Hallo,
nach einer umfangreichen Sanierung meiner Zähne im UK ( 5 Kronen und Brücke)und Geschiebearbeit wurde mir jetzt die Rechnung präsentiert. 1 x Abrechnung über die Krankenkasse mit meinen zu zahlenden Eigenanteil und dann die Abrechnungen der Mehrleistungen, die ca. € 700,-- über dem vorher erstellten Mehrkostenplan liegen.
Dabei wurde mir in den Mehrleistungen 1 x Zahnfarbenbestimmung und 1x ein Provisorium berechnet. Sind das keine Kassenleistungen, die KK hat immerhin doch 50% der Verblendungen übernommen und ohne Provisorium wäre es bei den übriggebliebenen restlichen 5 abgeschliffenen Zähnen doch wohl auch nicht gegangen. Ich wurde im Vorfeld vom ZA nicht darüber informiert, das ich das Provisorium selbst bezahlen muss, es schläg immerhin mit € 159,-- + MwSt. zu Buche und wurde nach 1 Woche entfernt.
Wer weiss Rat?
Liebe Grüße
Inge
Hallo Inge,
nachdem Du mit Deinem Zahnarzt eine prothetische Behandlung vereinbart hattest, muss er Dir nach ausreichender Aufklärung darüber einen Heil- und Kostenplan (HKP) und eine Vereinbarung über die von der Krankenkasse (KK) nicht übernommenen Mehrkosten mitgegeben haben, um sie bei der KK zur Bezuschussung einzureichen. Den HKP musstest Du unterschreiben, um sicher zu stellen, dass Du die nicht von der KK übernommenen Restkosten bezahlst. Ebenfalls mustest Du die Mehrkostenvereinbarung unterschreiben, dass Du damit einverstanden bist und diese auch bezahlst.
Wo liegt jetzt das Problem?
Sollte alles so abgelaufen sein wie ich es oben beschrieben habe, und es in dieser Form vorgeschrieben ist, hast Du schlechte Karten dagegen an zu gehen. Solltest Du aber keine Unterschriften geleistet haben, hat Dein Zahnarzt schlechte Karten. Sollten Behandlungsmassnahmen getroffen worden sein, die den Mehrkosten zuzuordnen sind und nicht schriftlich vereinbart wurden, dann besteht keine Leistungspflicht Deinerseits. Es gibt bei jeder Zahnärztekammer eine Clearingsstelle für solche Schwierigkeiten zwischen Zahnarzt und Patient (Patiententelefon). Dort kann man seine Probleme telefonisch loswerden und glaube ja nicht, dass man denen nicht nachgeht.
Vielleicht kann ich Dir weiterhelfen, wenn Du mir den Kassenzahnarztsitz Deines Behandlers angibst.
Tschüss
bernd
Hallo Bernd,
nachdem Du mit Deinem Zahnarzt eine prothetische Behandlung
vereinbart hattest, muss er Dir nach ausreichender Aufklärung
darüber einen Heil- und Kostenplan (HKP) und eine Vereinbarung
über die von der Krankenkasse (KK) nicht übernommenen
Mehrkosten mitgegeben haben, um sie bei der KK zur
Bezuschussung einzureichen. Den HKP musstest Du
unterschreiben, um sicher zu stellen, dass Du die nicht von
der KK übernommenen Restkosten bezahlst. Ebenfalls mustest Du
die Mehrkostenvereinbarung unterschreiben, dass Du damit
einverstanden bist und diese auch bezahlst.
Das ist richtig und auch so abgewickelt worden. Allerdings ist in der Mehrkostenvereinbarung weder das Provisorium augeführt noch die Zahnfarbenbestimmung und wie erwähnt macht € 159,00 + € 16,00 + Mwst.
Wo liegt jetzt das Problem?
Da die die von mir unterschrieben Mehrkostenvereinbarung insgesamt € 1.086, betrug und jetzt € 1.400,-- herausgekommen sind, das sind fast 40% mehr und die wir wurden mir mit: es war teuerer als ich dachte erklärt wurden bin ich leicht säuerlich.
Sollte alles so abgelaufen sein wie ich es oben beschrieben
habe, und es in dieser Form vorgeschrieben ist, hast Du
schlechte Karten dagegen an zu gehen. Solltest Du aber keine
Unterschriften geleistet haben, hat Dein Zahnarzt schlechte
Karten. Sollten Behandlungsmassnahmen getroffen worden sein,
die den Mehrkosten zuzuordnen sind und nicht schriftlich
vereinbart wurden, dann besteht keine Leistungspflicht
Deinerseits. Es gibt bei jeder Zahnärztekammer eine
Clearingsstelle für solche Schwierigkeiten zwischen Zahnarzt
und Patient (Patiententelefon). Dort kann man seine Probleme
telefonisch loswerden und glaube ja nicht, dass man denen
nicht nachgeht.
Haben wir hier in Bremen und die werde ich heute mal kontakten.
Danke für deine Hilfe
Tschüss
Inge