Hallo Günter,
tut mir leid wenn dir meine Aussage nicht gefällt, aber es ist
nun mal so.
Also ich glaube, es muss irgendwie ein Missverständnis vorliegen
.
Wenn Du nicht mit Krankengeldanspruch versichert bist lässt du
dich auch nicht krankschreiben - warum auch.
Also entweder habe ich mich falsch ausgedrückt in meiner Fragestellung oder Du verstehst irgendwie was völlig anders. ES geht gar nicht darum, was ICH will, es geht darum, was das ARBEITSAMT will!
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst einen Anspruch aus,
einmal gegenüber dem Arbeitgeber den Anspruch auf
Lohnfortzahlung
und zum anderen gegenüber der Krankenkasse den
Krankengeldanspruch.
Nach 6 Wochen, ja, oder?
Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend
mit dem Begriff „Krankheit“.
Also das wüsste ich nun gerne genauer, wenn’s Dir nix ausmacht. Also wenn ich gearbeitet habe und war krank, bin ich zum Arzt, und der hat mit einer AU bescheinigt, dass ich nicht arbeiten zu brauche, weil aus medizinischer Sicht was dagegen spricht.
Der Arzt muss feststellen, dass dir aus medizinischen Grünnden
deine bisherige Tätigkeit
Ah, jetzt versteh’ ich’s glaube ich! Und da man als Arbeitsloser ja keiner Tätigkeit nachgeht, ist man auch nicht arbeitsunfähig. Das ist aber völlig bekloppT! Das Arbeitsamt hat jederzeit das Recht, mich zu irgendwas heranzuziehen- Trainingsmaßnahmen etc. pp. Da muss ich dann hin- mit 40 Fieber? Ich hab’ nicht umsonst diese Stelle aus dem Merkheft abgschrieben. So sieht das aus aus der Sicht des Leistungsbeziehers. Und daran muss sich doch wohl auch ein Arzt richten.
nicht möglich ist, aber nicht die Tätigkeit, die
du vor deiner Arbeitslosigkeit verrichtet hast, sondern die,
die du vor dem Eintritt der Erkrankung ausgeübt hast.
Danach wird gefragt? Hab ich noch nie gehört.
Bei einer vorliegenden Arbeitslosigkeit ist diese Beurteilung
nicht möglich, daher gelten hier andere Kriterien - ist doch
auch logisch !!
Nee, bei allem was recht ist, das ist nicht logisch. Wäre zwar irgendwie schick, wenn das Arbeitsamt keine Handhabe über den Arbeitslosen hätte, dem ist aber so.
Dass die Arbeitsämter gerade in letzter Zeit dankbar sind für
jeden arbeitsunfähigen Leistungsbezieher hat mehr
arbeitsmarktpolitische
Gründe - meines Wisssens nach zählet dieser Personenkreis
während
der Arbveitsunfähigkeit nicht zu den Arbeitslosen bzw.
Arbeitssuchenden weil er ja arbeitsunfähig ist.
Na ja, nichts desto trotz, und auch wenn ich mich wiederhole: Das Arbeitsamt will diese Dinge wissen. Wie steh’ ich auch da, wenn ich krank bin und ich werde zum Arbeitsamt zu einem bestimmten Termin eingeladen, muss also der sogenannten Meldepflicht Genüge tun. Dann muss ich flugs zum Arzt, um mich krankschreiben zu lassen?
Übrigens, nicht nur Gerichte haben sich mit der Definition der
„Arbeitsunfähigkeit“ von Leistungsbeziehern befasst, auch der
Medizinische Dienst vertritt in vielen Fällen die von mir
geschilderte Verfahrensweise - das hat nictrs mit 1. oder 2.
Klasse
zu tun, sonder mit geltendem Recht bzw. Rechtsprechung.
Ich bin beeindruckt. Von wegen ROT- GRÜN, eher rostbraun… Aber das gibt’s ja vielleicht schon länger so.
Das dies nicht jedem gefällt ist verständlich, aber was
soll`s, wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt
wird sie auch anerkannt - wo also ist das Problem ??
Lies Dir mal den Faden unter SONSTIGE FRAGEN durch!
Ich mach den Job seit 36 Jahren - bei uns, aber auch bei den
anderen Krankenkassen nennt man das Fall-Steuerung.
Donnerwetter- 36 Jahre, na denn musst Du’s wissen. Frage gleich mal: Wieso bekomme ich als Arbeitsloser eigentlich nicht die Möglichkeit, bei der Zuzahlungsgrenze… na ja, ich poste es vielleicht nochmal woanders.
Gruß
Wilfried