Trachealkanüle wechseln- darf das jeder?

Hallo Fachleute,

gibt es bindende Vorschriften darüber, welche Ausbildung (Krankenpfleger, -helfer) jemand haben muß, der bei Patienten eine Trachealkanüle wechseln bzw. absaugen darf, oder darf das im Prinzip jeder, der es kann? Darüber ist hier gerade eine lebhafte Diskussion entstanden. Eine Antwort würde uns alle sehr freuen.

Alsdann, herzlichen Dank schon jetztt und einen schönen Abend.

Heidi

Hi!

Wie es rechtlich aussieht, kann ich dir nicht sagen.
Aber den (korrekten) Umgang mit einer Trachealkanüle sollte jede® Krankenpfleger/-schwester beherrschen. Und meist kann diese Tätigkeit an Helfer dilegiert werden, wenn man sich persönlich davon überzeugt hat, daß der Helfer das beherrscht (das gilt übrigens für viele Dinge, nicht nur für Kanülen).
So wird es zumindest bei uns gehandhabt, einfach mit der Begründung, daß die Patienten mit dauerhafter Kanüle diese auch nach Anleitung zuhause pflegen können - und viele Pat. tun das auch (sofern sie dazu in der Lage sind natürlich).

Gruß,
Sharon

gibt es bindende Vorschriften darüber, welche Ausbildung
(Krankenpfleger, -helfer) jemand haben muß, der bei Patienten
eine Trachealkanüle wechseln bzw. absaugen darf, oder darf das
im Prinzip jeder, der es kann? Darüber ist hier gerade eine
lebhafte Diskussion entstanden. Eine Antwort würde uns alle
sehr freuen.

Alsdann, herzlichen Dank schon jetztt und einen schönen Abend.

Heidi

dürfen und dürfen
Hallo Heidi,
dürfen ist ein schwieriger Begriff in dem Zusammenhang.
Da gibt es nämlich noch zwei Komponenten die da mit reinspielen.
Die eine ist die Bezahlung und das andere die Haftung.

Ich, Heilpraktikerin, darf als selbstständige HP auch dieses.
Allerdings wird mich eine gesetzliche Krankenkasse dafür nicht bezahlen, die darf nämlich nicht mit mir zusammenarbeiten.
Warum sollte mich aber ein Patient zu Hause und privat dafür bezahlen, wenn er das vom Pflegedienst „umsonst“ bekommen kann.

Wenn ich im Krankenhaus arbeite (mach ich manchmal um über meinen Tellerrand zu gucken), dann ist das wieder was anderes. Da bin ich nicht als Heilpraktikerin, sondern als ungelernte. Das heißt selbst Sachen, die ich kann und in meiner Praxis tue und darf, darf ich da nicht aus haftungstechnischen Gründen.
Denn für das was ich da arbeite, übernimmt ja das Krankenhaus die Verantwortung und die haben Richtlinien in ihren Pflegeplänen oder wie immer das auch heißt, die Aussagen darüber machen, wer was darf oder nicht darf. Und darin steht, daß alle Sachen innerhalb des Körpers den „echten“ Schwestern überlassen sind.

War das jetzt wohl hilfreich? Wer weiß.
Gruß
Kerstin

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