Berufsbedingt Tattoo entfernen lassen?

Hallo zusammen,

ein Freund von mir macht gerade eine Umschulung zum „Fachmann für Schutz und Sicherheit“. Vorher war er Maler, musste aber wegen einem Bandscheibenvorfall den Beruf aufgeben. Folgendes Problem ergibt sich nun: Er hat eines von mehreren Tattoos, dass sich auf der Oberseite des linken Unterarms befindet. Es handelt sich um einen Schriftzug, der aus einer Zeit des „Mitläufertums“ stammt, und angenommen er muss im Sommer mit kurzärmligem Hemd an irgeneiner Pforte Wache schieben,
könnte das falsche Rückschlüsse auf seine berufliche Kompetenz erzeugen, also muss das Ding weg.

Frage: Bezahlt die Krankenkasse eine Entfernung des Tattoos, wenn es beruflich notwendig ist? Falls nicht, was kostet eine Entfernung per Laser? Es würde schon reichen, einen oder zwei Buchstaben zu entfernen.

Ich würde mich sehr über Eure Antworten freuen.

Gruß,

Hell Razor

Hallo,

ich zitiere meine Krankenkasse :

"Wer sein Tatoo später wieder loswerden will, kann sich heute mit einem Laser behandeln lassen – aber natürlich ebenfalls auf eigene Kosten. Das Kurzwellenlicht dringt dabei durch die oberste Hautschicht auf die darunter gelagerten Farbpigmente und zertrümmert sie in solch kleine Bestandteile, dass die Reste durch die Lymphknoten abtransportiert werden können. Solche Behandlungen dauern mehrere Wochen und können leicht 5.000 Euro und mehr kosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden dürfen. Übrigens: Leuchtende Farben wie Orange, Gelb oder Rot sind schlechter zu entfernen, als die dunklen Töne.

Das Entfernen eines Tattoos mit modernen Lasern ist zeit- und kostenintensiv: Je nach Farbkombination und Hauttyp sind im Abstand mehrerer Wochen bis zu fünfzehn Sitzungen nötig. Für eine Sitzung muss man mit Preisen zwischen 50 und 300 Euro rechnen. Beim Entfernen von großflächig tätowiertem Körperschmuck kommen so schnell große Summen zusammen, die von der BKK nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht übernommen werden dürfen"

Übernommen werden dürfen!!!

Ich glaube aber es gibt absolut seltene Ausnahmen bei Resozialisierungen. Und darunter entfällt auch nur das Entfernen von verfassungsfeindlicher Symbole und Zeichen. Und bei besonders abgeschlossenen Versicherungsverträgen bei Privatkassen.

Felix

Ich nochmal,

habe mich nochmal etwas schlau gemacht. glaube nicht das eine gesetzliche kasse das übernimmt. In harten Fällen wie ich sagte Tattoos im Gesicht. Sommer und kurzärmliges Hemd reicht denen bestimmt nicht. aber hinterhergehen würd ich schon, wenns richtig was Heftiges ist. wenn die’s (teilweise) übernehmen, Glück gehabt. Über Praxen und Behandlungen informier dich mal http://www.laser-beauty.de und bei der deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft: www.ddl.de.

Felix

Übernommen werden dürfen!!!

Ich glaube aber es gibt absolut seltene Ausnahmen bei
Resozialisierungen. Und darunter entfällt auch nur das
Entfernen von verfassungsfeindlicher Symbole und Zeichen.

Die KAsse ist dazu da, dich gesund zu erhalten, dh. sie erstatten Kosten, wenn Du krank bist! Nicht für kurzfristige geistige Aussetzer, wie das tätowieren von NAmen etc.
Das gilt genauso für den Namen einer großen, nun verflossenen Liebe, wie für politische o.a. Ziele/Heldenverehrung etc.
da gibt es nur zwei Varianten, entweder auf eigene Kosten weglasern, oder Übertatowieren lassen (wenn es ein selbstgeschnitztes Tatoo ist einzige Möglichkeit, da die oft zu tief sind)
Dumheit muss nun mal bestraft werden.

(Dasselbe gilt im übrigen auch für die Entfernung von Silikonbrüsten, es sei denn es liegt ein Arztfehler vor, dann zahlt dessen Haftpflicht)

So ist das mit Jugendsünden.
Schöne Grüße Susanne

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Hallo du,

ein Freund von mir macht gerade eine Umschulung zum „Fachmann
für Schutz und Sicherheit“. Vorher war er Maler, musste aber
wegen einem Bandscheibenvorfall den Beruf aufgeben. Folgendes
Problem ergibt sich nun: Er hat eines von mehreren Tattoos,
dass sich auf der Oberseite des linken Unterarms befindet. Es
handelt sich um einen Schriftzug, der aus einer Zeit des
„Mitläufertums“ stammt, und angenommen er muss im Sommer mit
kurzärmligem Hemd an irgeneiner Pforte Wache schieben,
könnte das falsche Rückschlüsse auf seine berufliche Kompetenz
erzeugen, also muss das Ding weg.

es ist sein körper, grusel. will er das, was du da schreibst, wirklich selbst? was sagt sein berufshaftpflichtversicherer dazu? versichert der auch narben-keloide, wenn sie am eigenen körper entstehen?

gruß.

Is klaa, Susanne!