Liste mit von der GKV bezahlten Medikamenten

Von: , Frage gestellt am Mi, 13. Jul 2005

Hallo,

wo kann ich als Nichtarzt sehen, welches Medikament von der GKV bezahlt wird und welches nicht? Ohne den Arzt oder Apotheker fragen zu müssen. Gibt es eine öffentliche Liste?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Liste mit von der GKV bezahlten Medikamenten

    Hi,

    ist es nicht so, dass verschreibungspflichtige bezahlt werden und verschreibungsfreie komplett nicht?

    J~

    • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Liste mit von der GKV bezahlten Medikamenten

      Das kann nicht sein, denn ich habe ein rezeptpflichtiges Medikament (Regaine), für das ein Privatrezept vorliegt (bei einer Person, die in der GKV ist). [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Liste mit von der GKV bezahlten Medikamenten

        Hi Michael,
        einfache Frage, komplizierte Antwort:
        grundsätzlich ist es so, dass verschreibungspflichtige Medikamente von der gesetzlichen KK bezahlt werden (außer natürlich der Rezeptgebühr) und nicht verschreibungspflichtige nicht. Ausnahmen: Kinder unter 12 J bekommen alles auf Kassenrezept, wenn die Diagnose stimmt. Der Haken: auch rezeptpflichtige Medis dürfen nicht(!) zu Lasten einer KK verschrieben werden, wenn sie für andere Erkrankungen als die dafür zugelassenen verwendet werden sollen... Beispiel: gewisse cholesterinsenkende Medikamente sollen bei MS helfen, sind rezeptpflichtig, dürfen aber MS-Patienten, wenn sie kein erhöhtes Cholesterin haben, nicht verschrieben werden, außer, sie zahlen es selbst (Privatrezept). Ausnahmen gibt es noch für entwicklungsbehinderte Kinder, aber das würde zu weit führen.
        Bist DU jetzt geholfen? Listen gibt es keine, nur Listen mit Inhaltsstoffen.
        Gruß synapse

  2. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Liste mit von der GKV bezahlten Medikamenten

    hallo,

    hierfür gelten die arzneimittelrichtlinien. die namentliche erwähnung der medikamente ist da aber nicht drin. es geht hier vorwiegend um die inhaltsstoffe und wofür das medikament ist.
    hier ist der link:
    http://www.gesundheitspolitik.com/06_recht/richtlini...

    dann gilt hier noch § 34 SGB V (ausgeschlossene arznei- und hilfsmittel).

    Laura

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