Was macht ein Rezept aus?

Hi,

was macht eigentlich ein Rezept aus (kein Kassenrezept!), welche Formalien muss es erfüllen? Wie erkennt der Apotheker, dass es „echt“ ist und der Aussteller Arzt ist?

Wenn jemand mit vielleicht Mitte 20 sein Medizinstudium beendet hat und sich Arzt nennen darf, kann der dann einfach so in 'ne Apotheke gehen und auf „das gibt’s leider nur auf Rezept“ seinen Notizblock zücken und sich selbst eines austellen? Da denkt doch jeder das ist ein Fake…

Also, wie geht’s? :smile:

Grüße,
J~

Hi!

Theoretisch kann man das Rezept auf den letzten Schmierzettel schreiben. Es muß den Namen des Ausstellenden mit Adresse enthalten sowie den Namen desjenigen, der es erhält. Das war’s eigentlich. Unterschrieben muß es sein.

Bißchen anders sieht’s mit BTM aus. :wink:

Wenn jemand mit vielleicht Mitte 20 sein Medizinstudium
beendet hat und sich Arzt nennen darf, kann der dann einfach
so in 'ne Apotheke gehen und auf „das gibt’s leider nur auf
Rezept“ seinen Notizblock zücken und sich selbst eines
austellen?

Das ginge, aber dafür hat man ja einen Arztausweis.

Gruß
Peter

Weiterführende frage
KANN MAN SEIN EIGENER BBEAHNDELNDER ARZT SEIN???

Hi,

Wenn jemand mit vielleicht Mitte 20 sein Medizinstudium
beendet hat und sich Arzt nennen darf, kann der dann einfach
so in 'ne Apotheke gehen und auf „das gibt’s leider nur auf
Rezept“ seinen Notizblock zücken und sich selbst eines
austellen? Da denkt doch jeder das ist ein Fake…

Wie schon gepostet, gibt es dazu den arztausweis. Damit kann er jedes verschreibungspflichtige präparat (das nicht dem btmg unterliegt) kaufen. Allerdings nur auf eigene kosten.
Selbst wenn er mit mitte 20 schon privat-versichert sein sollte, wird er sich wohl selbst kein rezept ausstellen dürfen, denn a) will die kasse eine rechnung mit den erbrachten ärztlichen leistungen haben und b) wird er mit mitte 20 noch nicht privat abrechnen dürfen, da er mit sicherheit noch in irgendeinem krankenhaus hängt und noch nicht niedergelassen ist.

Zurück zu meiner frage:

Wäre das der fall, würde das doch tür und tor für mißbrauch öffnen. Da könnte ich als mir selbst niedergelassener doch alles abrechnen (ob gemacht oder nicht) und bekomm dann die kohle von der kasse wieder…

Für gedanken bin ich wie immer dankbar

LG Alex:smile:

KANN MAN SEIN EIGENER BBEAHNDELNDER ARZT SEIN???

Hi,

ja kann man!

Arzt kann sich selber Privatrezepte ausstellen, und wenn diese im normalen Rahmen sind werden sie von den Privatkassen auch anstandslos übernommen.
Ebenfalls möglich ist da Abrechnung von Leistungen wie Labor, Röntgen etc.
Hier wird die Sachleistung erstattet.

Viele Grüße
Sue

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KANN MAN SEIN EIGENER BBEAHNDELNDER ARZT SEIN???

ja kann man!

Zusatz: kluge Ärzte vermeiden dies aber wegen Befangenheit dem Patienten gegenüber :wink:)

Livia

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