Krankengeldzahlung?

Hallo!
Ich bekomme bis zum Ende des Jahres Krankengeld von der Krankenkasse, weil ich über 6 Wochen krank war (OP). Die Krankschreibung war von einem Chirurgen. Nun hatte ich in der gleichen Zeit noch eine andere Krankheit und muß deswegen, noch zur Weiterbehandlung zu mein Hausarzt. Wie ist das mit der Krankengeldzahlung, wenn der Hausarzt mich jetzt weiterhin krankschreibt oder hätte ich mich gleich von Ihm
Krank schreiben lassen sollen? Ist es egal ob es eine andere Krankheit ist? Muß ein Arbeitstag dazwischen liegen, damit der Arbeitgeber zahlt? Unterschreibt dann der Hausarzt den nächsten Auszahlungsschein (Diagnosebestätigung)von der Krankenkasse?
Danke für Eure Hilfe bzw. Antworten!
Guten Rutsch!
Gruß Conni

Hallo,
wenn währedn einer besteheneden Arbeitsunfähigkeit (Au) eine weitere AU hinzutritt wird als ein
Fall gewertet wenn jede der beiden Diagnosen allein Au zu Folge hätte.
Ich mach das mal an zwei Besirpieln fest.

A) Au wegen Krankheit Ab ab 1.08.04 - Krankengeldbezug ab 12.09.04
Hinzutritt der Krankheit B ab 20.09.2004, Krankheit A besteht aber weiter.
Krankengeldanspruch besteht weiter bis die letzte AU beendet ist.

B) Gleicher Sachverhalt, aber AU A. ist am 11.09.04 beendet.
Ab 12.09.2004 tritt Au wegen Krankheit B ein.
Der Arbeitsgeber muss erneut für max. sech Wochen Gehalt zahlen, dann kommt die
Krankenkasse.

Gruss

Günter Czauderna