Zahnarztrechnung sehr hoch

Von: , Frage gestellt am Mi, 16. Mär 2005

Hallo,

vor einem Jahr wurde der Zahn 35 gezogen. Ich bin in der GKV. Nachdem der ZA mir sagte, dass ein Ersatz mit Implantat 1700 Euro kosten würde, habe ich mich für diesen entschieden. Das Implantat war dann im April 04 drin und ich bekam eine Rechnung über ca. 1100 Euro. Danach habe ich mich entschieden, die Krone erst in diesem Jahr draufmachen zu lassen. Als jetzt die Rechnung kam war ich doch sehr erschrocken, nämlich nochmals 1360 Euro nach Abzug des KV-Zuschusses von 467 Eu. Folglich kostet es mich jetzt zusammen 2360 Euro. Was auch zu Buche schlägt: Als jetzt die Vorbereitung für die Krone gemacht wurde, sagte der ZA zu meiner Überraschung, dass er den Zahn 35 für eine Krone abschleife. Ich habe leider darauf nicht reagiert. Mir ist aber nicht in Erinnerung, dass zu einem früheren Zeitpunkt über diese Überkronung gesprochen wurde. Schriftliche Vereinbarungen zwischen ZA und mir gibt es nicht.
Der ZA berechnet Geb.-Nr.221 für 2 Zähne mit Faktor 3,5. Für die übrigen Geb.-Nr. 003, 005, 227, 517, 404, 801 mit Faktor 2,3. Die KV hat eine Vollgußkrone mit 138,32 und eine Modellgußprothese mit 329,50 Eu bezuschusst. Mich wundert auch, dass Geb.-Nr. 517 (induvidueller Löffel bei ungünst. Zahnbog. Ich habe in Erinnerung, dass zwei mal hintereinander ein Abguss gemacht wurde. Könnte dies nicht ein Handlungsfehler der Helferin gewesen sein?
Frage: habe ich eine Chance, noch Einfluß auf die Rechnungshöhe zu nehmen? Was hätte ich in der Vergangenheit tun müssen, um eine solche Überraschung zu vermeiden? Gibt es eine Schlichtungsstelle für ZA oder etwas ähnliches? Wo könnte ich Rat holen?

Gruß
Otto

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Zahnarztrechnung sehr hoch

    Hallo Otto,

    wenn Dir die Rechnung unangemessen hoch erscheint, hast Du zwei Möglichkeiten:

    1. Gespräch mit dem Zahn-Doc suchen und Dir genaustens erklären lassen, was warum und weswegen so berechnet wurde, wie es geschehen ist (am besten einen Zeugen mitnehmen und Notizen machen);

    2. Falls der ZA zu keinem Gespräch bereit ist: Schlichtungsstelle der zuständigen Zahnärztkammer einschalten. Ausführliche Infos zum Thema und Adressen der örtlichen ZA-Kammern findest Du hier: http://www.bzaek.de/service/oav10/artikel.asp?lnr=163.

    Und dann gibt es noch die Möglichkeit, sich an

    a) die Krankenkasse
    b) einen Patientenverband und
    c) die Verbraucherzentrale

    zu wenden. Die helfen Dir ebenfalls gerne weiter.

    Gruß

    Renee

  2. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Korrektur

    Hallo,

    ich muss mich korrigieren, habe die Anfrage nicht von zu Hause geschrieben. Danke auch Renee.
    Heil- und Kostenplan liegt vor mit voraussichtlichem Betrag 1715,11 Eu.
    Allerdings wurden § 9 Geschätze Mat. und Laborkosten zwei mal aufgelistet, einmal 450,00 Eu und einmal 500,00. Wenn ich jetzt das als Fehler ansehe und 450 abziehe, komme ich auf 1265,11.
    Der Heil- und Kostenplan geht nur vom Zahn 36 aus. Tatsächlich wurde auch Zahn 35 ohne Absprache mit mir überkront. (ich hätte ja intervenieren können). Des weiteren wurden im Heil- und Kostenplan alle Leistungen höchstens mit Faktor 2,3 berechnet. In der Abschlußrechnung wurde die Versorgung der Zähne mit Kronen Nr. 221 mit Faktor 3,5 berechnet. Und es steht im Plan: Bei Leistungen, die den 2,3 fachen Satz überschreiten, werden entsprechende medizinische Begründungen in der Liquidation ausgewiesen.
    Ich hätte gerne vor dem Gespräch gewisse Rechtssicherheit.

    Gruß
    Otto

    • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
      Re^2: Korrektur

      Servus Otto,
      wenn die angekündigten Begründungen nicht auf der Rechnung stehen (schau bitte genau hin!) mußt Du nicht bezahlen. Sage (besser schreibe), daß die Rechnung nicht der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) entspricht. Das tut sie nicht, wenn die Überschreitung des 'Mittelsatzes', der sog. 2,3fach nicht in jedem Falle ausreichend begründet ist.
      Außerdem muß der Zahnarzt nachweisen können, daß Du rechtswirksam in das Abschleifen des Zahnes 35 eingewilligt hat.
      Deine Chancen stehen nicht schlecht.
      Kai [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Korrektur

        Danke Kai,

        ich habe alle Belege zu der BZK geschickt. Mal sehen, was die dazu sagen.

        Gruß
        Otto Servus Otto,
        wenn die angekündigten Begründungen nicht auf der Rechnung
        stehen (schau bitte genau hin!) mußt Du nicht bezahlen. Sage
        (besser schreibe), daß die Rechnung nicht der GOZ
        (Gebührenordnung für Zahnärzte) entspricht. Das tut sie nicht,
        wenn die Überschreitung des 'Mittelsatzes', der sog. 2,3fach
        nicht in jedem Falle ausreichend begründet ist.
        Außerdem muß der Zahnarzt nachweisen können, daß Du
        rechtswirksam in das Abschleifen des Zahnes 35 eingewilligt
        hat.
        Deine Chancen stehen nicht schlecht.
        Kai

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