Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Hallo Mediziner!

Also ich habe mir den Wahnsinnsfaden unter SONSTIGE FRAGEN zum Thema AU durchgelesen. Hermann war ja selbst überrascht, was da alles so rauskam, und freilich ist da in diesem Thread wohl auch viel gekocht worden.

Jetzt würde mich- in ähnlicher Situation- wirklich auch mal von einem erklärten Mediziner interessieren, wie das mit den AUs (kurz AUS :wink:) für Arbeitslose aussieht. Gibt es prinzipiell die Meinung, dass das nicht nötig ist, obwohl auch im Merkheft für Arbeitslose eindeutig festgelegt ist, dass auch der Arbeitslose seine Erkrankung durch eine AU belegen muss (heute gelesen)? Ich meine: Es geht hier nicht darum, was der Arzt denkt und meint, sondern darum, was das Arbeitsamt will.

Und- was mich auch interessiert: WARUM gibt es diese Meinung, dass Arbeitslose anders sind als die, die arbeiten? Hermann hat keine AU bekommen als Arbeitsloser, obwohl ihm der Arzt sagte: Bein ruhig stellen und kühlen. Hätte er doch wahrscheinlich gekriegt, wenn er denn in einem Arbeitsverhältnis stehen würde. Schon merkwürdig und irgendwie demütigend für den Arbeitslosen, so als Mensch zweiter Klasse degradiert zu werden.

Gruß

Wilfried

Hallo Wilfried,

die Thematik „AU“ ist leider etwas komlexer als es den Anschein hat.
Nur ganz kurz: Eine „AU“ ist nicht nur eine Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber, dass Du auch wirklich krank bist und nicht arbeiten kannst, sondern hat auch „versicherungsrechtliche“ Konsequenzen.
Kurz gesagt, wer zahlt wann was, und im Umkehrschluß für Dich viel wichtiger, wer zahlt wann nicht, und warum nicht.
Diese „versicherungsrechtlichen“ Dinge, spielen auch eine Rolle, wenn Du nicht in „Brot und Arbeit“ stehst, also auch, wenn Du ohne Arbeit und Sozialhilfeempfänger bist.
Es geht letzt- und endlich auch darum, mit einer „AU“ eine rechtlich relevante Legitimierung, zur Durchsetzung von Ansprüchen, aber auch von Pflichten(!), zu besitzen.

Grüße von Rollifern

Hallo,
ich bin kein Mediziner sondern von der Krankenkasse.
Grundsätzlich gilt dass ein Arbeitsloser nicht arbeitsunfähig sein
kann, da er nicht arbeitet.
Allerdings hat die Rechtsprechung hier doch einige grundsätzliche
Regelungen erlassen.
Man kann es sinngegemäß so ausdrücken:
Ein Arbeitsloser (Im Leistungsbezug) wird immer dann vom Arzt auch
arbeitsunfähig geschrieben wenn er auch nicht vermittlungsfähig ist.
Z.B. ein Gipsbein stellt eindeutig einen Grund dar, wogegen ein grippaler Infekt eigentlich keine Arbeitsunfähigkeit auslöst.
Die letzte Entscheidung trifft hier immer der Arzt.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Rollifern

besten Dank für dein Posting.

die Thematik „AU“ ist leider etwas komlexer als es den
Anschein hat.

Sicher, davon bin ich auch mal ausgegangen :wink:.

Nur ganz kurz: Eine „AU“ ist nicht nur eine Ärztliche
Bescheinigung für den Arbeitgeber, dass Du auch wirklich krank
bist und nicht arbeiten kannst, sondern hat auch
„versicherungsrechtliche“ Konsequenzen.

Ist das für einen Arzt von Belang und Bedeutung? Ich als Arbeitsloser bin dem Arbeitsamt gegenüber verpflichtet- das A-Amt ist für mich sozusagen der Arbeitgeber. Das mag für den ein oder anderen witzig klingen, ist aber de facto so. Wenn das A-Amt nämlich sagt: Du kommst am xx.x.2004 in die Dienststelle und sprichst im Zimmer 127 vor, dann habe ich da zu erscheinen, ansonsten gibt’s eine Sperrzeit, und das heißt, dass ich für eine gewisse Zeit, je nach Schwere des Verstoßes, kein Geld sehe. Da mir das A-Amt nicht kündigen kann, ist freilich nicht von einer eigentlichen Kündigung die Rede, aber wenn ich z.B. eine bestimmte Wochenzahl Sperren mir eingehandelt habe durch Verstöße, dann hat’s ein End mit Alhi, und ich kann zum Soz. dackeln. Die freuen sich dann, ha,ha :smile:.

Kurz gesagt, wer zahlt wann was, und im Umkehrschluß für Dich
viel wichtiger, wer zahlt wann nicht, und warum nicht.
Diese „versicherungsrechtlichen“ Dinge, spielen auch eine
Rolle, wenn Du nicht in „Brot und Arbeit“ stehst, also auch,
wenn Du ohne Arbeit und Sozialhilfeempfänger bist.

Ja, sehe ich haargenauso. Also hat doch Dr. med. nicht zu entscheiden, sondern das Gesetz. Und das Gesetz will, dass im Falle einer Arbeitsunfähigkeit- also auch theoretisch, weil nicht in Arbeit und Brot- eine AU ausgestellt wird, da ich dem Arbeitsamt gegenüber verpflichtet bin, nicht wahr?

Es geht letzt- und endlich auch darum, mit einer „AU“ eine
rechtlich relevante Legitimierung, zur Durchsetzung von
Ansprüchen, aber auch von Pflichten(!), zu besitzen.

Genau, das „Merkblatt für Arbeitslose, Ihre Rechte, Ihre Pflichten“- da haben wir’s schon auf dem Titelblatt des Heftleins, das jeder Arbeitslose, der Leistungen empfängt oder sich einfach nur arbeitssuchend gemeldet hat, haben sollte.

Gruß

Wilfried

Hallo Günter,

also spontan würde mich ja mal interessieren, bei welcher Kasse Du arbeitest. Ich glaub, ich hör nicht richtig.

ich bin kein Mediziner sondern von der Krankenkasse.
Grundsätzlich gilt dass ein Arbeitsloser nicht arbeitsunfähig
sein kann, da er nicht arbeitet.

Das ist schlicht und ergreifend gesagt ein Schmarrn, verzeih, aber das habe ich tatsächlich noch von keinem gehört, der auf einer KAsse arbeitet, und meine Ausdrucksweise hat tatsächlich nichts mit einem Vorurteil gegen all die zu tun, die auf einer Krankenkasse arbeiten. Ich zitiere mal das Merkheft für Arbeitslose- übrigens recht aktuell vom April 2003. Darin steht zu lesen:

Wenn sie nach der Antragstellung oder während des Bezuges von Leistungen arbeitsunfähig krank werden, melden sie ihre Arbeitsunfähigkeit bitte unverzüglich ihrem Arbeitsamt und fügen sie eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer bei. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst vom Arzt bescheinigt, müssen sie dies durch eine weitere ärztliche Bescheinigung nachweisen.
Wenn sie wieder arbeitsfähig sind, teilen sie dies bitte ebenfalls sofort ihrem Arbeitsamt mit. Ben utzen sie für diese Meldungen bitte möglichst den Vordruck „Veränderungsmitteilung“.

Allerdings hat die Rechtsprechung hier doch einige
grundsätzliche
Regelungen erlassen.
Man kann es sinngegemäß so ausdrücken:
Ein Arbeitsloser (Im Leistungsbezug) wird immer dann vom Arzt
auch arbeitsunfähig geschrieben wenn er auch nicht
vermittlungsfähig ist.

Also nicht: WENN er vermittelt wird, KANN er ja zum Arzt dackeln und sich krankschreiben lassen. So genau wollte es ja wohl der Arzt von Hermann machen.

Z.B. ein Gipsbein stellt eindeutig einen Grund dar, wogegen
ein grippaler Infekt eigentlich keine Arbeitsunfähigkeit
auslöst.

Wie bitte? Gehst Du mit einer Grippe in die Arbeit? Das sind die richtigen, die dann alle anderen anstecken!

Die letzte Entscheidung trifft hier immer der Arzt.

Leider, ja. Und leider haben offenbar bestimmte Ärzte keinen Schimmer von der rechtlichen Lage und nutzen das Abhängigkeitsverhältnis des Patienten zu ihren Gunsten aus. Offenbar ist es nämlich so, dass die Ärzte mit ihren Krankschreibungen haushalten müssen, und da geht halt mal ein Arbeitsloser über die Wupper, kriegt also keine Krankschreibung, obwohl er krank ist.

Tja, also in der Hoffnung, dass ich doch das ein oder andere falsch verstanden habe, will ich schließen.

Gruß

Wilfried

Hallo,
tut mir leid wenn dir meine Aussage nicht gefällt, aber es ist nun mal
so.
Wenn Du nicht mit Krankengeldanspruch versichert bist lässt du
dich auch nicht krankschreiben - warum auch .
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst einen Anspruch aus,
einmal gegenüber dem Arbeitgeber den Anspruch auf Lohnfortzahlung
und zum anderen gegenüber der Krankenkasse den Krankengeldanspruch.
Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit
dem Begriff „Krankheit“.
Der Arzt muss feststellen, dass dir aus medizinischen Grünnden deine
bisherige Tätigkeit nicht möglich ist, aber nicht die Tätigkeit, die
du vor deiner Arbeitslosigkeit verrichtet hast, sondern die, die
du vor dem Eintritt der Erkrankung ausgeübt hast.
Bei einer vorliegenden Arbeitslosigkeit ist diese Beurteilung
nicht möglich, daher gelten hier andere Kriterien - ist doch
auch logisch !!
Dass die Arbeitsämter gerade in letzter Zeit dankbar sind für jeden
arbeitsunfähigen Leistungsbezieher hat mehr arbeitsmarktpolitische
Gründe - meines Wisssens nach zählet dieser Personenkreis während
der Arbveitsunfähigkeit nicht zu den Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden weil er ja arbeitsunfähig ist.
Übrigens, nicht nur Gerichte haben sich mit der Definition der
„Arbeitsunfähigkeit“ von Leistungsbeziehern befasst, auch der
Medizinische Dienst vertritt in vielen Fällen die von mir
geschilderte Verfahrensweise - das hat nictrs mit 1. oder 2. Klasse
zu tun, sonder mit geltendem Recht bzw. Rechtsprechung.
Das dies nicht jedem gefällt ist verständlich, aber was soll`s, wenn
der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird sie auch anerkannt -
wo also ist das Problem ??
Ich mach den Job seit 36 Jahren - bei uns, aber auch bei den anderen
Krankenkassen nennt man das Fall-Steuerung.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günter,

tut mir leid wenn dir meine Aussage nicht gefällt, aber es ist
nun mal so.

Also ich glaube, es muss irgendwie ein Missverständnis vorliegen :frowning:.

Wenn Du nicht mit Krankengeldanspruch versichert bist lässt du
dich auch nicht krankschreiben - warum auch.

Also entweder habe ich mich falsch ausgedrückt in meiner Fragestellung oder Du verstehst irgendwie was völlig anders. ES geht gar nicht darum, was ICH will, es geht darum, was das ARBEITSAMT will!

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst einen Anspruch aus,
einmal gegenüber dem Arbeitgeber den Anspruch auf
Lohnfortzahlung
und zum anderen gegenüber der Krankenkasse den
Krankengeldanspruch.

Nach 6 Wochen, ja, oder?

Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend
mit dem Begriff „Krankheit“.

Also das wüsste ich nun gerne genauer, wenn’s Dir nix ausmacht. Also wenn ich gearbeitet habe und war krank, bin ich zum Arzt, und der hat mit einer AU bescheinigt, dass ich nicht arbeiten zu brauche, weil aus medizinischer Sicht was dagegen spricht.

Der Arzt muss feststellen, dass dir aus medizinischen Grünnden
deine bisherige Tätigkeit

Ah, jetzt versteh’ ich’s glaube ich! Und da man als Arbeitsloser ja keiner Tätigkeit nachgeht, ist man auch nicht arbeitsunfähig. Das ist aber völlig bekloppT! Das Arbeitsamt hat jederzeit das Recht, mich zu irgendwas heranzuziehen- Trainingsmaßnahmen etc. pp. Da muss ich dann hin- mit 40 Fieber? Ich hab’ nicht umsonst diese Stelle aus dem Merkheft abgschrieben. So sieht das aus aus der Sicht des Leistungsbeziehers. Und daran muss sich doch wohl auch ein Arzt richten.

nicht möglich ist, aber nicht die Tätigkeit, die
du vor deiner Arbeitslosigkeit verrichtet hast, sondern die,
die du vor dem Eintritt der Erkrankung ausgeübt hast.

Danach wird gefragt? Hab ich noch nie gehört.

Bei einer vorliegenden Arbeitslosigkeit ist diese Beurteilung
nicht möglich, daher gelten hier andere Kriterien - ist doch
auch logisch !!

Nee, bei allem was recht ist, das ist nicht logisch. Wäre zwar irgendwie schick, wenn das Arbeitsamt keine Handhabe über den Arbeitslosen hätte, dem ist aber so.

Dass die Arbeitsämter gerade in letzter Zeit dankbar sind für
jeden arbeitsunfähigen Leistungsbezieher hat mehr
arbeitsmarktpolitische
Gründe - meines Wisssens nach zählet dieser Personenkreis
während
der Arbveitsunfähigkeit nicht zu den Arbeitslosen bzw.
Arbeitssuchenden weil er ja arbeitsunfähig ist.

Na ja, nichts desto trotz, und auch wenn ich mich wiederhole: Das Arbeitsamt will diese Dinge wissen. Wie steh’ ich auch da, wenn ich krank bin und ich werde zum Arbeitsamt zu einem bestimmten Termin eingeladen, muss also der sogenannten Meldepflicht Genüge tun. Dann muss ich flugs zum Arzt, um mich krankschreiben zu lassen?

Übrigens, nicht nur Gerichte haben sich mit der Definition der
„Arbeitsunfähigkeit“ von Leistungsbeziehern befasst, auch der
Medizinische Dienst vertritt in vielen Fällen die von mir
geschilderte Verfahrensweise - das hat nictrs mit 1. oder 2.
Klasse
zu tun, sonder mit geltendem Recht bzw. Rechtsprechung.

Ich bin beeindruckt. Von wegen ROT- GRÜN, eher rostbraun… Aber das gibt’s ja vielleicht schon länger so.

Das dies nicht jedem gefällt ist verständlich, aber was
soll`s, wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt
wird sie auch anerkannt - wo also ist das Problem ??

Lies Dir mal den Faden unter SONSTIGE FRAGEN durch!

Ich mach den Job seit 36 Jahren - bei uns, aber auch bei den
anderen Krankenkassen nennt man das Fall-Steuerung.

Donnerwetter- 36 Jahre, na denn musst Du’s wissen. Frage gleich mal: Wieso bekomme ich als Arbeitsloser eigentlich nicht die Möglichkeit, bei der Zuzahlungsgrenze… na ja, ich poste es vielleicht nochmal woanders.

Gruß

Wilfried

Bezug auf auszuübende Arbeit
Hallo,

ich bin zwar weder Medizinier, noch bei einer Krankenkasse angestellt, noch weiß ich wie die Regelung bei Arbeitslosen aussieht. Ich erinnere mich aber dunkel, in meiner Ausbildung etwas darüber gehört zu haben, deswegen trotzdem mein Kommentar:

Ist es nicht so, dass sich Arbeitsunfähigkeit (im Regelfall) auf die aktuell ausgeübte Arbeit bezieht? Deswegen kann eine Person arbeitsunfähig erkrankt sein, während es die andere Person mit gleicher Erkrankung, aber anderer Arbeitsstelle, nicht ist.

Zwei Beispiele:
-Gelegentlicher leichter Schwindel. Kein Problem für einen Call-Center-Mitarbeiter, Arbeitsunfähigkeit für einen Dachdecker.
-Oder: Verstauchte Hand, gebrochenes Bein. Büroarbeit kann (je nach Aufgaben) noch problemlos erledigt werden, ein Automechaniker ist aufgeschmissen.

Ich hoffe, ich habe das so richtig in Erinnerung. Wenn das so stimmt, wäre die nicht-Krankschreibung von bestimmten Personen (Büroangestellten oder Arbeitslosen) nicht mehr zwingend als Diskriminierung zu verstehen…

Irgend etwas spukt mir noch im Kopf herum, von wegen dass bei arbeitslosen Menschen als Bezugspunkt die letzten ausgeübte Arbeit genommen wird, aber da liege ich wahrscheinlich falsch.

Schöne Grüße,

Karin

Hallo Karin,

Ist es nicht so, dass sich Arbeitsunfähigkeit (im Regelfall)
auf die aktuell ausgeübte Arbeit bezieht?

Das hat Günter, der bei einer KRankenkasse arbeitet, ja auch schon gesagt. Das glaub’ ich ihm ja auch, nur steht es trotzdem in eklatantem Widerspruch zu dem, was das Arbeitsamt von einem Arbeitslosen will! Und wenn ich’s genau bedenke, so kann ich dem Arzt einfach ein seltsames Rechtsempfinden unterstellen, denn im Grunde müsste er doch in dieser Gesellschaft denken: „In dubio pro reo“ (= Im Zweifelsfalle für den Angeklagten) und müsste auch dem Arbeitslosen eine AU ausstellen- unabhängig davon, dass das Arbeitsamt vom Arbeitslosen durchaus erwartet, dass er seine Krankheit dokumentiert- aus verschiedenen Gründen.

Der, der das Nachsehen hat in dieser Gesellschaft ist immer zugleich auch der Schwächste, in diesem Fall eben der Arbeitslose, dem man keine AU ausstellt, weil er halt nix schafft (die faule Sau).
Und warum soll ich eigentlich als Arbeitsloser mit grippalem Infekt auf eine Veranstaltung des Arbeitsamtes dackeln (wozu ich heutzutage einmal mehr als früher aufgefordert werde)?

Sorry, das hört sich so an, als werfe ich DIR das- also eine solche Einstellung- jetzt vor, ist nur mal so zur Überlegung in den Raum gestellt (und auch im falschen Brett, ja, ich weiß) und hat nix mit Deiner Aussage zu tun (floss mir gerade so aus der Feder, und als guter Tipper stand’s auch schon da, ehe ich dachte: Gehört nicht hier in dieses Posting :wink:.

Deswegen kann eine
Person arbeitsunfähig erkrankt sein, während es die andere
Person mit gleicher Erkrankung, aber anderer Arbeitsstelle,
nicht ist.

Das hat Günter auch gesagt, was schon alles seltsam genug ist.

Zwei Beispiele:
-Gelegentlicher leichter Schwindel. Kein Problem für einen
Call-Center-Mitarbeiter, Arbeitsunfähigkeit für einen
Dachdecker.
-Oder: Verstauchte Hand, gebrochenes Bein. Büroarbeit

Sorry, hier muss ich Dich als guter Tipper korrigieren, aber mit nur einem Finger im Verband ist Büroarbeit undenkbar, weil jeder, der im Büro arbeitet, im Normalfall das 10- Finger- System beherrscht; das ist sozusagen Minimalkonfiguration :wink:.

kann (je
nach Aufgaben) noch problemlos erledigt werden, ein
Automechaniker ist aufgeschmissen.

Ja, alles gebongt und verstanden, dass man aber beim Arbeitslosen im Leistungsbezug gar keine Kriterien anlegt bzw. das, dass er eben nichts tut, ist doch allerhöchst merkwürdig. Ums zu wiederholen: Ich bin dem Arbeitsamt gegenüber verpflichtet wie einem Arbeitgeber gegenüber.

Ich hoffe, ich habe das so richtig in Erinnerung. Wenn das so
stimmt, wäre die nicht-Krankschreibung von bestimmten Personen
(Büroangestellten oder Arbeitslosen) nicht mehr zwingend als
Diskriminierung zu verstehen…

Das stimmt zwar, aber hier vertuscht offensichtlich das Recht dieses Empfinden bzw. versucht es. Im Grunde könnte man noch sagen: Das Recht stellt diese Diskriminierung eigentlich erst her. Das Recht könnte dem Arzt was ganz anderes sagen, und dem Arbeitslosen wird ja auch was ganz anderes gesagt. Was stimmt nun? Ich komme einfach zum Ergebnis, dass derjenige Recht hat, der am längeren Hebel sitzt- so einfach sieht das aus. Ich bin zur Not auf die Gnade des Arztes angewiesen, der, wenn ich schön Männchen mache, mich auch krankschreibt, wenn ich arbeitslos bin. Pfui Teufel, was für ein SCHEISS LAND!

Gruß

Wilfried

Hallo Wilfried,
du hast ja recht mit deiner Fragestellung.
Machen wir es doch mal an einem Beispiel fest:

  1. Das Arbeitsamt vermittelt dich zu einem Vorstellungsgespräch
    bei einem potentiellen Arbeitgeber
    Du bist aber aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage
    (Husten,Schnupfen,Heiserkeit) diesen Termin wahrzunehmen.
    Du gehst zu deinem Doc - erklärst ihm die Lage und er schreibt
    dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus - alles klar und
    auch nachvollziehbar.

  2. gleiches Beispiel - du bist aber fit und nimmst den Termin wahr.
    Dein nächster Termin beim Arbeitsamt wäre eine Woche später.
    Am Tage nach dem Termin überfällt dich urplötzlich Husten,
    Schnupfen, Heiserkeit - du gehst zum Arzt - er behandelt dich, aber
    er schreibt dir keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus - warum?
    du bist die Woche doch sowieso zuhause !!!

Allgemein noch - der Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse
beginnt mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung, ruht aber für die
Dauer der Fortzahlung der Leistung.
Die Frage, was das Arbeitsamt von dir will ist in etwa so zu beantworten, als das Arbeitsamt hier eine Art „Arbeitgeberfunktion“
inne hat.

Was deine Frage zur Belastungsgrenze angeht - deine Grenze liegt
bei 2% des Jahreseinkommens aller in einem Haushalt lebenden
Familienangehörigen (Ehepartner und familienversicherte Kinder).

Gruss

Günter

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Hallo Günter!

  1. gleiches Beispiel - du bist aber fit und nimmst den Termin
    wahr.
    Dein nächster Termin beim Arbeitsamt wäre eine Woche
    später.
    Am Tage nach dem Termin überfällt dich urplötzlich Husten,
    Schnupfen, Heiserkeit - du gehst zum Arzt - er behandelt
    dich, aber
    er schreibt dir keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus
  • warum?
    du bist die Woche doch sowieso zuhause !!!

Wenn ich etwas dazu sagen darf, obwohl ich nicht vom Fach bin… :smile:
„Der ist ja sowieso zu Hause“ war einmal. Inzwischen müssen nicht nur
Sozialhilfeempfänger, sondern auch Arbeitslose, die noch Leistung von der
Bundesagentur für Arbeit (oder wie sie gerade aktuell heißen mag) beziehen,
ihre Bemühungen nachweisen. I.d.R. werden fünf Bewerbungen pro Tag erwartet,
weil das bei 8 Stunden pro Tag zu schaffen wäre. Natürlich nur Bewerbungen auf
ein konkretes Stellenangebot (wovon es ja geradezu wimmelt, nicht wahr? :wink: ),
die erfolgversprechenderen Initiativbewerbungen werden nicht anerkannt.
Wenn jemand einen Infekt hat, gehört er aber ins Bett und nicht an den PC, mal
abgesehen davon, dass das Denken bei steigender Temperatur stark nachlässt.

Es wurde in der Presse schon über Arbeitslose berichtet, die nicht nur völlig
hoffnungslos sind (das ist ja nichts neues), sondern nun auch zitternd in den
Gängen sitzen und denen man die nackte Angst im Gesicht geschrieben steht.
Ich bin heilfroh, dass ich noch Arbeit habe, das ist beiweitem nicht so
anstrengend wie „sowieso zu Hause“ zu sein. :wink:

MfG
Agonie

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Hallo A.!

ich bedanke mich für Dein Posting, das ich in etwa auch so formuliert hätte. Ich bin andererseits auch ganz froh darüber, das ganze mal aus Sicht der Krankenkasse gehört zu haben, das zeigt mir irgendwo den ganzen Irrwitz, der hinter diesen AUs steckt. Ich kann offenbar als Arbeitsloser nicht auf ein bestimmtes Recht pochen, nämlich darauf, krank zu sein.

Ich bin heilfroh, dass ich noch Arbeit habe, das ist beiweitem
nicht so anstrengend wie „sowieso zu Hause“ zu sein. :wink:

Ja, preise Dich „glücklich“, so lange Du noch kannst :wink:.

Gruß

Wilfried

Hallo Günter,

jetzt schreibe ich doch noch ein paar Zeilen, obwohl ich unter „Agonies“ Eintrag schon was gepostet habe.

du hast ja recht mit deiner Fragestellung.

Also dem entnehme ich, dass auch Dir das alles etwas seltsam vorkommt- der Widersinn oder Irrwitz zwischen: Arbeitsloser, der natürlich Verpflichtungen hat, weil er nämlich Geld bezieht (Leistungen heißt es überdies!) und dem, was der Arzt dazu weiß und nach dem er sich richtet. Außerdem- nochmal erwähnt- hat der Arzt ein bestimmtes Kontingent an Krankschreibungen (statistisch erhoben). Wenn er da drüber liegt, kriegt er- von wem auch immer- Ärger. So hat’s mir zumindest mein Hausarzt gesagt.

Machen wir es doch mal an einem Beispiel fest:

  1. Das Arbeitsamt vermittelt dich zu einem
    Vorstellungsgespräch
    bei einem potentiellen Arbeitgeber
    Du bist aber aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage
    (Husten,Schnupfen,Heiserkeit) diesen Termin wahrzunehmen.
    Du gehst zu deinem Doc - erklärst ihm die Lage und er
    schreibt
    dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus - alles klar
    und
    auch nachvollziehbar.

Schau, das ist zwar richtig, und ich verstehe es auch. Aber darin zeigt sich eine der vielen Krankheiten dieser Zeit. Wenn Du morgen an die Dialyse musst, so kann diese Krankheit jeder verstehen, und es gibt- so schrecklich ich diese Krankheit finde- doch eine Menge, was da gemacht wird (Selbsthilfegruppen, Zeitschriften usw.). Ich musste mich mal, weil ich um eine Lebendnierenspende gebeten wurde, mit diesem Thema auseinandersetzen. Läuft aber jemand mit einer nicht diagnostizierten Krankheit herum- und da gibt’s mehr, als Du vielleicht denkst- dann hat er zu deutsch die Arschkarte gezogen. Der läuft dann nämlich rum und bekommt überall entweder gesagt, dass sein Leiden halt „psychosomatisch“ ist (ich kann das Dreckswort nicht mehr hören) oder eben, dass er ja schließlich „gesund“ ist, weil der Arzt (die schlauen, die!) ja nix weiter festgestellt hat. Für diese Leute gibt’s hierzulande einen Scheißdreck- weder von Seiten der Kasse, von Seiten der Ärzte nur der Psychomist und sonst auch nix. Das ist ein Medizinsystem hier, das stinkt zum Himmel. Da habe ich „Glück“ mit meiner Epilepsie, das ist nämlich auch eine einigermaßen „anerkannte Krankheit“, auch wenn ich da manchmal in die Schublade des „Geisteskranken“ falle.

  1. gleiches Beispiel - du bist aber fit und nimmst den Termin
    wahr.
    Dein nächster Termin beim Arbeitsamt wäre eine Woche
    später.
    Am Tage nach dem Termin überfällt dich urplötzlich Husten,
    Schnupfen, Heiserkeit - du gehst zum Arzt - er behandelt
    dich, aber
    er schreibt dir keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus
  • warum?
    du bist die Woche doch sowieso zuhause !!!

Ja, das ist die Logik, die hier herrscht- Pfui Deibel. Da verweise ich auf Agonies Posting.

Was deine Frage zur Belastungsgrenze angeht - deine Grenze
liegt
bei 2% des Jahreseinkommens aller in einem Haushalt lebenden
Familienangehörigen (Ehepartner und familienversicherte
Kinder).

Nein, das wollte ich nicht wissen, das hat doch jeder mittlerweile mitbekommen. Ich wollte wissen, warum ich als Arbeitsloser nicht hingehen kann und sagen kann: Leute, seht, ich habe hier schon 50 Euros ausgegeben (trifft auf mich z.B. zu), wieso werde ich jetzt nicht befreit mit meinen 490 Euros Alhi? Antwort der Kasse: Sehen sie, das kann sich doch noch ändern in diesem Jahr, und dann stimmt unsere 2% Berechnung nicht mehr, weil das Einkommen im Jahr ja ein anderes wäre. Das ist faktisch zwar ok, rein menschlich betrachtet eine unglaubliche Sauerei, und mich würde es nicht wundern, wenn irgendsoein Depp von der Krankenkasse mal nicht ganz furchtbar was vors Brett bekommt. Aber keine Angst: Du und all die anderen könnt euch auf dem Ross ausruhen, dass das wohl kaum wer macht, weil der nämlich dann in den Bau muss. Klasse System!

Gruß

Wilfried

Hallo Wilfried!

Du hast Recht, ich kann mich glücklich schätzen, fragt sich nur, wie lange
noch. Aber wer sich das in der heutigen Zeit nicht fragt, der gehört wohl sehr
bald einer Minderheit an.

dazu weiß und nach dem er sich richtet. Außerdem- nochmal
erwähnt- hat der Arzt ein bestimmtes Kontingent an
Krankschreibungen (statistisch erhoben). Wenn er da drüber
liegt, kriegt er- von wem auch immer- Ärger. So hat’s mir
zumindest mein Hausarzt gesagt.

Auch wenn er persönlich nichts dafür kann, hätte ich mir die Frage nur schwer
verkneifen können, ob er nicht zufällig einen Hausarzt kennt, der sein
Kontingent noch nicht ausgeschöpft hat. :wink:

mittlerweile mitbekommen. Ich wollte wissen, warum ich als
Arbeitsloser nicht hingehen kann und sagen kann: Leute, seht,
ich habe hier schon 50 Euros ausgegeben (trifft auf mich z.B.
zu), wieso werde ich jetzt nicht befreit mit meinen 490 Euros
Alhi? Antwort der Kasse: Sehen sie, das kann sich doch noch
ändern in diesem Jahr, und dann stimmt unsere 2% Berechnung
nicht mehr, weil das Einkommen im Jahr ja ein anderes wäre.

*sprachlos bin*
Das ist…krass!

Das ist faktisch zwar ok, rein menschlich betrachtet eine
unglaubliche Sauerei

Da gebe ich dir Recht! Wie ist das, wenn du ergänzende Sozialhilfe beantragst
(du liegst ja mit der Alhi unter’m Satz)? Musst du dann trotzdem alles selbst
bezahlen?

MfG
Agonie

Hallo Wilfried,
was den letzten Absatz angeht kommt hier ein Einspruch!!

Ich handhabe es so, dass ich eine Befreiung unter Vorbehalt in solchen Fällen ausspreche - will heissen - am Jahresende wird
nachgerechnet und wenn sich die Einkommensverhältnisse geändert
haben wird nachgefordert oder auch ggf. im Verlauf des Jahres die
Befreiung beendet (Arbeitsaufnahme ?!).
Du siehst - man kann Gesetze auch flexibel auslegen ohne gleich
auf die schiefe Bahn zu gweraten.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo A.,

da ich nicht hoffen will, dass Du AGONIE heißt, schrieb ich mal einfach A. :smile:.

Also für Dein Verständnis will ich mich an dieser Stelle bei Dir bedanken. Es ist nicht alltäglich, dass es das bei Themen wie Arbeitslosigkeit gibt.

Da sind die „lieben Mitmenschen“ schnell bei der Hand mit allerlei „gut gemeinten“ Ratschlägen, und eigentlich meinen sie nur: Du faule Sau.

Gruß

Wilfried

Hallo Günter,

was den letzten Absatz angeht kommt hier ein Einspruch!!

Lass hören :smile:.

Ich handhabe es so, dass ich eine Befreiung unter Vorbehalt in
solchen Fällen ausspreche - will heissen - am Jahresende wird
nachgerechnet und wenn sich die Einkommensverhältnisse
geändert haben wird nachgefordert oder auch ggf. im
Verlauf des Jahres die Befreiung beendet (Arbeitsaufnahme ?!).

Das nenne ich gescheit und nett von Dir, dass Du es anders machst. Warum soll es auch nicht so gemacht werden können? Als Arbeitsloser nutzt mir die dicke Endabrechnung am Ende des Jahres einen Dreck was, da ich hier und JETZT mit meiner Kohle auskommen muss, die nicht allzu reich bemessen ist. Ist ja interessant, dass man das so machen kann. Der Angestellte hier von der Dak war da anders drauf.

Du siehst - man kann Gesetze auch flexibel auslegen ohne
gleich auf die schiefe Bahn zu gweraten.

Schön, dass das geht. Nur leider scheine ich als Alhi- Empfänger kein Anrecht auf diese Handhabe des Gesetzes zu haben. Ich bin dann- beschämenderweise- auf die Gnade des Angestellten auf der Kasse angewiesen.

Gruß

Wilfried

Hallo Wilfried!

da ich nicht hoffen will, dass Du AGONIE heißt, schrieb ich
mal einfach A. :smile:.

Im Internet schon. :wink:

Also für Dein Verständnis will ich mich an dieser Stelle bei
Dir bedanken. Es ist nicht alltäglich, dass es das bei Themen
wie Arbeitslosigkeit gibt.

Da sind die „lieben Mitmenschen“ schnell bei der Hand mit
allerlei „gut gemeinten“ Ratschlägen, und eigentlich meinen
sie nur: Du faule Sau.

Ich weiß was du meinst. Ich höre derartige Sprüche gelegentlich in der
Mittagspause. Selbst diejenigen Kolleg(inn)en, die immer lautstark erklären,
sie könnten nicht verstehen, wie jemand die BILD lesen kann, scheinen sie
irgendwo heimlich durchzulesen. Anders kann ich mir eine derartige
Meinungsbildung nicht erklären. :wink:
Ist jetzt OT, aber als Beispiel fällt es mir grad ein:
Als ich von denen fast einstimmig hörte, „Knackis“ sollten mal aneinander
gekettet Parks fegen, da zog ich es (allerdings nur kurz) in Erwägung ihnen zu
erklären, dass es a) ein Grundgesetz gibt und b) sie dafür gar keine Zeit
haben, die hätten nämlich genug Arbeit im Knast und außerdem lernen sie dort,
dass Arbeit keine Strafe, sondern ein Privileg ist, das sie sich verdienen
müssen! Aber der Versuch einer solchen Erklärung ist hoffnunglos bei solchen
Menschen. *sfz*

MfG
Agonie