meine Frau bekommt die Antibabypille immer nur für ein Quartal - also 3 Monate - verschrieben.
Nun gibt es aber auch Halbjahres-Packungen (für 6 Monate) doch die Ärztin will diese nicht verschreiben.
Richtig begründet hat sie es aber eigentlich nicht.
Kann meine Frau nun darauf bestehen, die Packung für 6 Monate verschrieben zu bekommen? Welche Möglichenkeiten hat sie? Oder darf die Ärztin wirklich nicht die „Großpackung“ verschreiben? Warum eigentlich?
Nun gibt es aber auch Halbjahres-Packungen (für 6 Monate) doch
die Ärztin will diese nicht verschreiben.
klar nicht *grins* weil sie für jedes Rezept rezeptgebühr abrechnet und teilweise sogar eine „eingehende Beratung auch telefonisch“ die nie stattgefunden hat, weil man nur die Sprechstundenhilfe telefoniert und diese gebeten hat das nächste Rezept fertig zu machen …
Kann meine Frau nun darauf bestehen, die Packung für 6 Monate
verschrieben zu bekommen?
ja sicher kann sie das probieren - warum nicht …
Welche Möglichenkeiten hat sie? Oder
darf die Ärztin wirklich nicht die „Großpackung“ verschreiben?
doch darf sie … aber aus o.g. gründen macht sie das nicht
meine Frau bekommt die Antibabypille immer nur für ein Quartal
also 3 Monate - verschrieben.
Nun gibt es aber auch Halbjahres-Packungen (für 6 Monate) doch
die Ärztin will diese nicht verschreiben.
Richtig begründet hat sie es aber eigentlich nicht.
Wenn du ein nebenwirkungsreiches Präparat verordnest, das täglich eingenommen wird, ist der Handlungsspielraum (Anamnese, Spiegeln, Ultraschall, eventuelles Absetzen des Präparates bei sich aus der Untersuchung ergebenden Kontraindikationen) größer als bei Spiralen mit Hormondepot.
Kann meine Frau nun darauf bestehen, die Packung für 6 Monate
verschrieben zu bekommen?
Sie kann auch darauf bestehen, dass du kontrazeptiv aktiver wirst, um IHRE Kosten zu dämpfen.
Welche Möglichenkeiten hat sie?
Sie kann das Rezept telefonisch anfordern. Ohne Praxisgebühr. Zehn Euro für das Schreiben eines Rezeptes wären sittenwidrig.
Oder darf die Ärztin wirklich nicht die „Großpackung“ verschreiben?
Laut http://leitlinien.net/ kann die Ärztin die Untersuchung bei oraler hormonaler Kontrazeption auf Intervalle von bis zu sechs Monaten ausdehnen. Wenn sie sie kürzer fasst, hängt das meist mit dem aktuellen Befund zusammen. Andererseits ist eine Schwangerschaft sicherer, wenn deine Frau die Pille schon drei Monate vor der Zeugung absetzt. Vielleicht ist es auch nur ein Bühnenerleben der Gynäkologin als Familienberater.
Sie sollte es versuchen, denn das geht schon! Ich habe vor Jahren auch immer 6-Monatspackungsrezepte bekommen, aber nur einmal, denn dann mußte ich mich wieder beim Doc sehen lassen. Dagegen ist ja nichts einzuwenden, so gheht man wenigstens regelmäßig zur Untersuchung. Aber war ich da, gab es wieder ein Rezept für 6 Monate…