Hallo, ihr Jünger der Heilkunde,
bei einem Gespräch im Freundeskreis sind wir gestern abend (natürlich in einer Kneipe
) von Knöllchen über Gott und die Welt auf Alkohol im Straßenverkehr gekommen.
Jemand erzählte, dass ein Freund seines Bruder jemanden kennt … *grins*, der nach einer unschönen Sache zur MPU („Idiotentest“) mußte. In einem Vorbereitungskurs wurde ihm gesagt, dass die Behörden „harten Fällen“ eine gewisse Zeit der Abstinenz auferlegen können, bevor die Fahrerlaubnis zurückgegeben wird. Natürlich kam hier die Frage auf, wie derartiges in der Praxis kontrollierbar ist. Bei Cannabiskonsum ist ja bekannt, dass in den Haaren Spuren zurückbleiben, sodass der Konsum relativ lange Zeit dokumentiert wird, entsprechendes Haupthaar vorausgesetzt.
Meine Frage ist nun, wie es sich bei Alkohol verhält, welcher ja in der Blutbahn selbst beim extremsten Vollrausch nach spätestens 24 Stunden restlos abgebaut sein sollte. Wer sonst wenig trinkt müßte sich in allen Werten (Blut, Urin, etc.) eigentlich nicht von jemandem unterscheiden, der noch niemals Alkohol konsumiert hat. Bei wenig fortgeschrittenem Mißbrauch sind sicherlich einige Werte (Volksmund: Leberwerte) erhöht, aber nach ein paar Tagen Enthaltsamkeit sollten diese doch auch wieder normal sein, falls die Leber nicht schon wie ein Swimmingpool aussieht.
Bei fortgeschrittenem Mißbrauch wird der Kandidat wahrscheinlich ohnehin mit einer Fahne bei der MPU erscheinen, somit also über wenig Chancen verfügen.
Hat jemand hierzu Informationen oder Quellen? Insbesondere interessiert mich die oben bereits angesprochen Möglichkeit der behördlichen Überprüfung.
Gruß, Prost und ein schönes Wochenende
Ted