Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage bzgl. der Unterbringung von Demenzkranken.
Kurze Vorgeschie´chte:
Meine Oma ist sehr stark dement und wir wollten sie
für zwei Wochen in einer Kurzzeitpflege unterbringen,
damit die Betreuungsperson mal Urlaub machen kann, sprich meine Mutter.
Als sie „eingeliefert“ wurde, hatte meine Mutter darauf hingewiesen, dass meine Oma „wegläuft“ und man aufpassen müsse, dass das eben nicht geschieht, weil sie keine Lust hat, dass sie irgendwann tot in einem Maisfeld gefunden wird. Ist ja schon vorgekommen.
Sie sagte, dass es das einfachste sei, die „Haustür“ zu verschließen.
Das wollte aber das Heim nicht mitmachen.
Jetzt frage ich mich, was man in einem solchen Fall macht.
Einen richterlichen Beschluss in unserem Fall wird man sicherlcih bekommen. Halt einen Beschluss dafür, dass man die Freiheitsrechte einschränken muss, um der Person vor sich selbst zu schützen (Sie würde bei roten Ampel über die Straße laufen und ist orientierungslos).
Ist das normal? Wohin in was für Einrichtungen kann man denn Demenzkranke sonst unterbringen??
Ich meine, wenn sie die Heime sträuben, aufzupassen oder zu garantieren, dass ein Demenzkranker wegläuft, wie sollen denn „pflichtbewusste“ Angehörige „Urlaub“ machen?
Ich habe zumindest schon mal gehört, dass es solche „Teilgeschlossenen“ Einrichtungen gibt (halt mir riesem Garten, wo die Kranken rumlaufen können). Nur hat bisher noch niemand vom Pflegedienst oder Krankenhaus oder Gesundheitsamt gesagt, wo.
Wisst Ihr mehr?
Vielen Dank schon mal für Eure Tipps
Doc