht das?

ich danke euch

grüße

matthias

Hallo Matthias,

die Berufsschule hat Recht. Es kommt aber auch darauf an, wo Deine Freundin steht, wie alt das Gerät ist u.s.w.
Die von Dir angesprochenen Verhaltensmaßregeln stehen in der RöVO (Röngtenverordnung)- diese kann man in einer gutsortierten Buchhandlung bekommen/zumindest bestellen. Vielleicht findest Du diese ja auch auszugsweise im Internet. Ein Dosimeter muß in jedem Fall getragen werden, ebenso eine Bleischürze ggf. Bleihandschuhe und eine Abdeckung der Schilddrüse. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorschriften in einer Tierarztpraxis anders sind, als bei „den Menschen“.

Gruß, Jürgen

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RöV Röntgenverordnung - Link von 2003
Hallo Matthias,

erst einmal ist es konsequent und richtig, dass du dich hier für deine Freundin um diese Dinge kümmerst, denn nicht der Patient, sondern das Personal, das täglich im Kontrollbereich (Röntgenraum) arbeitet, ist manchmal der höheren Strahlenexposition/Gefährdung ausgesetzt. Bei größeren Betreibern gibt es einen sog. Strahlenschutzbeauftragten, der halbjährlich das Personal auf die wichtigsten Maßnahmen in Bezug auf den (eigenen) Strahlenschutz hinweist. Gleichzeitig findet jährlich eine ärztliche Untersuchung der mit Röntgenstrahlen arbeitenden Personen statt, häufig erst nach deren Nachhaken. Wie das bei kleineren Betreibern gehandhabt wird, weiß ich nicht.

In Bezug auf den Strahlenschutz sind stets alle Massnahmen zu ergreifen, damit unnötige und unzulässige Bestrahlungen vermieden werden.
Die wichtigste Maßnahme ist das Abstandsgesetz:
Die Strahlenbelastung verringert sich bei zunehmender Entfernung. Die Abnahme verhält sich proportional dem Quadrat der Entfernung. D. h., eine bestimmte Strahlendosis, die in einfacher Entfernung auf die Fläche von einem cm2 auftrifft, verringert sich bei doppelter Entfernung auf 1/4 der Dosis, bei vierfacher Entfernung auf 1/16 der zuerst gemessenen Dosis pro gleicher Fläche usw.

http://surf.agri.ch/wuelfert/lecture/physics/imaging… Auszug:
„Weigern Sie sich strikt, in, über, unter oder neben Röntgenräumen zu arbeiten, die nicht von einer kompetenten Stelle genau kontrolliert worden sind. Tragen Sie beim Arbeiten mit Röntgenstrahlung grundsätzlich ein Dosimeter, das von einer staatlich anerkannten Stelle regelmässig kontrolliert wird.“

Die Neufassung der (RöV) Röntgenverordnung Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 17 vom 5. Mai 2003:
http://www.dkgev.de/1_org/RS147-03_Roentgenverordnun…

Grundlagen des Strahlenschutzes in der Röntgendiagnostik (scrollen, ab Textauszüge aus):
http://www.unister.de/Unister/wissen/skripte/ausgabe…
(Textauszug >
3.1.4 Überwachung:
Die Personendosis wird durch Filmdosimeter gemessen, die von beruflich strahlenexponierten Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten, getragen werden müssen und die von einer nach Landesrecht zuständigen Meßstelle bereitgestellt werden. Die Auswertung dieser Dosimeter erfolgt normalerweise monatlich. Der zu überwachenden Person
ist auf ihr Verlangen ein Dosimeter zur Verfügung zu stellen, mit dem die Personendosis jederzeit festgestellt werden kann.
Hierbei handelt es sich um sog. Stabdosimeter.)

Gruß, Renate

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Hi,

die Freundin kann sich ja mal die Bedienungsanleitung nehmen. Dort steht eigentlich alles drin, was im Bezug auf das Konkrete Gerät zu beachten ist.

Es gibt auch Hochsicherheitsgeräte, die tatsächlich nur einen nach unten gerichteten Strahl abgeben und kaum Steustrahlung abgeben. Ist aber eher die neueste Generation.

Andreas

die Freundin kann sich ja mal die Bedienungsanleitung nehmen.
Dort steht eigentlich alles drin, was im Bezug auf das
Konkrete Gerät zu beachten ist.

Hallo Andreas,

die Bedienungsanleitung gibt Auskunft, was zum Zeitpunkt des Druckes galt. Du wirst dort aber keinen Hinweis finden, daß diese Röntgenanlage nicht mehr in Betrieb genommen werden darf. Das aber kann durchaus sein, denn die Röntgenverordnung hat Verschärfungen erfahren.

Tierarztpraxen sind finanziell selten auf Rosen gebettet. Da werden schon mal Röntgengeräte gebraucht gekauft, deren Strahlendosis für die Verwendung in der Humanmedizin viel zu hoch ist. Hinzu kommt, daß die technischen Kenntnisse eines durchschnittlichen Mediziners über Röntgentechnik im Grunde die Bezeichnung „Kenntnis“ nicht verdienen. So ist eine Beurteilung der möglichen Gefährdungen nicht möglich. Wenn es nicht einmal Dosimeter und Schutzkleidung in der Praxis gibt, kann man getrost davon ausgehen, daß das Röntgengerät seit Ewigkeiten nicht mehr geprüft würde, keine TÜV-Abnahme hat, irgendwo billig geschossen wurde und vermutlich sogar der ganze Raum für Röntgenuntersuchungen unzulässig ist.

Ich weiß, wovon ich rede, bin ich doch selbst Nutznießer solcher in Tierarztpraxen verbreiteten Sitten. Ich lasse nämlich Materialuntersuchen in einer Tierarztpraxis machen. Der Doc hat sich darauf eingestellt und „guckt“ mit seiner alten Höllenmaschine glatt durch eine 5 mm dicke Metallummantelung… Eigentlich Irrwitz, aber die Untersuchungen sind gut und unschlagbar preiswert.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

So ein Röntgengerät fällt unter medizinisch-technisches Gerät. Dazu gibt es eine Verordnung, die MedGV.
Aktuelle Informationen stehen im zum Gerät gehörenden Gerätebuch.
Das Gerät unterliegt auch regelmäßigen Wartungen und Kontrollen. Falls die nicht durchgeführt werden, darf das Gerät nicht weiter betrieben werden.
Abstand, Umgang und Schutz regelt die unten erwähnte röntgenverordnung.
Aktuelle Fragen zum Gerät beantwortet sicher gern der Hersteller.

Lieb grüßt,

Marcus

Hallo,

Es gibt auch Hochsicherheitsgeräte, die tatsächlich nur einen
nach unten gerichteten Strahl abgeben und kaum Steustrahlung
abgeben. Ist aber eher die neueste Generation.

das Problem ist nicht, dass die Strahlung nur nach unten abgegeben wird, sondern dass sie an den Objekten auf dem Tisch gestreut wird. Daran lässt sich konstruktiv wenig ändern.

Gruss, Niels

Ich danke euch soweit

m.