Lebenslang Arzt?

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig, aber es gibt bestimmt einige Leute, die mir auch über ein „Randproblem“ der Medizin Auskunft geben können.
Wir hatten gestern im Bekanntenkreis eine Diskussion darüber, ob ein Arzt, der im Besitz seiner Approbation, aber den ärztlichen Beruf nicht (mehr) ausübt, immer noch als Arzt tätig sein muß. Kann er z.B. Bekannten Medikamente auf Privatrezept verordnen, muß er in der Ärztekammer Mitglied sein (lebenslang?), muß er- falls er mal einen Freund gegen Grippe behandelt, in einer Versicherung sein- den ganzen bürokratischen Kram also, der nötig ist, um z.B. wenn er in Rente ist ein- bis zweimal im Jahr jemandem medizinischen Rat zu geben.

Eine Antwort wäre ganz prima, es bestehen nämlich durchaus entgegengesetzte Meinungen.

Danke!
cu
Felix

ob ein Arzt, der im Besitz seiner Approbation, aber den
ärztlichen Beruf nicht (mehr) ausübt, immer noch als Arzt
tätig sein muß.

Er MUSS überhaupt nicht, Felix, aber er KANN, wenn er weiterhin Mitglied einer Ärztekammer ist, ärztliche Tätigkeiten ausüben, also z.B. auch Medikamente auf Privat-Rezept verschreiben.
Wenn er nicht mehr Mitglied der Ärztekammer ist, dann ja aus einem bestimmten Grunde: Entweder wurde ihm die Approbation entzogen oder er ist ins Ausland gegangen usw. Wenn man aufhört, also „in Rente geht“, wird man ja icht aus der Kammer austreten, denn man mußte ja immer für seine Rente (Ärzteversorgung, gehört zur ÄK) einzahlen und will nun die Rente bekommen. Also bleibt man natürlich drin in der Ärztekammer, lebenslang. Es gibt ja kaum bürokratischen Kram, es gibt im Alter dann eben die Knete teilweise zurück, die man an die Ärztekammer / Ärzteversorgung sein Arbeitsleben lang eingezahlt hat.

Gruss, Branden

Hallo Branden,
vielen Dank für Deine prompte Antwort. Hast natürlich Recht, ich meinte KANN und nicht MUSS.

Muß er denn auch in der Ärztekammer sein, falls er z.B. nie als Arzt sondern als was anderes (oder gar nicht wg. Reichtums)gearbeitet hat, machen ihn also nicht das Staatsexamen und die Approbation zum Arzt, sondern die Mitgliedschaft in der Ärztekammer? Ist das so 'ne Art Zwangsmitgliedschaft? Ich habe das bisher mehr für so eine Art Gewerkschaft der Ärzte gehalten (auch für Zahn- und Tierärzte, oder haben die was eigenes in der Richtung?)

Entschuldige die Neugier, ist einfach neu für mich und deshalb interessant.

Viele Grüße und Danke
Felix

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Muß er denn auch in der Ärztekammer sein, falls er z.B. nie
als Arzt sondern als was anderes (oder gar nicht wg.
Reichtums)gearbeitet hat, machen ihn also nicht das
Staatsexamen und die Approbation zum Arzt, sondern die
Mitgliedschaft in der Ärztekammer? Ist das so 'ne Art
Zwangsmitgliedschaft?

Ich fürchte:JA, lieber Felix.
Als ich damals die Approbation beantragte, was ja schon ein heftiger bürkratischer Aufwand war, mit Geburtsurkunde vom Vater UND vom Vater des Vaters, also echt patriarchalisch, war ich -wenn ich mich recht erinnere- automatisch sofort in der Ärztekammer und mußte die Gerbühren und -was deutlich mehr war- die Tantiemen für die Ärzteversorgung locker machen. Ich berief mich zunächst auf die Freiheit des Berufes, auch in punkto Versorgung/Rente, aber die ÄV machte mir schnell klar, dass es seit den 60er Jahren eine Zwangsvereinigung ist. Mit anderen Worten: Wenn man nicht in der Ä-Kammer und in der angegliederten Ä-Versiorgung ist, kann man als Arzt weder angestellt noch niedergelassen tätig werden. Wenn man allerdings nicht direkt ärztlich arbeitet, wie Du schon andeutest (wegen Reichtum geschlossen oder als Dozent für Weißichwas), könnte es sein, dass man nicht in der Kammer und Versorgung sein muß. Da bin ich mir nicht sicher. Ruf doch mal die Ärztekammer an und frag nach. Die müssen es definitiv wissen.
Gruss und viel Erfolg sagt
Branden

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Hallo Ihr beiden, der meist einzige Grund aus der Kammer auszutreten ist die Tatsache, dass das Geld nicht reicht oder man ins Ausland geht. Denn die Wiederanmeldung zB. bei weiblichen Ärzten nach drei Babypausen ist ungleich komplizierter als das drinbleiben und es gibt eben viel Vorteile, die nicht nur in der Rentenversorgung liegen, sondern dass man eben auf dem laufenden bleibt, auch wenn man in einem anderen Beruf tätig ist (zB. Journalist, in der Pharma o. Medizintechnikindustrie ohne speziell medizinische Tätigkeit, zB. Qualitätsmanagement, Marketing etc.). Irgendwie wird ein Mediziner fast immer mit dem Gesundheitswesen zu tun haben (selbst wenn er auf Mallorca eine Surfschule aufmacht:wink:
Die ärztekammern machen auch Untersuchungen, weshalb einer austritt, meist wegen Altersgründen, oder Selbstständigkeit in einem anderen Bereich, Faruen treten übrigens seltener aus als Männer, selbst wenn sie sich entschieden haben für den Rest Ihres Lebens für Ihre (eigenen Adaoptierte o. Pflege-)Kinder dazusein, es ist nunmal echt praktisch nachts noch Antibiotika in der Apotheke zu bekommen.
Selbst mein Medizingeschichtsprof., der schon während des Studiums merkte dass Arzt nicht sein Ding ist und lieber noch alte Sprachen, Archäologie u. Kunstgeschichte paralell studierte, war immer u. ist noch Mitglied, auch wenn er schon bei einem „harmlosen“ Kreislaufkollaps einer Seminarteilnehmerin wie ein aufgeschrecktes Huhn reagierte (glücklicherweise hatten wir noch ein paar medStudies und eine polnische Tierarztin, die nicht praktizieren darf u. deshalb Kunstgeschichte studierte dabei)
Dafür war es echt praktisch, dass ich mir in der Endphase meiner Magisterarbeit, in der ich echt nicht mehr rechtzeitig zum Gyn kam und gar nicht mehr wusste, welcher Tag grad war, ausser dass es nur noch x Tage bis Finito ist, meine Antibabydroge von Ihm nach einer Besprechung (wegen des Textes)verschreiben lassen konnte, das hatte was, mit einem Prof. drauf statt nur einer Dr.
Aber heutzutage geht es ja auch nicht mehr so leicht, da man um sich (an seiner Wohnadresse)als praktischer Arzt auch einen Facharzt braucht (für Allgemeinmedizin)daher kann sich in den nächsten Jahren in der Mitgliedbleiben o. nicht Angelegenheit einiges ändern.

www.aerztekammer.de dort auch die Links zu den einzelnen Länderkammern, dort findet man sicher auch die besagten Statistiken, zur Not auf Anfrage.
Schöne Grüße Susanne

Hallo,

Danke Euch für die Aufklärung, man hat ja las medizinischer Laie keine Ahnung von diesen ganzen „verwaltungstechnischen“ Beigaben zum Arztberuf (und da gibt es ja, wie man die Verwaltung so kennt, sicher noch mehr). Auf den Arztstempeln seht über dem Aeztnamen immer eine vielstellige Nummer, das ist dann die Mitgliedsnummer, sozusagen?
Meine Freundin ist noch zusätzlich auf eine Frage dazu gekommen: sie hat im Fernsehen einen Bericht über einen wohl ziemlich bekannten Postboten gesehen, der vor ein igen Jahren wohl sogar als Oberarz (?) in einer Klinik gearbeitet hat, und fragt sich jetzt, wie das funktionieren konnte. Daß er sich ein Zeugnis gefälscht hat, ist ja noch vorstellbar, aber es mußte seinem Arbeitgeber doch sofort auffallen, daß er keine Mitgliedschaft in der Ärztekammer hatte, oder sieht sie das falsch?

Nochmals vielen Dank für Eure „Aufklärungsarbeit“

Viele Grüße
Felix

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Auf den Arztstempeln

seht über dem Aeztnamen immer eine vielstellige Nummer, das
ist dann die Mitgliedsnummer, sozusagen?

Nein, Felix, diese Nummer ist die KASSENARZT-Nummer, die nichts mit der Ärztekammer zu tun hat. Nicht jeder Arzt hat eine Kassenzulassung. Um in einer Praxis als niedergelassener Arzt alle Patienten versorgen zu können, also nicht nur private, sondern auch gesetzlich Versicherte, muss der rzt eine Kassenzulassung erwerben.

mußte seinem Arbeitgeber doch sofort auffallen, daß er keine
Mitgliedschaft in der Ärztekammer hatte, oder sieht sie das
falsch?

Die Chefärzte haben ja meistens genug anderes zu tun, als zu überprüfen, ob der neue Kollege wirklich Mitglied einer Ärztekammer ist. Daher wohl diese Hauptmann-von Köpenick-Nummer.
Gruss, Branden

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Hallo,

Danke Euch für die Aufklärung, man hat ja las medizinischer
Laie keine Ahnung von diesen ganzen „verwaltungstechnischen“
Beigaben zum Arztberuf (und da gibt es ja, wie man die
Verwaltung so kennt, sicher noch mehr). Auf den Arztstempeln
seht über dem Aeztnamen immer eine vielstellige Nummer, das
ist dann die Mitgliedsnummer, sozusagen?

HI, wie Branden schon sagte, die Nummer braucht der Arzt für die Kassenärztliche Vereinigung, um von dort sein Geld zu bekommen, es ist nämlich ein weiterer irriger Schluß, dass der Arzt direkt mit der Kasse abrechnet. Damit alles schon Anonym bleibt, ist die besagte KAssenärztliche Vereinigung dazwischengeschaltet, die erschwert es auch dass der Kasse diejenigen auffallen, die Arzthopping betreiben (wenn der eine nicht das richtige sagt o. verschreibt geh ich halt zum nächsten), denen wird jetzt erst mit der Zuzahlung das Leben erschwert.

Meine Freundin ist noch zusätzlich auf eine Frage dazu
gekommen: sie hat im Fernsehen einen Bericht über einen wohl
ziemlich bekannten Postboten gesehen, der vor ein igen Jahren
wohl sogar als Oberarz (?) in einer Klinik gearbeitet hat, und
fragt sich jetzt, wie das funktionieren konnte. Daß er sich
ein Zeugnis gefälscht hat, ist ja noch vorstellbar, aber es
mußte seinem Arbeitgeber doch sofort auffallen, daß er keine
Mitgliedschaft in der Ärztekammer hatte, oder sieht sie das
falsch?

Wer sich Bewerbungsunterlagen fälschen kann (da gehören Unizeugnisse und die Approbationsurkunde hinein), sollte auch keine Probleme haben, dass dieselben „Dokumente“ bei der Anmeldung zur Ärztekammer angenommen werden. Wenn dasganze noch aus einem anderen Bundesland stammen soll als demjenigen, in dem die Arbeit aufgenommen wird, können leichte Abweichungen zum Design der Originale auch als Änderungen im bürokratischen Modernisierungsprozess als nicht überprüfenswert durchgehen. Soweit ich weiß gab es in der ZEit zumindest keine gravierenden gesundheitlichen Folgen für die Patienten (ich glaub der war eh an einer Psychiatrie, und da zählt eh oftmals mehr de Persönlichkeit des Arztes)
Gruß Susanne