Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
wisst ihr möglicherweise welche Voraussetzungen ein Assistenzarzt erfüllen muss, damit er Notdienste bei niedergelassenen Ärzten machen kann?
Oder gibt es einen Beratungsdienst für Assistenzärzte?
Vielen Dank
Nelly
Hi Nelly,
da hilft der Marburger Bund weiter
oder die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV)
Grüße - Sue
Der kassenärztliche Notdienst ist KV-Sache (heißt ja deshalb auch so). Und daher ist die Voraussetzung - und damit auch die Verpflichtung - die Kassenzulassung. Weil viele Ärzte da keinen Bock drauf haben „kaufen sie sich frei“. Und damit käme ein KH-Assistenzarzt ins Spiel. Weil ansich brauchste hald die Approbation, denke ich. Mehr net. Und jemanden, der jemanden brauch. Etwa die KVen.
So hab ich das jedenfalls mal gehört.
Hallo,
der kassenärztliche Notdienst/Bereitschaftsdienst ist grundsätzlich von den niedergelassenen Ärzten zu leisten. Sie können sich jedoch vertreten lassen a) durch einen Kollegen der ebenfalls niedergelassen ist (wird ständig gemacht, Diensttausch) oder b) durch einen Kollegen mit gleichwertiger Ausbildung. Hier entscheidet in der Tat die KV, ob sie den Assistenzarzt akzeptiert. Häufig ist dies dann kein Problem, wenn der Assistenzarzt kurz vor der Facharztprüfung steht und/oder die Fachkunde/Zusatzbezeichnung „Arzt im Rettungsdienst“ bzw „Rettungsmedizin“ hat. Es ist aber in jedem Bundesland ein bischen verschieden.
Liebe Grüße von Ilona