Überprüfung Attest

Hallo,

gibt es spezielle Sachverständige, an die man sich hinsichtlich der Schlüssigkeit und der Höhe von Arztrechnungen (nur Privatpatienten) wenden kann? Es geht um Gefälligkeitsatteste, die sowohl von der Gebührenhöhe als auch von den bescheinigten Erkrankungen irrwitzig sind. An wen, ausser der Ärztekammer, die hier viel zu lasch ist und sich nicht weiter äussern möchte, könnte man sich wenden? Ist ein Gerichtsmediziner der richtige Ansprechpartner für die Art der Erkrankung? Wie teuer ist ein solches Gutachten in etwa?

Gruss und danke für die _Antworten,
BM

Gefälligkeitsatteste?
Hallo BM!

In deinem Fall kann ich Dir leider keinen richtigen Ansprechpartner nennen. Du könntest es mal bei deiner Privaten-KV versuchen oder einen anderen Arzt deines Vertauens befragen (Aber Vorsicht: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).

Was mich allerdings Intressiert: Was ist ein Gefälligkeitsattest?

Grüsse
hastdunichtgesehn

Hallo,

als Gefälligkeitsattest wird ein Attest bezeichnet, bei dem sowohl der Arzt auch der Patient weiss, dass gar keine Erkrankung vorliegt und der Arzt das Attest nur ausstellt, damit z. B. der Arbeitnehmer blaumachen kann. Hier geht es um ein Attest, bei weder Verletzung noch die Bescheinigung des Arztes zueinanderpassen und alles recht fingiert erscheint.

Gruss,BM

Hallo BM! Nun habe ich mir die postings mehrmals durchgelesen, aber ich verstehe immer noch nicht, was Du eigentlich genau meinst.
Zunächst die Frage nach der Gebührenordnung bzw. überhöhten Gebühren für Atteste. Dann, dass Diagnosen und sichtbare Verletzungen nicht mit dem Attest zusammenpassen.
Meine Fragen dazu:

a)wer hat die Atteste in Auftrag gegeben, dass er die dazugehörige Rechnung hat?
b) wie willst Du beurteilen, ob der Arbeitnehmer nicht doch „Läuse und Flöhe“ hat, also zusätzlich zu den attestierten Erkrankungen andere, nicht auf den ersten Blick ersichtliche Sachen.
c) wie will ein anderer, außer dem Patienten (und evtl noch dem Arzt) wissen, dass es sich um ein erschlichenes Attest handelt?

Versteh mich bitte nicht falsch, es liegt mir fern, Dich irgendwie zu kritisieren, aber ich würde halt gerne die Hintergründe Deiner Frage verstehen. Angelika

Hallo Angelika, zu deinen Fragen:

a)wer hat die Atteste in Auftrag gegeben, dass er die
dazugehörige Rechnung hat?

ein „verletzter“ Arbeitnehmer hat die Atteste in Auftrag gegeben und stellt sie dem Arbeitgeber das überhöhte Arzthonorar + Schmerzensgeld + Schadensersatz in Rechnung.

b) wie willst Du beurteilen, ob der Arbeitnehmer nicht doch
„Läuse und Flöhe“ hat, also zusätzlich zu den attestierten
Erkrankungen andere, nicht auf den ersten Blick ersichtliche
Sachen.

Der Arbeitnehmer war und ist kerngesund. Die Unfallschilderung und die Atteste passen einfach nicht zusammen.

c) wie will ein anderer, außer dem Patienten (und evtl noch
dem Arzt) wissen, dass es sich um ein erschlichenes Attest
handelt?

Das Attest „stinkt“. Der Arzt verlangt z. B. für eine Untersuchung 500 Euro. Die Daten passen nicht zusammen, die Verletzungen können so nicht eingetreten sein. Jeder Laie sieht auf Anhieb, dass es nicht passt. Es wäre aber gut, vor Gericht ein Gutachten zu haben, da eine Laienmeinung sicher nicht zählt.

lg
BM

Hallo Bitter Moon!

Handelt es sich um einen Vorfall im Betrieb? Wenn ja, warum ist dann nicht die Berufsgenossenschaft ebenfalls mitbeteiligt?

Gruß Peter

Hallo Peter,

es handelt sich um einen freien Mitarbeiter, der das Attest vorgelegt hat.

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Hallo Bitter Moon,

wenn sich der Arbeitnehmer verletzt hat, reicht eine AU vom Arzt aus, um ihn aus dem Arbeitsprozeß auszugliedern -deshalb muß es kein Attest sein. Dem Arbeitgeber kann und muß es egal sein, warum und wie lange der Arbeitnehmer krank geschrieben wird. Erst wenn dies zu häufig passiert, kann er verlangen, dass der AN vom Vertrauensarzt untersucht wird.
Wie schon geschrieben, ist jeder Handgriff durch die GOÄ festgelegt, so auch Atteste. Hat der Arzt einen überhöhten Betrag berechnet, so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, überhöhte Summen zu zahlen.

Wenn der AG weiterhin meint, es ist ein Gefälligkeitsattest, so kann er es auf einen Prozeß ankommen lassen - dieser Schuß kann aber auch nach hinten losgehen.

Gruß, Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hallo!

ein „verletzter“ Arbeitnehmer hat die Atteste in Auftrag
gegeben und stellt sie dem Arbeitgeber das überhöhte
Arzthonorar + Schmerzensgeld + Schadensersatz in Rechnung.

Habe ich das recht verstanden, der AN hat sich (?) verletzt, und das (?) bei der Arbeit, woraufhin er ein Attest in Auftrag gegeben hat, um den Arbeitgeber für die entstandenen und möglicherweise entstehenden Kosten haftbar zu machen?

Der Arbeitnehmer war und ist kerngesund. Die Unfallschilderung
und die Atteste passen einfach nicht zusammen.

Ist in diesem Fall nicht eine amtsärztliche Untersuchung, Stichwort „Vertrauensarzt“ möglich?

Das Attest „stinkt“. Der Arzt verlangt z. B. für eine
Untersuchung 500 Euro. Die Daten passen nicht zusammen, die
Verletzungen können so nicht eingetreten sein. Jeder Laie
sieht auf Anhieb, dass es nicht passt. Es wäre aber gut, vor
Gericht ein Gutachten zu haben, da eine Laienmeinung sicher
nicht zählt.

Nach dem, was Du schilderst habe ich den Eindruck, dass Du mit Deinen Fragen bei einem Rechtsanwalt besser aufgehoben bist. Das klingt ja nach Betrug von Seiten des Arbeitnehmers/Arztes, um vom Arbeitgeber Geld zu er…pressen oder er…tricksen!
Ansonsten nicht die örtliche Ärztekammer ansprechen, sondern die des jeweiligen Regierungsbezirks/Bundeslandes.

Angelika