Verletztenrente

Hallo!

Ich habe heute einen Ablehnungsbescheid bzgl. meiner Verletztenrente nach einem Berufsunfall erhalten. 10% Erwerbsminderung ssind wohl nicht genug…

Aus dem Schreiben geht zwar hervor, dass ich Widerspruch einlegen kann, aber nicht, welche Wirkung sich daraus ergäbe. Was müsste ich den nun tun, um die Entscheidung tatsächlich anzufechten und z.B. ein weiteres Gutachten zu erwirken? Hat man da überhaupt eine Chance?

Danke für die Auskunft!

G.W.

Hi Gerd!

Tatsächlich begründet sich ein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung i. d. R. erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20%. Das heißt im Prinzip müßte Deine MdE heraufgestuft werden. Da allerdings zumindest für körperliche Folgen ein klar umrissener Katalog besteht, dürfte das nicht ganz einfach sein.
Wichtig wäre z.B. Akteneinsicht, um das Gutachten zu beurteilen. Scheitert auch der Widerspruch, so bleibt nur der Gang vors Sozialgericht.
Da ich nicht weiß, wie die Sache mit der Akteneinsicht vor sich geht, ob Du hierfür zum Beispiel einen Anwalt benötigst, empfehle ich Dir, Deine Angelegenheit nochmal im Rechtsbrett zu schildern.

Gruß
Peter