Einspruch gegen deine Argumente hab ich auch!
Lieber Oliver,
genau lesen, bevor du antwortest.
Nach 30 Minuten kann definitiv nicht entschieden
werden, ob es sich um eine Depression oder um eine
Trauerreaktion handelt, wenn es sich um die Erstuntersuchung
handelt, ohne daß der Patient vorher psychisch auffällig war.
Ich habe das auch nicht behauptet. Ich sprach von einer hinreichend sicheren Entscheidung, ob vorläufig eine medikamentöse Behandlung geboten ist. Zunächst erkennt der Arzt das depressive Syndrom, im zweiten Schritt kann er eine Klassifikation nach den ICD10-SChlüsseln vornehmen (F43.2, F31/32/33/34, F25, F06, evtl. F00 bzw. F03.X3).
Du gehst davon aus, daß bei der betroffenen Person wirklich
etwas Pathologisches im Spiel ist. Bei Verlust einer
nahestehenden Person ist es jedoch normal, in einer
niedergeschlagenen Stimmung zu sein und negative Gefühle zu
haben. Ich kann nur davor warnen, solche "Symptome" als
"Beweis" für eine psychische Störung anzusehen und mit einem
Medikament zu "behandeln".
Bei einer Trauerreaktion kann durchaus auch eine medikamentöse Behandlung geboten sein, gelegentlich werden solche Patienten auch suizidal und werden auch stationär aufgenommen.
Die Diagnose (das Wort "Beweis", lieber Kollege, wollen wir doch tunlichst zwischen uns vermeiden, oder?) kann vorläufig ausfallen, das ist auch nicht so wichtig. Entscheidend ist die Symptomatik und der Schweregrad der Symptome. Danach entscheidet der Arzt, ob medikamentös behandelt wird oder ob eine stationäre Krisenintervention geboten ist.
Antidepressiva schlagen übrigens nicht alle erst nach zwei Wochen an, einige wirken nach 5 bis 7 Tagen. Die engmaschige Überwachung habe ich zudem ausdrücklich erwähnt.
Akuttherapeutisch wird der Arzt den Patienten aufklären, ein adäquates Krankheitsverständnis als Ziel, dann medikamentöse Einstellung unter Abwägung der Nebenwirkungen, je nach klinischem Bild mit einem sedierenden oder einem psychomotorisch aktivierenden Präparat oder initial auch häufig geboten mit einer Kombination von Anxiolytikum und Hypnotikum und ggf. bei wahnhafter Symptomatik einem Neuroleptikum.
Leider ist der BEgriff der Psychopharmakotherapie bei vielen Laien unsinnigerweise aversiv besetzt. Das behindert die Behandlung, weil es die Compliance herabsetzt (z.B. Absetzen ohne Rücksprache nach Fehlberatung in Internetforen).
Gruß
Yoyi
Hallo Yoyi,
ich muß Dir widersprechen.
das ist nicht beängstigend, sondern fachgerecht. Depressionen,
auch wenn sie reaktiv sind, sind ernstzunehmende Erkrankungen,
bei denen je nach Ausprägung ein nicht zu unterschätzendes
Suizidalitätsrisiko besteht.
Das stimmt schon, aber es ging in diesem Fall um eine
niedergeschlagene Stimmung nach dem Verlust einer
nahestehenden Person. Dies ist nicht automatisch eine
Depression oder eine andere psychische Störung und führt auch
meistens nicht zum Suizid.
Nach dreißig Minuten Exploration und Anamneseerhebung kann ein
erfahrener Arzt hinreichend sicher entscheiden, ob vorläufig
eine medikamentöse Behandlung geboten ist.
Nach 30 Minuten kann definitiv nicht entschieden
werden, ob es sich um eine Depression oder um eine
Trauerreaktion handelt, wenn es sich um die Erstuntersuchung
handelt, ohne daß der Patient vorher psychisch auffällig war.
Fahrlässig wäre, einen Patienten mit starker depressiver
Symptomatik unbehandelt wegzuschicken "das wird schon
wieder!",
Bei "starker depressiver Symptomatik" ist das richtig, bei
einer normalen Trauerreaktion muß man keine Antidepressiva
geben.
das wäre ein Vabanquespiel, lieber zu früh und
unnötig ein Medikament gegeben, als einen Patienten durch
Suizid verloren.
Bei einer normalen Trauerreaktion bringen sich die Leute nicht
reihenweise um. Wenn der Arzt innerhalb von 30 Minuten
tatsächlich eine akute Suizidgefahr bemerkt hätte, dann hätte
er den Patienten in die Psychiatrie einweisen lassen müssen
und nicht nur mit einem Antidepressivum nach Hause schicken
dürfen. Denn das Antidepressivum wird gewöhnlich erst nach 2
Wochen anschlagen und bis dahin haben stark Suizidgefährdete
wahrscheinlich schon einen (erfolgreichen) Versuch hinter sich
gebracht. Das Argument "Suizidgefahr" ist für die reine
Medikamentengabe nicht überzeugend, fachgerecht wäre eine
Aufnahme in die Psychiatrie gewesen, wenn Suizidgefahr
bestanden hätte.
Die endgültige Diagnose, ob es wirklich eine Depression ist,
oder nur eine depressive Verstimmung, oder eventuell eine
Angststörung oder ähnliches, kann dann natürlich nach einer
längeren Beobachtung auch anders ausfallen. Dann kann die
Therapie auch verändert werden.
Du gehst davon aus, daß bei der betroffenen Person wirklich
etwas Pathologisches im Spiel ist. Bei Verlust einer
nahestehenden Person ist es jedoch normal, in einer
niedergeschlagenen Stimmung zu sein und negative Gefühle zu
haben. Ich kann nur davor warnen, solche "Symptome" als
"Beweis" für eine psychische Störung anzusehen und mit einem
Medikament zu "behandeln".
Beste Grüße,
Oliver Walter