Hi all,
wie einige von Euch wissen, erlitt meine Nase an Ostern einen kleinen Bruch…
ich wurde per gerufenem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht, dort versorgt, und mir wurden zwei A4 Zettel in die Hand gedrückt.
Der eine entpuppte sich am nächsten Tag als ‚Notfallbericht‘, der andere war eine ‚Zahlungsaufforderung/Mahnung‘ über €10…
(wo übrigens gross draufsteht ‚Vor der Behandlung vom Patienten auszufüllen und zu unterschreiben‘. Logischerweise ist er nicht unterschrieben, und ich erhielt ihn auch nicht vorher - aber im Grossen und Ganzen find’ ich’s ganz nett, dass ich mich in meinem blutüberlaufenen Zustand darum nicht auch noch kümmern musste).
Naja, heute kam Post von der Krankenkasse:
‚Fahrkosten - Zahlung des Eigenanteils, Betrag €10‘
‚blablabla… wir haben also auch Ihren Eigenanteil (gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung) verauslagt.‘
Im Ernst? ‚Praxisgebühr‘ ans Krankenhaus, nochmal die gleiche Menge für den Krankenwagen, ganz abgesehen von der logischerweise von mir getragenen Taxifahrt nach Hause, etc…
Ist das jetzt normal, und tatsächlich gesetzlich so geregelt?
(ich werd mich nicht gross aufregen - ich bin nicht das günstigste Mitglied für die Krankenkasse, und im Gegensatz zu Irland sind die Gesundheitskosten für mich hier paradiesisch! Aber ich wunder mich halt…)
Danke für evtl. Infos,
Gruss,
Isabel
Ich war in diesem Jahr zweimal im Krankenhaus und wurde beide Male mit dem Rettungswagen hingebracht (ich war aber nicht „halbtot“ *g*). Aber kein einziges Mal musste ich für den Transport etwas zahlen, sondern nur jeweils die 10 € Gebühr für den Krankenhausaufenthalt. Aus deinem Link bin ich diesbezüglich nicht schlau geworden. Wie ist denn das nun mit den Transportkosten?