Hallo,
Ist eigentlich ein Schwangerschaftstest ein Arzneimittel nach § 1(2) des AMG, so wie z.B. Blutzuckerteststreifen, oder ist das ein Medizinprodukt oder was auch immer?
Vielen Dank,
Bernhard
Hallo,
Ist eigentlich ein Schwangerschaftstest ein Arzneimittel nach § 1(2) des AMG, so wie z.B. Blutzuckerteststreifen, oder ist das ein Medizinprodukt oder was auch immer?
Vielen Dank,
Bernhard
Hallo Bernhard,
bitte sehr:
http://www.arzneimittel.de/medizinprodukte1.html
Für Lesefaule: nein, ein Schwangerschaftstest ist kein Arzneimittel (ein BZ-Streifen übrigens auch nicht). 
Grüßlis
Renee
Hm, da war ich wohl noch auf dem Stand vor dem neuen Medizinproduktegesetz von 1995. Bis dahin zumindest waren Blutzuckerstreifen noch als Arzneimittel zu sehen (LG Stuttgart, Entscheidung vom 24.02.94 (6 S 371/93)).
Vielen Dank für die Info!