Hallo KH,
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann darf sie sich
nicht
Dr. Lieschen Müller
Zahnärztin
nennen. Oder irre ich mich da.
Das ist richtig. Ich habe dazu noch folgende Informationen gefunden, die sich mit dem decken, was ich bisher schrieb:
Die bisherige Darstellung soll jedoch nicht den Eindruck erwecken, dass Titel aus dem Ausland generell minderer Güte wären oder in Deutschland nicht getragen werden dürfen. Zahnärzte, die im Ausland studiert und promoviert haben (das gilt für Ausländer wie auch für Deutsche), können ihren legal erworbenen Doktortitel in Deutschland tragen. Soweit hier ein Genehmigungsverfahren durch das Kultusministerium erforderlich ist, wird dabei geprüft, ob die in Deutschland geforderten Voraussetzungen erfüllt waren. Zu diesen Kriterien der Vergleichbarkeit zählen etwa Staatsexamen nach mindestens 5jährigem Studium an einer anerkannten Hochschule, Vorlage einer Dissertation und Ablegung einer mündlichen Prüfung.
In der Regel muss der Titel dann jedoch mit einer Herkunftsbezeichnung geführt werden, wie zum Beispiel Dr. Univ. (H) bei einem Titel ungarischer Universitäten. Teilweise wird von den die Festlegungen treffenden einzelnen Landesregierungen weitergehend verlangt, dass zusätzlich der Hochschulort genannt werden muss, etwa Dr. (IM Temeschburg) oder Dr. medic. stom. (IMF Bukarest) für einen Titel von den rumänischen Universitäten in Temeschburg bzw. Bukarest. Da der Titel nur in dieser Version geführt werden darf und das Weglassen der Herkunftsbezeichnung eine Straftat darstellt, empfinden viele betroffene Kollegen dies als eine Benachteiligung in ihrer Reputation und verzichten entweder ganz auf die Titelführung oder streben noch einen Doktortitel einer deutschen Universität an.
(Quelle: http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/20_00/pages2/aka...)
Gruß
Christopher