Hallo,
gibt es Unikliniken die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen??
Unikliniken sich erher um seltene und kompliziertere Erkrankungen kümmern müssen und sollen??
In Unikliniken im Falle des Fehlens einer etablierten Therapie häufig experimentelle Therapien zur Anwendung gelangen, um dem Patienten überhaupt etwas anbieten zu können ? ?
Im Streitfall bei vermuteten Fehlbehandlungen an Unikliniken dies eher nicht für Fehler von den Gutachtern gehalten werden um sich gegenseitig zu schonen ??
MfG
Hallo,
gibt es Unikliniken die nicht an der Notfallversorgung
teilnehmen??
Nicht das ich wüßte. Es sind ja eigentlich immer Krankenhäuser der Maximalversorgung, und die haben im Allgemeinen diesen Auftrag.
Unikliniken sich erher um seltene und kompliziertere
Erkrankungen kümmern müssen und sollen??
Sie müssen sich um seltene und komplizierte Krankheiten kümmern, aber auch um Allerweltsgeschichten.
In Unikliniken im Falle des Fehlens einer etablierten Therapie
häufig experimentelle Therapien zur Anwendung gelangen, um dem
Patienten überhaupt etwas anbieten zu können ? ?
An Unikliniken (aber nicht nur dort) werden regelmäßig Therapiestudien durchgeführt. Jede Studie muß von einer Ethikkommission genehmigt werden. Dabei werden Fragen geprüft wie: Würde dem Patienten eine als wirksam bekannte Therapie durch das geplante Studienprotokoll vorenthalten werden? Gibt es hinreichend Hinweise, das die zu untersuchende Therapie wirklich Fortschritte in der Behandlung bringen könnte? uvam. Erst wenn das alles gegeben ist, darf die Studie starten. Patienten, die an der Studie teilnehmen, müssen vorher über das Vorhaben aufgeklärt werden, inklusive etwaige Risiken. Nur nach schriftlicher Einwilligung darf der Patient dann in die Studie aufgenommen werden. Viel ausführlichere Informationen solltest Du finden, wenn Du in einer Suchmaschine z.B. nach „Good Clinical Practice“ oder „Studiendesign“ suchst.
„Überhaupt etwas anbieten…“ trifft den Kern der Sache glaube ich nicht. Auch wenn keine spezifische Therapie bekannt ist, kann immer noch geholfen werden, indem Leiden gemindert wird. Bekanntestes Beispiel ist die Palliativmedizin. Ernährung, Schmerztherapie, Psychotherapie sind Beispiele unspezifisch wirksamer Behandlungen. Die Ärzte, die ich kenne, können gut damit leben, einem Patienten offen zu sagen, wenn sie „nichts mehr“ anzubieten haben.
Im Streitfall bei vermuteten Fehlbehandlungen an Unikliniken
dies eher nicht für Fehler von den Gutachtern gehalten werden
um sich gegenseitig zu schonen ??
MfG
Die Bewertung ärztlichen Handelns durch Gutachter orientiert sich m. E. nicht an der medizinischen Institution, an der es stattfindet. Ob und inwieweit gegenseitige Protektion eine Rolle spielt, kann ich nicht beurteilen. Fehler passieren dauernd, denn es handeln Menschen. Die Folgen sind unterschiedlich gravierend. Wichtiger scheint mir der Umgang mit Fehlern. In einigen Fällen mögen auch auf Patientenseite irrealistische Ansprüche an die Medizin bestehen, oder mögliche, in ihrem Auftreten unbeeinflussbare Komplikationen werden ärztlichem Versagen zugeschrieben. Regelmäßiger Grund für Verurteilungen ist die Verletzung der Aufklärungspflicht vor Eingriffen.
Ich glaube, man muss daher jeden Einzelfall genau betrachten, ehe man Verschwörungstheorien äußert. Irgendwo zwischen einem Zustand der „Nicht-Ahndbarkeit“ medizinischer Behandlungsfehler und dem Schadensersatzwahnsinn z.B. in den USA („Wir finden bestimmt einen Fehler in ihrer Behandlung, auch wenn sie gar keine Beschwerden haben“) liegt die goldene Mitte. Die deutschen Verhältnisse scheinen mir nicht in einem dieser Extreme zu liegen, auch wenn nicht alles optimal laufen mag…
Gruss, Dennis
Hallo, Dennis,
ich gebe ja Deinen Antworten Recht. Nur, wenn ein Fehler, der nun mal passiert ist, sollte auch ein Arzt der Uniklinik hierzu stehen und nicht Fälschungen vornehmen (lassen).
Es gibt Fehler, wo man ZEILEBENS drunter zu leiden hat und die auch nicht mehr reparabel sind. Hier kann man wohl bestimmt nicht von Schadensersatzwahnsinn reden.
Viele RA im Arzthaftungsrecht, die dem Grunde nach keine oder nur geringe Kenntnisse in der Medizin haben, sind doch die, die die hohen Forderungen stellen. Sie denken doch nur an den Streitwert, der ihnen ein schönes Sümmchen aufs Konto bringt, ob der Prozess gewonnen wird oder nicht.
Wenn nunmal Fehler passieren, sollte die Klinik und der Arzt dazu stehen und nicht noch geschont werden von den Gutachtern.
MfG Helga
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]