eine Bekannte erhielt einen Brief von der Kriminalpolizei, in der ihr gemeinschaftlicher Kassenbetrug mit ihrem Zahnarzt vorgeworfen wird. In Kopie liegt ein von ihr unterschriebenes Blatt bei, auf dem steht, dass sie mit Keramikkronen statt Goldkronen einverstanden sei, dass aus Abrechnungsgründen dennoch Goldkronen auf der Rechnung auftauchen würden, dass keine Mehrkosten für sie entstehen, dass sie aber informiert wurde, dass Keramikkronen von der GKV noch nicht bezahlt würden. Nach mehrmaligem Durchlesen des Zettels, den sie quasi auf dem Behandlungsstuhl unterschrieben hat, kann man durchaus gewisse Ungereimtheiten erkennen, nur war ihr das in der Situation und mit Vertrauen zu ihrem Zahnarzt nicht möglich.
Die Frage: soll sie Stellung nehmen oder sich einen Anwalt?
zunächst mal gegenüber der Polizei gar nicht aussagen. Hierzu ist niemand verpflichtet. Nur die Personalien müssen ggf. korrigiert werden. Dann einen Anwaltskollegen einschalten, der zunächst einmal Akteneinsicht beantragt. Wurde die Akteneinsicht gewährt, entscheidet man mit dem Anwalt gemeinsam ob eine Aussage gemacht wird, und was da ggf. drin steht.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Eine Interessengemeinschaft mit den anderen Patienten gründen die ebenfalls von der Kripo angeschrieben wurden und einen gemeinschaftlichen Anwalt nehmen?
Gruss Christian
OT Gemeinschaftliche Verteidigung unzulässig
Hallo Christian,
lieb gemeint, aber in Deutschland (aus gutem Grund übrigens) nicht möglich. In einem gemeinsamen Verfahren könnte es nämlich sein, dass der Anwalt den einen Beschuldigten auf Kosten des anderen Beschuldigten vertreten müsste, und wie soll er das wohl machen, wenn er beide vertritt. Z.B. A+B sind des gemeinschaftlich begangenen Mordes angeklagt. A verteidigt sich damit, dass B es alleine war, B behauptet das Gegenteil). In der Haut des Kollegen der beide vertritt möchte ich nicht stecken. Und da man vorher nie weiß, ob es zu einer solchen Situation kommen könnte (hier Betroffene gibt an, von anderer Betroffener auf diesen Arzt und seine Methoden aufmerksam gemacht worden zu sein) ist es eben grundsätzlich verboten.
Gruß vom Wiz
Eine Interessengemeinschaft mit den anderen Patienten gründen
die ebenfalls von der Kripo angeschrieben wurden und einen
gemeinschaftlichen Anwalt nehmen?
Gruss Christian
bevor eine Zahnkrone angefertigt wird, erstellt der ZA einen Heil- und Kostenplan. Auf dieser Aufstellung sind alle zu erwartenden Kosten für den Patienten aufgelistet. Ich habe, weil ich 2 Vollkeramikzahnkronen habe, auch 2 solcher Heil - und Kostenpläne und auch 2 Rechnungen der Zahnärztin vorliegen. Unterschreiben musste ich die Vereinbarung einer Privatbehandlung gem. § 8 Abs. 3 VdAK/AEV- Vertrag, jeweils für eine Vollkeramikkrone. Vollkeramikkronen zahlt die GKV nicht, ich musste sie selber bezahlen. Desweiteren bekommt der Patient die Rechnung und Auftragsbestätigung des Zahnlabors, welche an den ZA adressiert ist, vom Arzt ausgehändigt. Weiterhin gibt es noch die Konformitätserklärung für Sonderanfertigungen nach § 6 Abs. 5 der MPV, in der die Bestandteile und die chemische Zusammensetzung der Vollkeramikzahnkrone drin steht, diese Konformitätserklärung für Sonderanfertigungen bekommt auch der Patient durch den ZA ausgehändigt. Weiteren Papierkram gibt es nicht! wie gesagt, das gilt alles für Selbstzahler, aber auch bei Zahnersatz, den die Kasse bezahlt, gibt es keine anderen Papiere …
Gruss
chatboy
eine Bekannte erhielt einen Brief von der Kriminalpolizei, in
der ihr gemeinschaftlicher Kassenbetrug mit ihrem Zahnarzt
vorgeworfen wird. In Kopie liegt ein von ihr unterschriebenes
Blatt bei, auf dem steht, dass sie mit Keramikkronen statt
Goldkronen einverstanden sei, dass aus Abrechnungsgründen
dennoch Goldkronen auf der Rechnung auftauchen würden, dass
keine Mehrkosten für sie entstehen, dass sie aber informiert
wurde, dass Keramikkronen von der GKV noch nicht bezahlt
würden. Nach mehrmaligem Durchlesen des Zettels, den sie quasi
auf dem Behandlungsstuhl unterschrieben hat, kann man durchaus
gewisse Ungereimtheiten erkennen, nur war ihr das in der
Situation und mit Vertrauen zu ihrem Zahnarzt nicht möglich.
Die Frage: soll sie Stellung nehmen oder sich einen Anwalt?