Im Netz finden sich etliche Hinweise darüber, dass nach der Gesundheitsreform Sozialhilfeempfänger von der Zuzahlung generell befreit sein sollen. Nur habe ich dies nrgendwo auf einer offiziellen Seite gefunden, auch im Gesundheitsministerium fand ich keinen grundlegenden Text. Wer weiss was und kann mir weiterhelfen?
Bernhard
Hallo Bernhard,
im Zuge der Reform gibt es keine grundsätzlichen Befreiungen mehr.
Hier ein Auszug der Seite http://www.die-gesundheitsreform.de
Belastungsgrenzen
Alle Zuzahlungen werden für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Daher müssen alle Zuzahlungsbelege gesammelt werden.
Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 % der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten.
Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1 % der Bruttoeinnahmen.
Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch die Kinderfreibeträge (pro Kind 3.648 Euro) und gegebenenfalls den Freibetrag für den Ehepartner (4.347 Euro).
Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze, weshalb die Freibeträge nicht veranschlagt werden können.
Gruß Jörg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hier ein Auszug der Seite http://www.die-gesundheitsreform.de
Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des
Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die
Belastungsgrenze, weshalb die Freibeträge nicht veranschlagt
werden können.
Danke, Jörg. Hier liegt aber genau das Problem. Wenn ich es richtig verstehe, ist hier nicht die Rede von einer allgemeinen Befreiung von Sozialhilfeempfängern, sondern eben auch von Berechnung und Belastungsgrenze. Damit komme ich nicht weiter.
Bernhard
Hallo
Hier ein Auszug der Seite http://www.die-gesundheitsreform.de
Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des
Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die
Belastungsgrenze, weshalb die Freibeträge nicht veranschlagt
werden können.
Danke, Jörg. Hier liegt aber genau das Problem. Wenn ich es
richtig verstehe, ist hier nicht die Rede von einer
allgemeinen Befreiung von Sozialhilfeempfängern, sondern eben
auch von Berechnung und Belastungsgrenze. Damit komme ich
nicht weiter.
Richtig, es gibt auch keine allgemeine Befreiung, auch Sozialhilfebezieher müssen bis max. 2% (chronisch kranke 1%) ihresd Einkommens, in diesem Fall des Berechnungssatzes zuzahlen. Erst wenn diese Grenze überschritten wurde, kann für den Rest des Jahres eine Befreiung ausgesprochen werden
Gruß Jörg
Bernhard
Hi!
Also ich weiß nur wie es mit dem Krankenhausaufenthalt ist: Man muss 28 Tagessätze á 10 Euro zahlen. Als Sozialhilfeempfänger muss man maximal 72 Euro bezahlen für ein Jahr. (hat mir ein Arzt erklärt, deshalb gehe ich davon aus, dass diese Angaben stimmen)
Gruss
Katta
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Richtig!
Hallo,
was Jörg sagt, kann ich voll und ganz bestätigen! Es gibt keine Befreiung für Sozialhilfeempfänger mehr. Deswegen findest Du das auch nicht im Netz!
Gruß
Jens
@Jörg:Hab da auch noch eine Frage
HAllo Jörg:
Weisst du auch etwas darüber wie es bei denjenigen aussieht die kein Einkommen und keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben aussieht.
Ich bekomme definitiv 0Eu, da Arbeitslos ohne Leistungsbezug und auch keine Sozialhilfe da „Eheänliche Gemeinschaft“ (darf mietfrei wohnen,und wir habe keine Namen auf den Yoghurts, da er meine eh nicht mag)
Bisher habe ich die Info, dass auch bei mir der Sozialhilfesatz angerechnet werden soll, aber die 70 Eu erreich ich gerade mal so (ernsthaft Kranksein hab ich nicht vor, aber ein paarmal Praxisgebühr und mein Heuschnupfenmittel). Und Kosten für eine Neue Brille krieg ich wehrnicht mehr auch wenn ich ohne nicht kann.
von 70 Eu lebe ich 1,5 Monate, ist also eher 1/12 als 2%.
Krankenkasse wird mir von den Eltern bezahlt.
Und ich brauch bald eine neue Brille, die ich mir definitiv nicht leisten kann und auch von niemendem erbetteln kann (die letzte hat 600 Eu gekostet und wurde voll von der Kasse bezahlt, da starker Sehfehler, aber leider nicht stark genug für neue Regelung, ich sehe mit Brille nämlich mehr als nur 30 %, ist ja auch der Sinn einer Brille oder?)
HAst Du mehr Infos?
Schöne Grüße
Susanne
HAllo Jörg:
Hi Susanne,
Weisst du auch etwas darüber wie es bei denjenigen aussieht
die kein Einkommen und keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben
aussieht.
Ja, hab mich mal schlau gemacht 
Ich bekomme definitiv 0Eu, da Arbeitslos ohne Leistungsbezug
und auch keine Sozialhilfe da „Eheänliche Gemeinschaft“ (darf
mietfrei wohnen,und wir habe keine Namen auf den Yoghurts, da
er meine eh nicht mag)
Bisher habe ich die Info, dass auch bei mir der
Sozialhilfesatz angerechnet werden soll, aber die 70 Eu
erreich ich gerade mal so (ernsthaft Kranksein hab ich nicht
vor, aber ein paarmal Praxisgebühr und mein
Heuschnupfenmittel). Und Kosten für eine Neue Brille krieg ich
wehrnicht mehr auch wenn ich ohne nicht kann.
Tja, da sind Deine Infos wohl richtig, obwohl eine abschliessende Handlungsanleitung für die Kassen noch nicht raus ist.Es ist aber so, daß in einem Fall, wie Deinem auch das Bemessungsentgelt wie beim Soz.hilfebezieher herangezogen wird. Davon musst Du dann die 2 % zahlen.
von 70 Eu lebe ich 1,5 Monate, ist also eher 1/12 als 2%.
Krankenkasse wird mir von den Eltern bezahlt.
Und ich brauch bald eine neue Brille, die ich mir definitiv
nicht leisten kann und auch von niemendem erbetteln kann (die
letzte hat 600 Eu gekostet und wurde voll von der Kasse
bezahlt, da starker Sehfehler, aber leider nicht stark genug
für neue Regelung, ich sehe mit Brille nämlich mehr als nur 30
%, ist ja auch der Sinn einer Brille oder?)
Die Brille wirst Du auf jeden Fall zahlen müssen, wenn Du über 18 bist und auch nicht unter die „schwerst Sehbehinderten“ fällst. Die Zuzahlungsgrenze hat mit der Erstattung für ne Brille nix zu tun. Die Brille wurde zum 01.01.40 komplett (Ausnahmen siehe letzte Satz) aus dem Leistungskatalog gestrichen.
Tut mir leid, aber da scheints wirklich keine Möglichkeit zu geben, aber ich geb Deine Anfrage mal an einen anderen „Experten“ aus dem Versicherungsbrett weiter. Vielleicht hat der noch ne Idee. Schau doch heute abned einfach mal ins Versicherungsbrett
Gruß Jörg
HAst Du mehr Infos?
Schöne Grüße
Susanne
Hallo Jörg danke für die Info, bin schon fleißig am Sammeln und werde mal schauen, ob meine Ärztin wieder Heuschnupfenpillen-Proben für mich aufhebt, ausserdem hab ich zumindest schon ein verschreibungspflichtiges (und damit auch fähiges Präparat von meinem Apo. als austausch empfohlen bekommen)
Für die Brille werd ich mir was anderes einfallen lassen müssen, evtl als Einmalleistung von der Sozialhilfe (die sind manchmal auch bei eheänlicher Gem. drin), ich brauche nämlich Spezialglas (hochbrechend), da ich mir sonst einen NAsenbeinbruch hole. Das mit der schwerst shebehindert regelung finde ich totalen schwachsinn, da sie nur für korrigierte Sehfehler gilt (MIT BRILLE UNTER 30%), ohne Brille weniger als 30% gilt leider nicht. Ich hab 13dpt Kurzsichtigkeit, und sehe mit Brille immerhin genug um Auto zu fahren (also min. 70%), da die sehschärfe bei mir von Tag zu Tag schwankt, erreiche ich mal diese 70% mal auch 100%. Ohne Brille bin ich fast Blind und würde nicht mal den obersten großen Buchstaben im Sehtest erkennen wenn ich nicht wüßte dass das ein A ist. Ich weiß was 30 %sehen sind, und wenn das noch nach Korrektur sowenig ist, lohnt sich doch eher en Blindenhund als eine Brille.
Sorry ich musste mir mal Luft machen, von deinem Versicherungsspezi ist ja noch nichts zu hören.
Schöne Grüße Susanne
die sich evtl bald mit Glasbausteinen weiter auf Arbeitssuche begeben muß und dann bestimmt keine mehr bekommt…;-(
Und ich brauch bald eine neue Brille, die ich mir definitiv
nicht leisten kann und auch von niemendem erbetteln kann (die
letzte hat 600 Eu gekostet und wurde voll von der Kasse
bezahlt, da starker Sehfehler, aber leider nicht stark genug
für neue Regelung, ich sehe mit Brille nämlich mehr als nur 30
%, ist ja auch der Sinn einer Brille oder?)
Die Brille wirst Du auf jeden Fall zahlen müssen, wenn Du über
18 bist und auch nicht unter die „schwerst Sehbehinderten“
fällst. Die Zuzahlungsgrenze hat mit der Erstattung für ne
Brille nix zu tun. Die Brille wurde zum 01.01.40 komplett
(Ausnahmen siehe letzte Satz) aus dem Leistungskatalog
gestrichen.
Tut mir leid, aber da scheints wirklich keine Möglichkeit zu
geben, aber ich geb Deine Anfrage mal an einen anderen
„Experten“ aus dem Versicherungsbrett weiter. Vielleicht hat
der noch ne Idee. Schau doch heute abned einfach mal ins
Versicherungsbrett
Gruß Jörg
Hallo Susanne,
hier ist so ein „Versicherungsspezi“ von Joerg -
Tja, es sieht schlecht aus, dass mit den 70,00 € stimmt, obwohl
das kann von Bundesland zu Bundesland doch unterschiedlich sein,
das es sich am Sozialhilfesatz eines Haushaltsvorstandes orientiert, und die sind in den Ländern u.U. unterschiedlich.
Es stimmt also alles was Joerg geschrieben hat.
Gruss
Günter Czauderna
Halo Gunther, danke für die Antwort, Weißt Du auch ob ich evtl auch als in eheähnlicher GEmeinschaft nicht Sozifähige eine Einmalleistung für meine Brille bekommen kann? Das wäre bis letztes Jahr möglich gewesen, aber da die Sozialhilfeempfänger jetzt auch in der GKV sind evtl nicht mehr (mein SozialhilfeSpezi/Papa ist leider nicht mehr auf dem neuesten Stand, da in Rente).
Oder sollte ich lieber mal bei der Frau Schmidt um eine milde Gabe betteln *lol*
Danke Susanne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Susanne,
da bin ich leider überfragt - wenn aber im vergangenen Jahr das
Sozialamt für eine Brille (wohlgemerkt für die ganze Brille) einen
Zuschuss geleistet hat, muesste dies auch in diesem Jahre gelten,
denn die Kassen haben schon in der Vergangenheit nichts mehr für die
Brillengestelle geleistet.
Gruss
Günter
Mir geht es nicht ums Gestell, sondern um die Gläser, das Gestell kann ich ja weiter Nutzen, und nur die Gläser kosten 600EU! Und normalerweise zahlt das Sozi nichts, wenn man bei einer Krankenkasse ist (nur für die Nichtversicherten wurde zuschuß gezahlt). Ih bin aber versichert, aber es geht um eine Leistung, die nicht mehr KAssenleistung ist. Selbst eine ZUsatzversicherung lohnt nicht, meine GKV bietet eine in ZUsammenarbeit mit einer PV an, aber nur in Verbindung mit Heilpraktiker und NAturheilv. und die brauch ichnicht, da ich das selbst machen kann. Und 15 Eu im Monat kann ich lieber so beiseite packen, nur wird es dann noch ein wenig dauern, denn dazu brauch ich erst mal einen Job. Und leider hat keiner Bock auf eine Aushilfe mit Hochschulabschluß.
Trotzdem schöne Grüße Susanne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]