Abrechnung 'ärztliche Beratung'

Hallo zusammen!

Im Rahmen meiner Flugtauglichkeitsuntersuchung (für PPL - C)
ist auch die Einwilligung eines HNO - Arztes notwendig.
Dazu meine erste Frage:

Ist der Betrag, der mir der HNO - Arzt in Rechnung stellen wird,
vom jeweiligen Arzt selbst bestimmt, oder in einem Katalog festgelegt,
sodass der Rechnungsbetrag bei allen HNO - Ärzten identisch ist?
(Hinweis: Die Abrechnung wird über die Kassenärtzliche-Vereinigung???erfolgen.)

Nun haben Bekannte für dieselbe Untersuchung bereits eine Rechnung erhalten. In dieser ist eine „ärtzliche Beratung“ berechnet worden, die aber laut meinen Bekannten nicht erfolgt ist. Die Kosten für die
„ärtzliche Beratung“ betragen immerhin fast die Hälfte der Gesamtkosten.
Hierzu:
Ab wann spricht man von einer „ärtzliche Beratung“, bzw. wann darf diese abgerechnet werden? Muß / kann der Arzt nachweisen, dass die Beratung erfolgt ist, bzw. besteht die Möglichkeit eine Zahlung für die
„ärtzliche Beratung“ zu verweigern?

Da wir eine Gruppe von acht Leuten sind, handelt es sich immerhin um Kosten von etwa zweihundert Euro.

Da leider! auch die Möglichkeit besteht, dass sich Kollegen nicht gegenseitig das Leben schwer machen, sind auch Erfahrung von euch, die ihr als Partienten gemacht habt, gerne gelesen.

Gruß&Dank

Robert

Hallo Robert
Die „ärztliche Beratung“ wird fast immer in Rechnung gestellt, da sie fast immer IMPLIZIT stattfindet. Die Gebührenziffern gibt es sowohl für a) Kassenpatienten und b) Privatpatienten (getrennte Gebührenverzeichnisse mit unterschiedlichen Ziffern für die gleiche Leistung und unterschiedlichem Honorar).
Im Gegensatz zu anderen akademischen Berufen sind die Gebühren ja vergleichsweise milde. Du kennst ja vielleicht den Witz, wo jemand zum Rechtsanwalt geht und der Anwalt ihm sagt, für zwei Fragen berechne er 500,- Euro. Der Klient fragt, ob es nicht ein bißchen billiger ginge, worauf der Anwalt antowrtet: „Nein. Und nun Ihre zweite Frage bitte.“
Gruss, Branden

Danke, für ihre Antwort. Die Fragen haben sich somit geklärt.

Das Prinzip, das hinter der „ärztlichen Beratung“ steckt, werde
ich mir merken. Zugleich bin ich froh, dass nicht noch eine weitere
Leistung abgerechnet wurde, da auch das „Denken“ beim Beraten immer IMPLIZIT stattfinden .

Gruß Robert

Hallo Robert,

ich lese hier immer wieder, dass sich jemand über die Posten auf der Rechnung aufregt/diese in Frage stellt. Natürlich, schwarze Schafe gibt es überall, aber wir Ärzte haben die Preise nicht gemacht - sie werden durch die GOÄ vorgegeben.
Was mich nur wundert ist die Tatsache, dass sich niemand groß über die Preise/Stundenlöhne beim Kfz-Mechaniker, Installateur o.ä. aufregt, während die Kosten einer Liquidation doch zumeist sowieso von der Kasse übernommen werden.

Gruß, Jürgen

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Was u.a. daran liegen mag, dass einfach niemand glauben mag für welches Honarar Ärzte arbeiten. Es wird dann gemeckert, wenn mehrere Posten aufgeführt werden… Ich staune auch immer, wenn ich mein Auto zur Werkstatt bringe, was eine Inspektion (ohne Teile bzw. Schmierstoffe etc) nur an Arbeitslohn verschlingen darf. Ich gönne es ja den Werkstätten, würde mir nur gleiche Abrechnungsmöglichkeiten für Ärzte bzw. Psychotherapeuten wünschen… Nur damit ein gerechter Stundenlohn herauskommt und eben nicht Umweg in der Finanzierung einer Arbeitstätigkeit gesucht werden müssen…

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Was u.a. daran liegen mag, dass einfach niemand glauben mag
für welches Honarar Ärzte arbeiten.

In Erinnerung an jene Mitschüler, die aus Ärztefamilien kamen, waren weder überdurchschnittlicher Reichtum noch Armut erkennbar. Für welches Honarar Ärzte arbeiten, ist mir unbekannt.

Es wird dann gemeckert,
wenn mehrere Posten aufgeführt werden…

(Falls sich die Aussage auf meine Anfrage bzw. Antwort bezieht)

Ich bin lediglich erstaunt! über die Abrechnungsmethode. Nach der Anwort von Branden ist mir nämlich folgendes bewußt geworden:

„Die „ärztliche Beratung“ wird fast immer in Rechnung gestellt, da sie fast immer IMPLIZIT stattfindet“ Falls das stimmt, folgt:

Für eine Leistung wird zweimal abgerechnet, da die Beratung bei einer Behandlung inbegriffen ist. Weshalb dieser wohl legitime Weg gegangen wird, schließe ich außer ihrer folgenden Aussage:

Nur damit ein
gerechter Stundenlohn herauskommt und eben nicht Umweg in der
Finanzierung einer Arbeitstätigkeit gesucht werden müssen…

Da selten zwei Parteien dasselbe als „gerecht“ empfinden, lasse ich dies, der Einfachheit halber, außer acht. Dann folgt: Wenn sie versuchen auf legitimen Wege die Einahmen zu erhöhen, dann versuche ich auf legitimen Wege meine Ausgaben zu senken. Einziges Kriterium:
Der Aufwand muß sich rechnen.

Ich staune auch
immer, wenn ich mein Auto zur Werkstatt bringe, was eine
Inspektion (ohne Teile bzw. Schmierstoffe etc) nur an
Arbeitslohn verschlingen darf.

Im Falle der Autoinspektion fällt unter dem Rechnungsposten
„Arbeitslohn“ i.d.R. alles außer dem Materialaufwand an.
Daraus folgt:

Arbeitslohn impliziert u.a.:
-Kosten für Verwaltungsaufgaben (Büroführung)
-Kosten für Instandhaltung der Werkstatt
-Neuanschaffungen von Werkzeugen
-usw.

der anteilige „eigentliche Arbeitslohn“ ist dann geringer.

Für den Kunden erscheinen mehrere Posten mit kleineren Beträgen wohl erträglicher. Warum es nicht gemacht wird, weiß ich nicht.

Nach dem Kostenkatalog konnten für meine ärztliche Untersuchung scheinbar nur zwei Posten geltend gemacht werden, oder ich hatte einen zu gerecht abrechnenden Arzt, der mich vor noch höheren Kosten bewahren wollte.

Ich gönne es ja den
Werkstätten, würde mir nur gleiche Abrechnungsmöglichkeiten
für Ärzte bzw. Psychotherapeuten wünschen… Nur damit ein
gerechter Stundenlohn herauskommt und eben nicht Umweg in der
Finanzierung einer Arbeitstätigkeit gesucht werden müssen…

Es gab/gibt scheinbar Leute, die einen anderen Stundenlohn für Ärzte bzw. Psychotherapeuten als gerecht erachten. Leider sind sie es, die die Beträge festgelegt haben. Ob ihre Ansicht gerechter als die der anderen ist, kann ich nicht beurteilen.

Als abschließende Bemerkung meinerseits (,um ein wenig zu relativieren):

Mit Schrecken stelle ich fest, dass man heutzutage von der Gesellschaft geradezu in die Rolle eines Opportunisten gedrängt wird.

Robert

Hallo Robert!

Um das hier mal etwas abzukürzen: mit Eurer Fluguntersuchung nehmt ihr eine „IGEL-Leistung“ in Anspruch (=Individuelle Gesundheits-Leistungen) Diese werden PRIVAT liquidiert, laufen also nicht über die KV. Es kann bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung (GOÄ) berechnet werden.
Genaueres, auch über Formalitäten findest Du hier:

http://www.kv-rheinhessen.de/pub/IGEL_05.pdf

Ich meine, die Ziffer 1 oder auch 3 (=Beratung) ist dabei abrechenbar. Damit ist ja im Prinzip auch die Anamnese usw. gemeint. Den ganzen Katalog findest Du hier:

http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm

Gruß Peter