Preise für Medikamente

Hallo,

da die Pharmahersteller anscheinend (nur teilweise?) die Preise für Medikamente w/ der neuen Regelung mit den GKVs erhöht haben, müssen die privat versicherten die Erhöhungen (die Zuzahlungen meine ich nicht) auch zahlen nur weil sie zur Minderheit (ca 10% der Krankenversicherten in D) gehören?
(Beispiele für Preiserhöhungen gab es z.B. in der Sendung „Hart aber Fair“ (WDR))

Eine zweite Frage: können GKV-Patienten die Zuzahlung für Medikamente mit niedrigen Preisen (i.e. unter 5 EUR) umgehen, in dem der Arzt einen Privatrezept austellt? Oder sind die Ärzte automatisch so „Patienten-freundlich“, daß sie das automatisch machen würden? Oder ist das „verboten“?

Danke
Sarah

Hallo Sarah,
zum 1.1.2004 hat sich die Preisgestaltung für rezeptpflichtige Medikamente per Gesetz geändert. Das ist unabhängig davon, wer diese Medikamente nun kauft. Der bisherige degressive prozentuale Aufschlag wurde so geändert:
Einkaufspreis + 3 % + 8,10Euro + 16% Mwst. Davon gehen direkt wieder 2Euro Rabatt an die Krankenkassen ab. Selbstverständlich ist nun der Preis für billige Medikamente höher geworden, was auch jedem auffällt, da er ja bisher darauf hingewiesen wurde, sein Medikament liege unter dem Preis der Rezeptgebühr, und er müsse nur — bezahlen. Allerdings ist der Preis für Medikamente ab etwa 50Euro deutlich gesunken, was für die Krankenkassen von Vorteil ist. Der durchschnittliche Wert der Medikamente ist gesunken.
Die Preisgestaltung für apothekenpflichtige Medikamente (nicht rezeptpflichtig!) ist geblieben.

(Beispiele für Preiserhöhungen gab es z.B. in der Sendung
„Hart aber Fair“ (WDR))

Leider weiß ich nicht, welche Beispiele genannt wurden. Es könnte sich einerseits um Medikamente unter 50Euro gehandelt haben, andererseits gibt es natürlich auch Pharmafirmen, die ihre Abgabepreise erhöht haben.

Eine zweite Frage: können GKV-Patienten die Zuzahlung für
Medikamente mit niedrigen Preisen (i.e. unter 5 EUR) umgehen,
in dem der Arzt einen Privatrezept austellt? Oder sind die
Ärzte automatisch so „Patienten-freundlich“, daß sie das
automatisch machen würden? Oder ist das „verboten“?

Lt. Gesetz dürfen für Erwachsene nur noch rezeptpflichtige Medikamente auf Kassenrezept verordnet werden, nach der neuen Preisgestaltung kann es kein verordnetes Medikament mehr unter x + 3% + 8,10 Euro + 16% MwSt geben.
Nur für Kinder unter 12 Jahren dürfen auch in Zukunft apothekenpflichtige Medikamente auf Kassenrezept verordnet werden, da entfällt aber die Zuzahlung.
Evtl. gibt es in einigen Wochen weitere Ausnahmeregelungen, die die Erstattungsfähigkeit apothekenpflichtiger Medikamente regeln. Nur hier könnte es dann dazu kommen, daß das Medikament billiger wäre als die Mindestzuzahlung von 5 Euro. Der Apotheker darf dann nur den wirklichen Preis des Medikamentes fordern - egal wie der Arzt das Präparat nun verordnet.
Schöne Grüße
Sabine

Hallo,
nur eine kleine Anmerkung:
8,10 € für den Apotheker für jedes Medikament - ist das nicht
eigentlich der Grund für die Erhöhung der bisherigen „Billig-Arzneien“???

Gruss

Günter Czauderna

kleine Frage…
Hallo Sabine,

diese Aussage

Die Preisgestaltung für apothekenpflichtige Medikamente (nicht
rezeptpflichtig!) ist geblieben.

verstehe ich nicht so ganz, denn soweit mir erinnerlich wurden diese Präparate bislang mit einem 33 1/3 Aufschlag versehen. Die neue Regelung sieht jedoch Folgendes vor:

Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gilt: Diese Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. Die Versicherten tragen die Kosten also selbst. Diese Arzneimittel unterliegen aber künftig der freien Preisgestaltung. Das bedeutet, dass keine staatlich festgeschriebenen Handelsspannen für den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken mehr festgelegt werden. Mit der Aufhebung der Preisbindung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wird daher ein für die Patientinnen und Patienten vorteilhafter Preiswettbewerb eingeführt, der nach Auffassung von Experten zu sinkenden Arzneimittelpreisen führen kann.

aus: http://www.die-gesundheitsreform.de/hintergruende/fr…

Viele Grüsse
Eve*

Hallo Günter,

nur eine kleine Anmerkung:
8,10 € für den Apotheker für jedes Medikament - ist das nicht
eigentlich der Grund für die Erhöhung der bisherigen
„Billig-Arzneien“???

Ja!
Finde ich übrigens auch nicht gut; denn so steht der Apotheker als Abzocker da, obwohl sein Warenlager insgesamt zum 1.1.2004 finanziell abgewertet wurde. Die billigen - jetzt auffällig teuer gewordenen - Medikamente zahlen bei uns häufig weiterhin die Patienten, da sie vom Arzt oft privat verschrieben werden (vielleicht eine Besonderheit in unserem Ort?), die deutlich billiger gewordenen Medikamente entlasten die Krankenkassen (sieht das der Patient?).
Übrigens gehen lt. Gesetz von den 8,10 Euro sofort 2 Euro wieder als Rabatt an die Krankenkasse! Auch da hätte man meiner Meinung nach direkt einen Netto-Betrag wählen sollen, das hätte dann wenigstens keinen neuen Verwaltungsaufwand bedeutet.
Desweiteren halte ich 8,10 Euro (6,10 Euro) bei einem Medikament mit einem Einkaufspreis von z.B. 1 Euro für deutlich überzogen, andererseits deckt diese Summe nicht die Kosten für hochpreisige Medikamente. Gerade hochpreisige Medikamente werden nicht für viele Patienten verordnet; stirbt nun ein Patient, für den ein teures Mittel bereitliegt, kann man sich ja überlegen, wie oft man hätte 6,10 Euro verdienen müssen, damit das „letzte“ Päckchen auch bezahlt wäre. Außerdem
muß man berücksichtigen, wieviel Geld die Finanzierung eines sagen wir mal 1000 Euro teuren Medikamentes pro Monat kostet.
Ich glaube, daß die alte Preisgestaltung (degressiver prozentualer Aufschlag) sinnvoller war, auch wenn man hätte vielleicht die Prozentzahlen neuen Gegebenheiten hätte anpassen müssen.
Manchmal frage ich mich, ob es einfach nur geplant war, Ärzte, Apotheker und Patienten gegeneinander auszuspielen, obwohl es doch eigentlich angebracht wäre, vertrauensvolle Beziehungen zu fördern.
Schöne Grüße und Gesundheit
Sabine

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Hallo Eve,

diese Aussage

Die Preisgestaltung für apothekenpflichtige Medikamente (nicht
rezeptpflichtig!) ist geblieben.

Diese Aussage gilt vorläufig für die auf Kassenrezept verordneten apothekenpflichtigen Medikamente, die ja weiterhin für Kinder unter 12 Jahren und in Zukunft auch in weiteren Ausnahmefällen verschrieben werden dürfen.

verstehe ich nicht so ganz, denn soweit mir erinnerlich wurden
diese Präparate bislang mit einem 33 1/3 :Aufschlag versehen.

Apothekenpflichtige Medikamente hatten wie rezeptpflichtige einen prozentualen, degressiven Aufschlag.
Dieser „33 1/3- Aufschlag“ ist und war nichts gesetzliches. Alle nicht apotheken- bzw. rezeptpflichtigen Waren in einer Apotheke unterlagen keiner gesetzlichen Preisverordnung. Der Aufschlag konnte vom jeweiligen Apotheker frei bestimmt werden. Da wurden dann auf den Einkaufspreis früher oft 33% incl. MwSt aufgeschlagen; ich kenne das noch aus der Zeit vor mehr als 20 Jahren. Ich denke, daß diese „Idee“ mit den 33% in den letzten Jahren aber zugunsten marktwirtschaftlicher Aspekte selten irgendwo streng gehandhabt wurde.

Die neue Regelung sieht jedoch Folgendes vor:
Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gilt: Diese
Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen
grundsätzlich nicht mehr erstattet. Die Versicherten tragen
die Kosten also selbst. Diese Arzneimittel unterliegen aber
künftig der freien Preisgestaltung. Das bedeutet, dass keine
staatlich festgeschriebenen Handelsspannen für den
pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken mehr festgelegt werden.

Das ist so richtig, bezieht sich aber nur auf die vom Patienten privat eingekauften Präparate. Das hat mit der ausnahmsweisen Berechnung auf Kassenrezept nichts zu tun.

Mit der Aufhebung der Preisbindung für nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel wird daher ein für die
Patientinnen und Patienten vorteilhafter Preiswettbewerb
eingeführt, der nach Auffassung von Experten zu sinkenden
Arzneimittelpreisen führen kann.

Ich glaube nicht, daß das sinnvoll ist. Eine Preisfestlegung auf einem sinnvollen (!) Niveau wäre imho besser. Welchem Patienten, der sich nicht wohl fühlt, ist es zuzumuten, von einer Stelle zur nächsten zu laufen, um Preisvergleiche durchzuführen.
Schöne Grüße
Sabine

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Hallo Sabine,

Eine zweite Frage: können GKV-Patienten die Zuzahlung für
Medikamente mit niedrigen Preisen (i.e. unter 5 EUR) umgehen,
in dem der Arzt einen Privatrezept austellt?

Lt. Gesetz dürfen für Erwachsene nur noch rezeptpflichtige
Medikamente auf Kassenrezept verordnet werden…
Evtl. gibt es in einigen Wochen weitere Ausnahmeregelungen,
…daß das
Medikament billiger wäre als die Mindestzuzahlung von 5 Euro.
Der Apotheker darf dann nur den wirklichen Preis des
Medikamentes fordern - egal wie der Arzt das Präparat nun
verordnet.

Mir ging es darum, ob Medikamente, die PKV-Versicherten und GKV-Versicherten
auf ‚Privatrezept‘ verordnet bekommen, auch den Zuschlag von 8,10 EUR zahlen müssen (5 EUR davon für die Zuzahlung). Oder zahlen sie z.B. nur die 1-3 EUR für die Tabletten, usw?
Können GKV-Versicherten zur Zeit mit einem Privatrezept die 5 EUR Zuzahlung umgehen - und stattdessen, einfach den niedrigeren Preis für das Medikament zahlen?

Danke
Sarah

Hallo Eve.

Mir ging es darum, ob Medikamente, die PKV-Versicherten und
GKV-Versicherten
auf ‚Privatrezept‘ verordnet bekommen, auch den Zuschlag von
8,10 EUR zahlen müssen (5 EUR davon für die Zuzahlung).

Es gibt keinen „Zuschlag“ von 8,10 Euro, sondern der neue gesetzlich vorgeschriebene Verkaufspreis wird nach der vorher beschriebenen Regel berechnet und enrhält diese 8,10 Euro. Dieser Preis gilt für alle und jeden.

Oder
zahlen sie z.B. nur die 1-3 EUR für die Tabletten, usw?
Können GKV-Versicherten zur Zeit mit einem Privatrezept die 5
EUR Zuzahlung umgehen - und stattdessen, einfach den
niedrigeren Preis für das Medikament zahlen?

Wie schon beschrieben gibt es für rezeptpflichtige Präparate keinen günstigeren Preis als mindestens ungefähr 10 Euro. Derzeit erstatten die privaten Krankenkassen noch apothekenpflichtige Präparate, und zwar zu dem Preis, der nach der letztjährigen Preisgestaltung gültig war. Es kann jetzt durchaus dazu kommen, daß Dir ein Präparat verordnet wird, das der Apotheker zu einem Sonderpreis anbietet.
In diesem Bereich wird es die nächste Zeit sicher einiges an Zündstoff geben. Die allgemeine Empfehlung der Apothekerverbände lautet, daß apothekenpflichtige Medikamente nicht für Preiskämpfe mißbraucht werden sollen.
Ich hoffe, Deine Frage somit beantwortet zu haben.
Die Gesundheitsreform gibt sicher viel Anlaß zu Diskussionen, ich hoffe trotzdem, daß die Medikamentensicherheit in Deutschland auf dem Niveau von vorher erhalten bleibt.
Schöne Grüße
Sabine

Sarah

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herzlichen Dank für Deine kompetente Antwort:wink:
Hallo Sabine,

vielen Dank für die Aufklärung - jetzt bin ich bestens im Bilde…*lächel*.

Schönes Wochenende!

Viele Grüsse
Eve*

vielen Dank! OT
OT