Ich gehe zum Zahnarzt und sage ich möchte eine normale Kontrolle. Das wird auch gemacht, Kommentar des Zahnarztes „Keine Auffälligkeiten - machen wird noch Zahnstein“. Dann kommt die Rechnung - darauf steht „Beratung auch mittels Fernsprecher“ Euro 10,72. Ich sehe es nicht ein, das zu bezahlne, da ich praktisch kaum ein Wort mit dem Zahnarzt gewechselt habe. Außer den Satz „Es ist nichts an den Zähnen“ und „machen wir noch Zahnstein“ gab es nur „Guten Tag“ und „Auf Wiedersehen“. Außerdem hat der Zahnstein 44,80 Euro gekostet und das erscheint mit auch zu teuer, nachdem es das letzte Mal noch 2,80 Euro waren. Darf ein Arzt Beratung abrechnen, ohne wie in diesem Fall Beratung geleistet zu haben?
Hallo Michael,
und für das reinkucken und feststellen, ob das was ist oder nicht willst du nix bezahlen?? Das ist die Beratung.
Gruß
Daniel
Hallo Michael!
Eine Beratung ist bei einer Erstbehandlung immer Bestandteil der Rechnung.
Wenn Dir die Rechnung zu hoch erscheint und Du der Ansicht bist, dass das Entfernen von Zahnstein unangemessen hoch berechnet wurde, würde ich das dem Zahnarzt schriftlich mitteilen und um Erläuterung bzw. Korrektur der Rechnung bitten.
Angelika
Ich würde das Vorsorgeuntersuchung nennen, und die gehen meines Wissens auf Rechnung der Krankenkasse. Natürlich nicht die Zahsteinentfernung. Allerdings habe ich vor 2 Wochen dafür 85,-- € bezahlt, damit sind € 44,00 doch ein echtes Schnäppchen 
Gruß
Inge
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Nein, ist sie nicht. Das wird nämlich nochmals getrennt von der Beratung mit ca. 12.- Euro abgerechnet. Das ist natürlich völlig unstrittig, deshalb war ich auch dort. Aber aus meiner Perspektive ist das Ergebnis „Es ist nichts feststellbar - machen wir am besten noch Zahnstein“ noch keine Beratung. Wenn ich nun fragen würde wie ich meine Zähne am besten Pflege und ich erhalte dazu einen Kommentar, dann wäre das für mich eine Beratung. Ich habe mich auch beschwert, Zahnarzt meine die "Beratung sei ein Standardposten, der sei IMMER drauf.
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Hallo Michael!
Eine Beratung ist bei einer Erstbehandlung immer Bestandteil
der Rechnung.
Hier lag keine Erstbehandlung vor, ich gehe regelmäßig zu diesem Zahnarzt.
Rein rechtlich denke ich, das ich gute Karten habe.
Wenn Dir die Rechnung zu hoch erscheint und Du der Ansicht
bist, dass das Entfernen von Zahnstein unangemessen hoch
berechnet wurde, würde ich das dem Zahnarzt schriftlich
mitteilen und um Erläuterung bzw. Korrektur der Rechnung
bitten.
Jo, hab ich auch gemacht.
Hallo Michael,
und für das reinkucken und feststellen, ob das was ist oder
nicht willst du nix bezahlen?? Das ist die Beratung.Gruß
DanielIch würde das Vorsorgeuntersuchung nennen, und die gehen
meines Wissens auf Rechnung der Krankenkasse. Natürlich nicht
die Zahsteinentfernung. Allerdings habe ich vor 2 Wochen dafür
85,-- € bezahlt, damit sind € 44,00 doch ein echtes
Schnäppchen
Ich bin nicht in der GKV, sondern muss Arztrechnungen grundsätzlich privat bezahlen. Warum musstest du 85.- Euro bezahlen? Bist du gesetzlich versichert?
Die Beratung wurde analog nach GOÄ 1 abgerechnet. Diese beinhaltet u.a. den Zusatz: „Die reine Befundmitteilung ohne Erörterung ist nicht nach Nr. 1 berechnungsfähig“ Eine Beratung fand nach Deinen Aussagen hier sicher nicht statt, GOÄ 1 ist hier also nicht berechnungsfähig.
Problematisch ist allerdings der Nachweis, denn Du hast natürlich keine Zeugen oder sonstigen Beweise. Und weil dem so ist, wird die GOÄ 1 auch einfach in manchen Praxen bei jedem als reine „Eintrittsgebühr“ abgerechnet.
Die Zahnsteinentfernung hingegen ist in Ordnung (solange Du noch alle 32 Beißerchen hast). Die wird nämlich pro Zahnstelle mit 1,40 € abgerechnet. Vielleicht hat er also letzens nur zwei Zähne berarbeitet (oder die Helferin hat bei der Eingabe die 3 vor der 2 vergessen, denn Zahnsteinreinigen an nur zwei Zähnen kommt fast nie vor).
Ciao, Bernhard
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Ich bin nicht in der GKV, sondern muss Arztrechnungen
grundsätzlich privat bezahlen. Warum musstest du 85.- Euro
bezahlen? Bist du gesetzlich versichert?
Ja, mit horrenden Beiträgen
. Allerdings ist der ZA für mich ohnehin erledigt, da er versucht hat mich so richtig über den Tisch (bzw. meine Zähne) zu ziehen. Warnhinweis meiner Kasse nachdem ich auf den Kosten- und Heilplan sowie auf die vom ZA erstellten ausserkassenärztlichen Leistungen hingewiesen habe.
Tschüss und allen ein schönes Wochenende.
Inge
Hallo Michael!
Bin zwar nur normale Arzthelferin und keine Z-Helferin, aber uns hat man beigebracht in der Schule das man dann die 1 abrechnet wenn man das 1. Mal im Quartal dort ist oder wenn es ein neues Krankheitsbild im gleichen Quartal hat, bei allen weiteren Kontakten mit dem Arzt sei es telefonisch, persönlich oder auch nur per Rezept wäre es die 2. Ich denke die Abrechnung beim Zahnarzt wird so ähnlich sein, aber um eine Konsultationsgebühr (so heißt die 1 nämlich auch) wirst Du wohl nicht rumkommen.
Liebe Grüße Sonja
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Hallo Sonja!
Hier hast Du recht, wenn es sich um die EBM handeln würde, da ist die Ziffer 1 tatsächlich als „Ordinationsgebühr“ aufgeführt.
Tasächlich wurde hier aber die GOÄ-Ziffer 1 verwendet, die eine Beratungsleistung darstellt, die neben Sonderleistungen nur einmal pro Behandlungsfall (=1 Monat oder Neuerkrankung) angesetzt werden kann.
Zu dem ganzen Thema hier noch ein Link: