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Re: Medizinisches Gutachten
Das Gutachten wurde sicher für ein Leistugnsantrag erstellt ( Reha - Antrag, Rentenantrag )welcher dann abgelehnt wurde. Du kannst innerhalb eines Monats nach Ablehnung Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen und deine Gründe nennen z.B. das falsche Gutachten. Es können auch Gegengutachten beigelegt werden oder aber um Erstellung eines Obergutachtens gebeten werden. Sollte der Widerspruchsausschuß deinem Widerspruch nicht abhelfen, dann sofort zum nächsten Sozialgericht. Die ganze Geschichte kostet dich nicht mehr als ein paar Briefmarken.
Voraussetzung ist natürlich, daß das Gutachten tatsächlich derart falsch ist, dass es zu einer anderen Leistungsentscheidung kommt.
Elia
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