Krankenversicherung in Deutschland

Liebe w-w-w-Mitglieder,

aus verschiedenen postings habe ich hin und wieder bruchstückhaft Einblick in das Krankenversicherungswesen in Deutschland bekommen, das sich - soweit ich es erkennen konnte - ziemlich von dem in Österreich unterscheidet. Ich wurde neugierig und habe im Bekanntenkreis (Deutsche) ein wenig herumgefragt und gestern bin ich in einer Freundesrunde an einen Menschen der Spezies „Klugscheißer“ gekommen, der alles, was ich zu erzählen hatte als „falsch“ abtat.

Deshalb meine Bitte: könnt Ihr mir eine kleine Zusammenfassung geben, wie ein unselbständig Beschäftigter in Deutschland üblicherweise krankenversichert ist?

Vielen Dank und Grüße
Irene

Hallo Irene
In Deutschland gibt es seit längerer Zeit ein 3-Klassen-System:
1.Klasse: Privat-Versicherte (werden fast überall bevorzugt behandelt, weil der Arzt an ihnen am besten verdient, auch wenn das von Kollegen manchmal heulerisch geleugnet wird)
2.Klasse: Ersatzkassen-Patienten (sind bei TK, BEK, DAK u.a. versichert und werden auch noch gerne behandelt)
3. Klasse: gesetzliche, vormals „Reichsverordnungs-Kassen“ (AOK, BKK, IKK - werden schon nicht mehr so gerne gesehen oder kegen sogar bei manchen Kollegen keine Termine).
Das ist die schlichte Wahrheit - sie wird aber sicherlich nicht unangefochten hier so stehen bleiben - sie ruft nämlich gern sofort Heuchler auf den Plan!
Es grüßt Dich
Branden

Hi,

Brandens Antwort ist zwar richtig, aber wohl nicht das, was du hören wolltest :wink:

  • ziemlich von dem in Österreich unterscheidet.

wie ist es denn da?

Deshalb meine Bitte: könnt Ihr mir eine kleine Zusammenfassung
geben, wie ein unselbständig Beschäftigter in Deutschland
üblicherweise krankenversichert ist?

Also in D herscht mehr oder weniger freie Wahl in der Mitgliedschaft in einer der vielen ‚gesetzlichen Krankenkassen‘ von denen Branden ja schon einige nannte. Man kann sich also aussuchen bei welcher Kasse man sich versichern will; die Beiträge sind in etwa, aber nicht exakt gleich. Der Leistungskatalog ist zu geschätzten 99% gleich und gesetzlich vorgeschrieben. D.h. sie MÜSSEN das gleiche bezahlen und DÜRFEN auch nicht mehr zahlen! Trotzdem gibt es diverse Vor/Nachteile je nach Kasse.

Der gemeine ‚abhängig Beschäftigte‘ nennt seinem Arbeitgeber seine Krankenkasse und dieser meldet die Beschäftigung dort an und bezahlt den Beitrag je zu 50% aus eigener Tasche und aus dem Gehalt des Mitarbeiters.

Wenn ich mich nicht täusche, sind bei diesen 50% Eigenanteil bereits die eigenen Familienmitglieder (Ehefrau, Kinder, …) kostenfrei mitversichert.

Wenn man ein besonders hohes Einkommen hat (ändert sich laufend, war glaub mal bei 40T€/jahr) darf man sich privat krankenversichern. Also bei einem beliebigen Versicherungsunternehmen die das anbieten. Damit hat man sich quasi aus der Solidargemeinschaft freigekauft denn die Beiträge sind hier natürlich besonders niedrig. Zum Beispiel ich als junger, arbeitsfähiger Mann verursache sehr viele Kosten nicht die die gesetzlichen Kassen übernehmen müssen: Schwangerschafts/Entbindungskosten, Frauenleiden, Altersgebrechen, kostenfrei Versicherte (Asylbewerber, Obdachlose, Kinder, Sozialhilfeempfänger, …).
Es gibt IMHO Ausgleichszahlungen der Privaten an die Gesetzlichen, aber ob’s das bringt… Ich denke nicht, sonst wären die Privaten genauso teuer.

Es gibt übrigens auch Ausgleichszahlungen unter den gesetzlichen Krankenkassen da diese unterschiedlich „zahlungskräftige“ Versicherte haben. Z.B. „zahlt“ die TKK während die AOK „bekommt“.

Beamte nehmen an diesem System übrigens nicht teil. Sie sind immer privat versichert und bekommen zusätzlich noch „Beihilfe“ von ihrem Arbeitgeber (=Staat).

Viele Grüße,
J~ der kein Fachmann auf dem Gebiet ist und auf Korrekturen wartet :wink:

Hallo Irene,

es geht so:
Verdient ein Angstellter unter der Beitragsbemessungsgrenze (BMG, aktuell 41.850 €/Jahr), so ist er pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dies können die von Branden genannten AOKs (allg. Ortskrankenkassen) oder Ersatzkassen wie die TK (Techniker KK, früher nur für Ingenieuere und Techniker offen) oder div. BKKs (Betriebs-KK, zum Teil nur für Betriebsangehörige offen) etc. sein.

Verdient er mehr, kann er sich die Versicherungsform heraussuchen. Er kann weiterhin in der gesetzlichen bleiben (das nennt sich dann freiwillig versichert) oder er kann sich privat versichern. Hat er sich einmal für privat entschieden, kann er nur noch in die gesetzliche zurück, wenn sein Einkommen wieder unter die BMG fällt.

Beide Formen haben Vor- und Nachteile. Ein großer Vorteil der gesetzlichen ist die Mitversicherung der Familie, d.h für Kinder und Hausfrauen/-männer muss keine weitere Versicherung abgeschlossen werden. Dafür ist der Beitrag rel. hoch (Wird bis zur BMG in Prozenten vom Einkommen berechnet, win guter Wert sind derzeit 14%).
Bei privaten Versicherungen ist der Beitrag für junge Männer(!) in der Regel sehr niedrig. Weiterhin sind derzeit noch die Konditionen besser (Einzelzimmer, Chefarztversorgung etc.) Solchen Konditionen müssen bei Gesetzlichversicherten noch über Zusatzversicherungen dazugekauft werden.

Die Beiträge in beiden Systemen werden zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt und zur Hälfte vom Arbeitnehmer (was eigentlich meiner Meinung nach Quatsch ist, denn natürlich zahlt der Arbeitgeber alles:wink:)

Bei beiden Systemen ist gleich, dass niemand weiß, wie es in 20 Jahren aussieht…

Grüße
Jürgen

Hi,

Die Beiträge in beiden Systemen werden zur Hälfte vom
Arbeitgeber gezahlt und zur Hälfte vom Arbeitnehmer (was
eigentlich meiner Meinung nach Quatsch ist, denn natürlich
zahlt der Arbeitgeber alles:wink:)

…denn natürlich zahlt der Arbeit nehmer alles :wink: . Sonst wäre nämlich sein Einkommen und die Hälfte des Beitrages höher. Für den AG spielt’s doch keine Rolle ober er gehalt oder Beitag zahlt. Das geld ist das selbe.

J~

Hallo!

Zusätzlich zu dem schon gesagten:

werden Leistungen erbracht dann sind gesetzlich Versicherte i.R. Zuzahlungspflichtig, d.h. es muss ein bestimmter Eigenanteil erbracht werden.
So wird für jeden Tag Krankenhausaufenthalt eine Pauschale fällig, für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, …

Bei Privatversicherten gibt es das auch - je nachdem welcher Tarif gewählt wird (mit/ohne Selbstbehalt).
Bei den Privatkassen ist es seit Jahren möglich Beiträge zurückzubekommen wenn man in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen hat.
Seit 1.01.2004 sind solche Modelle auch bei den gesetzlichen Kassen erlaubt.

Es gibt auch noch keine flächendeckenden Einzelverträge mit Leistungserbringern, d.h. man kann sich seinen Arzt, Therapeuten, etc. aussuchen. (wenn ich mich nicht täusche ist das bei euch anders?!)

Tschüss

Matthias

Hi,

Ergänzung zur Ergänzung :smile:

Es gibt auch noch keine flächendeckenden Einzelverträge mit
Leistungserbringern, d.h. man kann sich seinen Arzt,
Therapeuten, etc. aussuchen.

natürlich nur, wenn der Arzt eine Kassenzulassung besitzt. Gibt auch welche ohne, da muss man privat bezahlen.

Grüße,
J~

Hallo Juergen Wilhelm!

Weiterhin sind derzeit
noch die Konditionen besser (Einzelzimmer, Chefarztversorgung
etc.)

Wobei das auch nicht immer so toll ist. Aber als Privatversicherte kann ich ja nicht ankommen und sagen, ich würde lieber von dem hübschen jungen Arzt mit dem großen Wissen behandelt werden. Sonst ist der alte Chefarzt mit der großen Reputation beleidigt.
Und Einzelzimmer finde ich auch immer langweilig. :smile:

Schönen Tag noch,
Juli

uneingeschränkte Zustimmung! owt
klasse, branden

cu
alex

Hallo!

Brandens Antwort ist zwar richtig, aber wohl nicht das, was du
hören wolltest :wink:

Nicht ganz, da hast du Recht, aber als Puzzle zum Ganzen perfekt.

  • ziemlich von dem in Österreich unterscheidet.

wie ist es denn da?

Je nach Berufs- oder/und Bundeslandzugehörigkeit ist man bei der jeweiligen gesetzlichen Versicherung versichert. Leute, die in einer Firma in Wien unselbständig beschäftigt sind, sind automatisch bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) versichert, die die Leistungen xyz erbringt. Die Versicherungsbeiträge hängen vom Einkommen ab und werden vom Arbeitgeber direkt einbehalten und weitergeleitet. Was abgezogen wird, fließt aber nicht zur Gänze in die Krankversicherung sondern auch in die Pensions-, Arbeitslosen- etc. Versicherung = Sozialversicherungsbeiträge

Gemeinde-, Bundesbedienstete, Eisenbahn, Landwirte etc. haben alle eine eigene Krankenkasse und manche Kasse übernimmt mehr, manche weniger.
Manche Ärzte haben Verträge mit allen Kassen, manche nur mit den sog. „Kleinen Kassen“, wie eben Gemeinde, Bund usw. (Diese Versicherten sind deshalb bevorzugt, weil sie die größere Auswahl an Ärzten haben und noch dazu diese Ärzte nicht so überlaufen sind). Der WGKK Patient kann auch zu einem solchen Arzt gehen, muss aber privat bezahlen, die Rechnung an die WGKK schicken und bekommt i.d.R. 80 % von dem zurück, was die WGKK für diese Leistung bereit gewesen wäre zu bezahlen (und das ist meist weniger, als der Arzt verlangt hat!).

Dann gibt es noch generell die Möglichkeit, bei einer x-beliebigen Versicherung eine sog. Zusatz-Krankenversicherung abzuschließen, das gibt einem dann den Status „Privatpatient“. Man geht wohin man will, zahlt, was der Arzt verlangt und bekommt das Geld zurück - im Allgemeinen - Ausnahmen, was nicht gezahlt wird, gibt es natürlich.

Vielen Dank für die ausführliche Zusammenfassung, sie hat mir sehr geholfen und meine Neugierde befriedigt!

Gruß
Irene

1 „Gefällt mir“

An alle: Danke
Alles zusammen habe ich nun ein schönes Bild - vielen Dank.

Darf ich noch ein paar Fragen stellen? (rhetorische Frage *g*):

Ist es wirklich so, dass die jeweiligen Versicherungen berechtigt sind, einen Versicherten abzulehnen oder rauszuwerfen, wenn er zu viele Leistungen hintereinander beansprucht???
Und wenn ja, auch diese „ehemaligen gesetzlichen“?

Sind Arbeitslose, Invalide, einfach Berufsunfähige ordentlich versichert, d.h. ist deren Versorgung gewährleistet?

Wie ist das mit den Budgets? Ist es wirklich so, dass man im Krankenhaus weggeschickt wird, weil kein Budget in diesem Jahr mehr da ist?

Danke+Gruß
Irene

Hi,

Ist es wirklich so, dass die jeweiligen Versicherungen
berechtigt sind, einen Versicherten abzulehnen oder
rauszuwerfen, wenn er zu viele Leistungen hintereinander
beansprucht???

bei gesetzlichen nein, bei privaten ja. Wenn man bei sich einen Krankheit vermutet, sollte man sich ggf vor der Gewissheit privat versichern. Die können einen ablehnen weil zu krank und zu teuer. Supi, diese „schweren Krankheiten“ (Krebs, AIDS, Diabetis, Nierenschäden, …) zahlen dann die prinzipiell ärmeren gesetzlich Versicherten, die noch einen Job haben. Die eher „reichen“ Privatversicherten zahlen nur die kleinen Wehwehchen. Sollten dessen Mitglieber krank und damit prinzipiell ärmer werden, na? Wer zahlts dann? :wink:

Sind Arbeitslose, Invalide, einfach Berufsunfähige ordentlich
versichert, d.h. ist deren Versorgung gewährleistet?

Ja. Gibt ja immer noch die AOKs als „Auffangkasse“ :smile:
Man kann IMHO aber aus dem System auch rausfallen. Wenn man z.B. erst als Selbstständiger priv. (oder gar nicht! = Vollidiot) versichert war und dann arbeitslos wird. Aber du wolltest ja nur von abhängig Beschäftigten wissen :smile:

Wie ist das mit den Budgets? Ist es wirklich so, dass man im
Krankenhaus weggeschickt wird, weil kein Budget in diesem Jahr
mehr da ist?

NATÜRLICH kommt das NIE vor! Naja. Es gibt definitiv Ärzte die ihre Praxis am Quartalsende für die Quartalsabrechnung tagelang schließen. Da diese aber im Computerzeitalter manchmal nur ein paar Stunden dauert, ist das wohl eher Kurzarbeit weil das Budget abgeschöpft ist.

Grüße,
J~

1 „Gefällt mir“

Hi,

wenn ich dich richtig verstehe, kann man sich in Ö nicht aus der gesetzlichen KK freikaufen? Also auch mit hohen Einkommen muss man seine (gleichbleibenden?) Prozente vom Einkommen abführen?
Wie du ja gemerkt hast, zahlen die dt. KK ja viele staatliche Aufgaben, wie z.B. die kostenlose Entbindung (=keine Krankheit) oder die Versicherung von Ausländern und ehemaligen DDR-Bewohnern, die hier nie ins System eingezahlt haben.
Das ist in Österreich anders, ja? Obwohl die Selbstständigen dort, die ja auch Teil des Staates sind, nicht dazu betragen?

Grüße,
J~

ist so

Hallo!

Wie ist das mit den Budgets? Ist es wirklich so, dass man im
Krankenhaus weggeschickt wird, weil kein Budget in diesem Jahr
mehr da ist?

Sowas ähnliches hört man aus Grossbrittanien, d.h. da gibt es Obergrenzen (z.b. 50000 Hüft-Teps pro Jahr) - wenn das Kontingent ausgeschöpft ist heisst es eben warten - und warten - und warten.
Wobei da inzwischen auch schon Gegenmassnahmen am laufen sind.

Tschüss

Matthias

1 „Gefällt mir“

Hi,

wenn ich dich richtig verstehe, kann man sich in Ö nicht aus
der gesetzlichen KK freikaufen? Also auch mit hohen Einkommen
muss man seine (gleichbleibenden?) Prozente vom Einkommen
abführen?

Richtig. Es gibt aber eine „Höchstbemessungsgrundlage“, d.h. einen Höchstbeitrag und wer dann mehr verdient zahlt trotzdem nur diesen Höchstbeitrag.

Wie du ja gemerkt hast, zahlen die dt. KK ja viele staatliche
Aufgaben, wie z.B. die kostenlose Entbindung (=keine
Krankheit)

Ja, das wird selbstverständlich hier auch bezahlt.

oder die Versicherung von Ausländern und ehemaligen
DDR-Bewohnern, die hier nie ins System eingezahlt haben.

Uj, so im Detail bin ich da überfragt. Ich glaube aber zu wissen, dass jemand, der hier nicht beschäftigt ist sondern einfach herkommt und krank wird selbst zahlen muss. Ist er dazu nicht in der Lage, wird ihm natürlich geholfen - woher das Krankenhaus/der Arzt sich dann das Geld holt??? Keine Ahnung, wahrscheinlich gibt es für Härtefälle irgendeinen Fonds.
Touristen aus z.B. unseren östlichen Nachbarstaaten brauchen ja großteils ein Visum und dafür eine Einladung aus Österreich. Der Einladende muss sich verpflichten, im Krankheitsfall für die Kosten aufzukommen - ohne diese Erklärung gibt es kein Visum.

Das ist in Österreich anders, ja? Obwohl die Selbstständigen
dort, die ja auch Teil des Staates sind, nicht dazu betragen?

Da verstehe ich deine Frage nicht ganz, aber vielleicht ist sie durch obiges ja schon beantwortet. Und die Variante ehemalige DDR Bürger, die haben wir ja in der Form nicht.

Spannendes Thema - danke für deine Beiträge!

Gruß
Irene

Hi,

Richtig.

das scheint ja bei euch besser zu sein als bei uns :smile:

Es gibt aber eine „Höchstbemessungsgrundlage“, d.h.
einen Höchstbeitrag und wer dann mehr verdient zahlt trotzdem
nur diesen Höchstbeitrag.

Aha, doch ein Schlupfloch :smile: Wenn auch ein kleineres.

Wie du ja gemerkt hast, zahlen die dt. KK ja viele staatliche
Aufgaben, wie z.B. die kostenlose Entbindung (=keine
Krankheit)

Ja, das wird selbstverständlich hier auch bezahlt.

Ja, nur zahlen das bei euch scheinbar alle Menschen mit Einkommen gemeinsam. Bei uns zahlen das nur die ärmeren Menschen mit Einkommen, die Reicheren tragen diese staatliche Aufgabe nicht mit.

oder die Versicherung von Ausländern und ehemaligen
DDR-Bewohnern, die hier nie ins System eingezahlt haben.

Uj, so im Detail bin ich da überfragt. Ich glaube aber zu
wissen, dass jemand, der hier nicht beschäftigt ist sondern
einfach herkommt und krank wird selbst zahlen muss.

Siehst du, bei uns zahlen diese staatliche Aufgabe wieder die ärmeren Beschäftigten (und Arbeitslosengeldempfänger):wink:

Ist er
dazu nicht in der Lage, wird ihm natürlich geholfen - woher
das Krankenhaus/der Arzt sich dann das Geld holt??? Keine
Ahnung, wahrscheinlich gibt es für Härtefälle irgendeinen
Fonds.

Würde mich ja mal interessieren, ob das bei euch dann steuerfinaziert ist. Kannst du das mal rausfinden wenn’s nicht zu viel Aufwand ist?

Touristen aus z.B. unseren östlichen Nachbarstaaten brauchen
ja großteils ein Visum und dafür eine Einladung aus
Österreich. Der Einladende muss sich verpflichten, im
Krankheitsfall für die Kosten aufzukommen - ohne diese
Erklärung gibt es kein Visum.

Das ist ja der Bringer :smile: Sachen gibts bei euch…

Das ist in Österreich anders, ja? Obwohl die Selbstständigen
dort, die ja auch Teil des Staates sind, nicht dazu betragen?

Da verstehe ich deine Frage nicht ganz,

Also IMHO (bitte korrigieren!) sind Selbstständige in D prinzipiell privat versichert und tragen staatliche Aufgabe (kostenlose Entbindung,…) nicht wirklich mit. Du sagtest abhängig Beschäftigte sind in Ö „gesetzlich“ versichert. Was ist mit den Selbstständigen bei euch? Tragen die solche staatlichen Aufgaben mit?

aber vielleicht ist
sie durch obiges ja schon beantwortet. Und die Variante
ehemalige DDR Bürger, die haben wir ja in der Form nicht.

War ja nur ein Beispiel. Asylbewerbern, Mittellose, ausländische Eingeheiratete usw gibt doch auch bei euch.

Spannendes Thema - danke für deine Beiträge!

Danke, auch ich habe einiges gelernt :smile:
Allerdings sind wir schon eher in der Politik als in der Medizin :smile:

Viele Grüße,
J~

Hi,

Ist es wirklich so, dass die jeweiligen Versicherungen
berechtigt sind, einen Versicherten abzulehnen oder
rauszuwerfen, wenn er zu viele Leistungen hintereinander
beansprucht???

bei gesetzlichen nein, bei privaten ja.

das ist ev. etwas mißverständlich formuliert!
Eine PKV kann sich weigern Dich aufzunehmen, bist Du aber einmal drin, kann sie Dich nicht rauswerfen, auch wenn Du chronisch krank wirst.

Gandalf