Eilt - Krankentransport mit Taxi -

Hallo,

wer kann mir mitteilen, wo ich prüfen kann, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, dass mir meine Krankenkasse ( DAK ) die Kosten für eine ambulante Nachuntersuchung zur etwa 150 km entlegenen UNI-Klinik Freiburg per Taxi übernimmt.

Habe eine Herztransplantation. Muss deshalb regelmässig mindestens einmal im Jahr in Freiburg nachuntersucht werden. Zwar wäre das Thema mit einem ganz gewaltigen Kostenaufwand auch stationär zu lösen. Da dies aber nicht sein muss, eine ambulante Untersuchung ( EGK, Ultraschall, Untersuchung, virologische und chemische Laborchemie und CT vom Herz ) erforderlich wird - habe ich versucht alle Termine - um Kosten zu sparen - auf einen Vormittag zu bringen.

Nach dem Infarkt habe ich den Führerschein abgegeben. Mit einem öffentlichen Verkehrsmittel kann ich die Termine nicht wahrnehmen, es sei denn ich reise auf eigene Kosten vom Vortag an, übernachte in Freiburg, um am Morgen rechtzeitig in der Uni-Klinik einzutreffen.

Behindertenausweis derzeit mit 100 % RF, G, aG. aG und G werden anch der Neuprüfung wohl künftig in Wegfall kommen.

Der Mitarbeiter der Krankenkasse erklärt mir nun, dass ich in Zukunft ohne aG die Fahrtkosten selbst zu tragen habe, ausser der Arzt ordnet Krankentransport durch DRK an. Dies wäre durchaus möglich, aber meine Krankenkasse müsste dann mit den dreifachen Kosten dessen rechnen, was eine Taxi-Erlaubnis betrifft.

Kann mir jemand mitteilen, wo ich überprüfen kann, dass für diese nicht alltäglichen Untersuchungen Sonderregelungen gelten. Ich kann mir kaum vorstellen, angesichts der Transplantationspatienten quer durch dieses Land, dass es keine Ausnahmen hierfür gibt.

Ich versuchte der Krankenkasse Geld zu sparen ( bei stationärer Versorgung wären es mindestens zwei Tage und dann zwei bezahlte Transporte mit Krankenwagen - rund also 1500 € Mehrkosten ) und renne gegen eine Mauer der Geldverschleuderung an.

Wer hat Erfahrungen mit dem Bundesminsterium für Gesundheit oder mit Anfragen an den Ausschuss der Krankenkassen und Ärzteverbände ?

Wenn möglich auch Hinweise auf Kommentare.

Danke

Gruss Günter

Taxischein
Hi Günther,

Der Mitarbeiter der Krankenkasse erklärt mir nun, dass ich in
Zukunft ohne aG die Fahrtkosten selbst zu tragen habe, ausser
der Arzt ordnet Krankentransport durch DRK an. Dies wäre
durchaus möglich, aber meine Krankenkasse müsste dann mit den
dreifachen Kosten dessen rechnen, was eine Taxi-Erlaubnis
betrifft.

der verordnende Arzt kann Dir auch einen sog. „Taxi-Schein“ ausstellen, also eine Verordnung der Krankenbeförderung mit einem Taxi. Das ist Gang und Gebe, es gibt sogar darauf spezialisierte Taxi-Unternehmen, die „Liegend-Taxis“ vorhalten, falls liegende Beförderung notwendig ist, aber keine medizinische Betreuung erforderlich ist.

Aufgrund der Verordnung muß Deine KK dann den Taxi-Transport bezahlen, abzüglich Deines Eigenanteils von EUR 20 je Fahrt.

Das Formular dafür ist dasselbe wie das für einen Transport mit KTW oder RTW, es gibt dort ein Kästchen „Taxi“ zum anhaken.

Sprich also mit dem Arzt und lass Dir den Transport verschreiben. Das kann im Notfall auch Dein Hausarzt machen.

Gruß,

Malte.

Hallo Günter,

ich weiß nicht, ob das, was Malte schrieb, immer noch aktuell ist, meine Mom hat nach einer OP jedenfalls so einige Taxifahrten - man mag es kaum glauben - logischen Argumenten (sic!) bei Ihrer KK durchgesetzt.

Ruf den für Dich zuständigen Berater an. Wenn der Gutste auf Stur schaltet, bleibt Dir immer noch ein Anruf beim Patientenverband bzw. beim Verband Organtransplantierter, die müßten sowas auch wissen…

Viel Glück für die Untersuchung

Renee

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Alles zurück - Fehlalarm
Hallo Günter,

es tut mir Leid, aber ich muß meinen Artikel nach Rückfrage bei einem Freund, der in Rettungsdienst und Krankenhaus arbeitet, revidieren.
Er galt bis etwa Anfang des Jahres so, seitdem funktioniert das NICHT mehr. Diese Taxischeine gibt’s nicht mehr, Transporte, sofern nicht akut, müssen von der KK genehmigt werden.

Entschuldige bitte meine Fehlinformation.

Gruß,

Malte.

Hallo,
als Mitarbeiter deiner Krankenkasse dazu folgendes.
Wenn der Arzt im Rahmen der Nachstatuinären Behandlung dir eine
entsprechende Notwendigkeitsberscheinigung ausstellt, werden die
Kosten auch übernommen, das ist Fakt.
Wenn es sich allerdings um reine ambulante Behandlung dreht, dann ist ab
1.1.2004 die Übernahme der Kosten nicht mehr möglich, es sei denn, dein
Arzt bestätigt gegenüber der Kasse die für den Ausnahmefall notwendigen
medizinischen Voraussetzungen.
Alos bitte entsprechend bei der Kasse nachfragen und dann zum Arzt -
wo eine Wille ist, ist auch ein Weg.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo zusammen,

meine Mutter hat einen Taxischein bekommen, obwohl ich auch gehört habe, dass es den nicht mehr gibt. Die Taxeifahrer fragen sogar danach. Anscheinend sind die doch noch nicht ausgestorben.

Gruß
Tato