im Rechtsbrett nicht recht fündig geworden, versuch ich’s noch mal hier…
Ich bin auf der Suche nach einem (oder mehreren?) Gesetz(en), die bildgebende Messverfahren bei Jugendlichen (z.B. fMRT) zu Forschungszwecken regeln, bzw. einschränken.
Frag mal die zuzständige Ethikkommission (die muss ohnehin bei allem was irgendwie Richtung Studie geht ihr Plazet abgeben). An einigen Universitätsklinika gibt es darüber hinaus Koordinierungszentren für Klinische Studien (KKS). Die wissen mit Sicherheit Bescheid, was zu beachten ist und wo mal sich detailliert über rechtliche Grundlagen informieren kann. Letztlich dürften die Minimalanforderungen eine Einverständniserklärung der Probanden sowie ein detailliertes Studienprotokoll sein.
Viele Grüße,
Oliver
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