Hallo,
nach der derzeitigen Rechtslage ist es durchaus möglich, sich
seinen Zahnersatz in einem europäischen EG oder Abkommenstaat
anfertigen zu lassen und auch ein Zuschuss der Kasse zu bekommen.
Das ist Theorie - die Praxis sieht aber so aus:
In Deutschland muss der Kasse vor Eingliederung ein Heil- und
Kostenplan vorgelegt werden - analog muss das bei einer Auslands-
behandlung dan auch geschehen.
Das heisst, der Versicherte fährt beispielsweise nach Ungarn und
lässt sich zunächst einen Kostenvoranschlag erstellen.
Diesen reicht er dann bei seiner Kasse ein.
Die Kasse prüft nach den hiesigen Richtlinien, d.h. was hier nicht
geht (z.B. Implantate) wird auch im Ausland nicht gezahlt.
Wenn der Gutachter (den die Kasse ggf. einschaltet) den Kosten-
voranschlag nicht befürwortet, gibt es garnix von der Kasse.
Auch wenn die Kasse einen Zuschuss zahlt bleibt dann immer noch
die Frage der Gewährleistung übrig. Hier in Deutschland kann die
Kasse dem Versicherten zu Hilfe eilen und ein Gutachterverfahren
veranlassen, das auch von der Kasse gezahlt wird - im Ausland
ist der Versicherte auf sich alleine gestellt.
Das ein umfangreicher Zahnersatz auch mehrere Sitzungen erfordert
sei hier auch erwähnt - da kann schon ein Urlaub draufgehen.