Aufbaufüllung, was darf die kosten?

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mi, 3. Nov 2004
Hallöle zusammen,

mein Zahnarzt hat mir gesagt das er bei mir 2 aufbaufüllungen machen muss die ich selber bezahlen müsste.
frage ich mich nun 2 dinge:
1. muss ich das wirklich selber bezahlen und wenn ja
2. was darf das dann etwa kosten?

freue mich auf mitteilungen.

liebe grüsse von
sonja

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: Aufbaufüllung, was darf die kosten?
    Hallöle zusammen,

    mein Zahnarzt hat mir gesagt das er bei mir 2 aufbaufüllungen
    machen muss die ich selber bezahlen müsste.
    frage ich mich nun 2 dinge:
    1. muss ich das wirklich selber bezahlen und wenn ja
    2. was darf das dann etwa kosten?
    Hallo,

    was soll denn da genau "aufgebaut" werden?

    Wenn bei mir Füllungen gemacht werden mussten, hab ich die nur insofern bezahlen müssen, weil mir kein Amalgam in den Mund kommt, sprich, die Kasse schießt das zu, was eine Amalgamfüllung in diesem Fall kosten WÜRDE, den Aufpreis auf das andere Material muss ich selbst zahlen.

    Das wiederum kann man nicht pauschal sagen, weil es a) auf das Material ankommt und b) auf die Menge des verwendeten Materials, also auf die Größe der Füllung.

    Ich habe für 2 Füllungen, die beide recht groß (je fast halber Zahn) waren, 211 Euro zuzahlen müssen. Wie das Material hieß, weiß ich leider nicht mehr, auf jeden Fall kein 08/15-Kunststoff; ich glaub, das war irgendeine Keramikverbindung.

    Chris
  2. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Aufbaufüllung, was darf die kosten?
    Hallo Sonja,

    wenn die Aufbaufüllungen bei Dir als Kassenpatientin gemacht werden -oder bist Du Privatpatientin? - dann sind sie definiert als Füllungen, die einen so stark zerstörten Zahnstumpf aufbauen (wie der Name sagt) oder so vorbereiten, dass in einer zweiten, nämlich prothetischen Behandlung Kronen oder ähnliches gemacht werden können.

    Diese Massnahmen werden beim Kassenpatienten über "Kasse" abgerechnet. Es gibt dazu dezidierte Vorschriften, mit denen ich Dich nicht quälen will.

    Resümee: Mehrkosten sind nicht gerechtfertigt.

    Gute und angenehme Behandlung
    Bernd
  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Aufbaufüllung, was darf die kosten?
    [Dieser Artikel ist nicht fuer das Archiv freigegeben.]
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