Rezept-Kopie

Hi,
hab heute vom Arzt ein Privat-Rezept bekommen da die Kassen ja eh nix mehr zahlen was nicht unmittelbar das überleben sichert :frowning:
Die Frage ist nun warum der Apotheker mir das Rezept kopieren wollte? Warum braucht man das immer zweimal? Hab neulich auch für eine Beamtin ein Rezept eingelöst, die brauchte das auch zweimal (da ist’s aber logisch).

J~

Hallo!

Einmal als Quittung für Deine Unterlagen(Kopie), einmal zum Einreichen bei der Krankenkasse zwecks Erstattung, wenn Du privat versichet bist (original)

Liebe Grüße,

Marcus

Hallo,
als Ergänzung noch folgendes:
Es kann sein dass das Rezept als Wiederholungsrezept gültig ist,
gab es meines Wissens bei Privatrezepten auf jeden Fall mal.
vielleicht liegts daran - einfach mal den Arzt oder Apotheker
befragen.

Gruss

Günter

Beihilfe
Hallo Jame~,

für Beamte gibt es Rahmen des Alimentationsprinzips außer den Krankenkassenleistungen auch noch die sogenannte Beihilfe vom Dienstherrn (Staat, Land, …). Die Kosten werden von den Institutionen geteilt (z. B. 50% Beihilfe, 50% Kassenleistung). Eine Arztrechnung enthält dann jeden Behandlungsschritt nach GoÄ mit dem Multiplikator (Satz), den der Arzt festlegt (meist 1,9fach für Leistungen des Arztes selbst, 1,5fach für Leistungen der HelferInnen, für Labor glaub ich 1,15fach). Beihilfestelle und Krankenkasse prüfen, ob die Leistung behilfefähig bzw. erstattungsfähig sind und erstatten dann bis zu einem Höchsatz für den Multiplikator (häufig 2,3) die Kosten. Ganz platt: Bei einer notwendigen Behandlung mit von Ärzten, die nicht Horrorsätze nimmt, tragen praktisch Beihilfestelle und Krankenkasse jeweils die Hälfte der Kosten. Für mitversicherte Ehegatten oder Kinder können andere Beihilfequoten gelten (z. B. 70% Beihilfe, dann übernimmt die Krankenkasse die restlichen 30%). Für die Begleichung der Arztrechnung ist aber ausschließlich der Beamte selbst zuständig, egal was er zurückerstattet bekommt.

Für die Einreichung gibt es verschiedene Möglichkeiten: Entweder reicht man direkt bei der Krankenkasse ein, die sich dann Kopien der Unterlagen macht und die Originale an die Beihilfestelle weiterleitet, oder der Beamte muß seine Rechnungen/Rezepte bei beiden Institutionen selbst einreichen. Es werden aber dort nur Originale akzeptiert, also versenden die Ärzte Rechnungen mit Durchschlag oder legen „handsignierte“ Kopien bei. Damit soll ausgeschlossen werden, daß Kopien gemacht und Rechnungen etwa zweimal eingereicht werden (was übersehen werden könnte).

Genau aus diesem Grund bieten die Apotheken die Kopien an, die dann wie das Original abgezeichnet werden und bei Beihilfestelle und Krankenkasse eingereicht werden können.

Hoffe, das war nicht gar zu kompliziert,
mowei

Hi,

Genau aus diesem Grund bieten die Apotheken die Kopien an, die
dann wie das Original abgezeichnet werden und bei
Beihilfestelle und Krankenkasse eingereicht werden können.

Hoffe, das war nicht gar zu kompliziert,

nee, war es nicht :smile:

Dass die Apotheke die Kopie gleich absegnet wusste ich nicht.

Vielen Dank,
J~