wenn jemand sich als approbierter Artz niederlässt, dann ist er doch Allgemeinmediziner, oder? Nun kenne ich jemanden, der jahrelang als Kinderarzt tätig war und soweit ich weiß auch Erwachsene behandelt hat. Vor einiger Zeit hat er nun seinen Facharzt für Allgemeinmedizin gemacht. Worin besteht nun der genaue Unterschied zwischen einem niedergelassenen Allgemeinmediziner und eine Facharzt für Allgemeinmedizin. Worin besteht die Erweiterung? Oder ist es einfach eine Modernisierung oder Vertiefung des Wissens, über das der Allgemeinmediziner sowieso schon verfügt?
wenn jemand sich als approbierter Artz niederlässt, dann ist
er doch Allgemeinmediziner, oder?
Nö, nicht unbedingt.
Nun kenne ich jemanden, der
jahrelang als Kinderarzt tätig war und soweit ich weiß auch
Erwachsene behandelt hat.
Wie das (standes-)rechtlich zu bewerten ist, weiß ich nicht.
Worin besteht nun der
genaue Unterschied zwischen einem niedergelassenen
Allgemeinmediziner und eine Facharzt für Allgemeinmedizin.
Vorab: Mein „Wissen“ ist da nicht sehr gefestigt, aber IIRC ist es so, daß es „früher“ den sogen. „praktischen Arzt“ gab. Das war ein Mediziner mit Vollapprobation, aber ohne Facharztausbildung, der sich niederlassen konnte und den typischen Hausarzt gestellt hat.
Das gibt es nicht mehr. Heute gilt wohl ein Facharztzwang, also jeder, der sich niederlassen möchte, muss eine Facharztausbildung haben. Die kürzeste und einfachste Facharztausbildung ist jene zum Facharzt für Allgemeinmedizin.
wenn jemand sich als approbierter Artz niederlässt, dann ist
er doch Allgemeinmediziner, oder?
Nein ,mit der Approbation alleine kann man sich noch nicht niederlassen.Heute braucht jeder niedergelassene Arzt eine Facharztausbildung, die je nach Fachrichtung 4-6 Jahre (durchaus auch länger, je spezialisierter) dauert.Der Allgemeinarzt benötigt mittlerweile auch fünf Jahre.Dann erst kann er sich niederlassen.
Unterschiede:
Da der niedergelassenen Facharzt für Kinderheilkunde ja auch einen differenzierte Ausbildung hinter sich hat, die auch die Fächer Innere Medizin ect. enthält, kann er sich auch als Allgemeinmediziner(Facharzt für Allgemeinmedizin) niederlassen.Das ist bei vielen Fachärzten möglich.
Beide sind gut ausgebildetund haben die Facharztprüfung abgelegt.Zu wem du gehst, hängt von deiner persönlichen Erfahrung mit dem jeweiligem Arzt ab.
Dank und Nachfragen (zur Sicherheit)
Danke euch beiden,
habe ich das jetzt richtig verstanden, dass man als approbierter Arzt zwar klinisch arbeiten, aber sich noch nicht niederlassen darf, weil man noch keine Facharztausbildung hat?
Und ist es also richtig, dass das nur für die jüngeren Ärzte gilt, also für die Neu-Niederlassungen ab einem bestimmten Datum, wohingegen die schon niedergelassenen Ärzte diesen Facharzttitel nicht noch zusätzlich erwerben müssen?
Und ist es drittens also richtig, dass niedergelassene Fachärzte auch allgemeinmedizinisch praktizieren dürfen, selbst wenn sie keinen Facharzt für Allgemeinmedizin absolviert haben?
Wozu nützt dann die zusätzliche Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, wenn man schon Facharzt für etwas anderes ist?
habe ich das jetzt richtig verstanden, dass man als
approbierter Arzt zwar klinisch arbeiten, aber sich noch nicht
niederlassen darf, weil man noch keine Facharztausbildung hat?
Korrekt.
Und ist es also richtig, dass das nur für die jüngeren Ärzte
gilt, also für die Neu-Niederlassungen ab einem bestimmten
Datum, wohingegen die schon niedergelassenen Ärzte diesen
Facharzttitel nicht noch zusätzlich erwerben müssen?
Korrekt. Meine Hausärztin ist noch eine von diesen „prakt. Ärzten“ - ich kann darin bei ihr keinen Mangel entdecken.
Und ist es drittens also richtig, dass niedergelassene
Fachärzte auch allgemeinmedizinisch praktizieren dürfen,
selbst wenn sie keinen Facharzt für Allgemeinmedizin
absolviert haben?
Das weiß ich nicht genau, würde das aber bei eine Unfallchirurgen nicht vermuten.
Wozu nützt dann die zusätzliche Ausbildung zum Facharzt für
Allgemeinmedizin, wenn man schon Facharzt für etwas anderes
ist?
Für den Titel. Zur Werbung. Für’s Ego, aus Interesse…
im Großen und Ganzen stimme ich mit Luise W überein.
Ich war selber jahrelang als Praktischer Arzt niedergelassen, habe dann aber über die Jahre „immer mehr“ Psychotherapeutische Medizin gelernt und auch gemacht, bis ich schließlich zunächst mit dem Zusatz „Psychotherapie“, aber damals immer noch als Allgemeinmediziner, also Praktiker, niedergelassen war. Weitere fünf Jahre mit fast ausschließlicher psychotherapeutisch-psychosomatischer Arbeit und Fortbildung haben mich dann zum „Facharzt für Psychotherapeutische Medizin“ gemacht. Ich hätte damals auch noch in die Richtung „Facharzt für Allgemeinmedizin“ gehen können, habe mich aber für die Psycho"_Facharztrichtung entschieden, weil ich mich damit nun mehr identifizieren konnte und das mein täglich Brot war.
Wie meine Vorredner schon andeuten, hat sich einiges in den letzten Jahren gewandelt, so dass man sich ohne Facharzt heute schwerlich oder garnicht mehr als Kassenarzt niederlassen kann. Und nur von Privatpatienten kann man nur in gewissen Gegenden leben…
Es grüßt Dich: Branden
Bis vor einigen Jahren war die Niederlassung nach Erteilung der Vollaprobation als „Arzt“ möglich, nach einiger Zeit des Praktizierens konnte man sich dann „Praktischer Arzt“ nennen. Genauso konnte man sich nach einiger Weiterbildungszeit als Praktischer Arzt niederlassen.
Mittlerweile wird versucht, den „Hausarzt-Status“ „aufzuwerten“, so daß der FA-Titel für Allgemeinmedizin eine Weiterbildungszeit von 5 Jahren erfordert. Die Bezeichnung Facharzt für Allgemeinmedizin darf nur führen, wer die Weiterbildung auch besitzt, d.h. ein Chirurg darf sich nicht FA für Allgemeinmedizin nennen.
Nur noch zum Ergänzen, was Kollege Branden bereits angedeutet hat: für eine Privatpraxis ist eine Facharztbezeichnung nicht zwingend notwendig, denn die Leute entscheiden ja selbst, für was sie bezahlen. Aber natürlich siehts ein wenig besser auf dem Praxisschild aus Wenn man aber nicht zwingend allein vom Arztsein lebt und dann nur Privatpatienten behandelt, weil man sich z.B. auf gewisse paramedizinische Verfahren spezialisiert hat, kann man das schon tun. Gibt aber nicht so viele und man ist unter den Kollegen nicht zwingend gut anerkannt.
man sich z.B. auf gewisse paramedizinische Verfahren
spezialisiert hat, kann man das schon tun. Gibt aber nicht so
viele und man ist unter den Kollegen nicht zwingend gut
anerkannt.
kann man nur sagen: zu Recht. „paramedizinische Verfahren“. Eigentlich gibt es dafür zwei treffendere Ausdrücke: „Unterlassene Hilfeleistung“ und „Körperverletzung“.
Gruß
Yoyi
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