Hallo,
meine Lebensgefährtin hatte einen schweren Unfall mit bleibenden Körperschäden (Verlust des rechten Auges).
Wir sind daran interessiert, für später detailliert Auskunft geben zu können, auch wenn es um Folgebehandlungen geht. Kann uns jemand sagen, auf welcher Rechtsgrundlage wir um die Herausgabe der Akte/ Röntgenbilder bitten können? Gibt es da eine?
Im voraus vielen Dank, Lutz
Hallo,
meine Lebensgefährtin hatte einen schweren Unfall mit
bleibenden Körperschäden (Verlust des rechten Auges).
Wir sind daran interessiert, für später detailliert Auskunft
geben zu können, auch wenn es um Folgebehandlungen geht. Kann
uns jemand sagen, auf welcher Rechtsgrundlage wir um die
Herausgabe der Akte/ Röntgenbilder bitten können? Gibt es da
eine?
ja, gibt es. Siehe
http://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/ds…
Grüße,
Oliver Walter