wann gibt es einen Stempel im Bonusheft? Was sind die Voraussetzungen? Reicht es aus lediglich einmal einen Zahnarzt aufgesucht zu haben (auch wenn der sich die Zähne nur angeschaut hat und quasi nichts gemacht hat)?
Hintergrund ist folgender:
Ich hatte einen Zahnarzt aufgesucht, dessen Kosten für die Prophylaxe (s. Posting unten) den Durchschnitt um ca. 100% überschritten haben. Beim ersten Termin hat er sich die Zähne nur angeschaut, mir eine Prophylaxe empfohlen und eine Krone wollte er im nächsten Jahr in Angriff nehmen. Ich möchte nun für die Behandlung einen anderen Zahnarzt zu Rate ziehen und eben erwähnten eigentlich nicht mehr aufsuchen (da ich sauer bin über den Prophylaxenpreis). Allerdings möcht ich dies gerne erst im nächsten Jahr machen.
Frage: Kann ich trotzdem den ersten Zahnarzt um einen Stempel im Bonusheft bitten, obwohl er nicht behandelt hat (dennoch war ich mindestens 30 Minuten bei ihm im Behandlungszimmer)?
Den Stempel gibt es entweder für die Individual-Prophylaxe oder die zahnärztliche Untersuchung - zumindest letzteres hat bei Dir stattgefunden. Seitdem ich 16 bin, erhalte ich auch nur noch Stempel für die Untersuchung.
Ich habe auch jedens Jahr einen Stempel bekommen (unter 18 Jahren müssen es zwei sein). Dabei war es egal, ob ich nach nach 5 Min. wieder draussen war, oder eine neue Plombe, etc. bekommen habe.
Für den Fall das Du es mal in Anspruch nehmen mußt (wenn Du Glück hast und was bekommst *Frust*), kannst Du dir einen vergessenen Stempel auch Jahre später noch abholen. Steht ja in deren Unterlagen, daß Du da warst. Hatte bei meine Mutter jedenfalls früher mal funktioniert.
Gruß Ina
P. S. Geholfen haben mir diese blöden Stempel auch nicht. Den Zahn darf ich jetzt komplett selber zahlen und bekomm nicht einen Pfennig von der Kasse und daß, obwohl das Heft seit 1989 gepflegt ist. Werde ich also jetzt nicht mehr weiterführen, lohnt eh nicht *totalerfrust*