Schweigepflicht bei Akten?

Hallo Experten,

wie sieht es eigentlich mit der Vertraulichkeit bzw. der Schweigepflicht bei medizinischen Unterlagen wie Krankengeschichten, Laborergebnissen Krankenakten aus? Darf da jeder Einblick haben, d.h. jede Schwester, Krankenpflegehelferin oder Therrapeutin, z.B. Krankengymnastin oder Ergotherapeutin? Oder darf denen nur die für ihre Arbeit notwendige Information zur Verfügung gestellt werden und der Rest unterliegt der Schweigepflicht? Dürfte sich z.B. die Altenpflegerin meiner Mutter ohne ihre Zustimmung Einblick in deren medizinische Unterlagen verschaffen? Wo gibt es da eine Grenze und wie ist diese (wo) definiert?. Wie sieht es aus mit Einblick in die eigenen medizinischen Unterlagen ? Für Eure Hilfe wäre ich Euch überaus dankbar.

Schönen Abend noch und vielen Dank

Carlo

ZERM
Hallo Carlo,

ich empfehle einen Blick auf die HP des Zentrums für Ethik und Recht in der Medizin: http://zerm.uniklinik-freiburg.de/. Dort findest Du unter ‚Publikationen‘ eine umfangreiche Auseinandersetzung mit dem Thema. Ansosten kannst Du die Truppe auch anmailen - die helfen Dir mit Sicherheit gerne weiter.

Gruß

Renee