Hallo.
Meine Frage ist Folgende:
Ich habe mich neulich mit einer Bekannten unterhalten darüber wie günstig manche Medikamente im Ausland zu kaufen sind. (z.B in Polen o. Niederlande)
Nun gibt es doch aber Medikamente die verschreibungspflichtig sind in Deutschland. Gilt das auch in anderen Ländern?
Es ist doch so, das Medikamente die es hier nur auf Rezept gibt im Ausland manchmal ohne erhältlich sind um umgekehrt…
Wo kann man sich über sowas informieren?
Gibt es vielleicht im Internet Listen oder Angebote aus Apotheken in denen man schauen kann was für einen Bestand die haben und welche ihrer Medikamente verschreibungspflichtig sind?
Vielen Dank, Oleinka
Hallo,
laut deutschen Zollrecht ist die Einfuhr von Medikamenten für Privatpersonen nicht erlaubt, sie fallen unter die sog. VuB-Gesetze (Verbote und BEschränkungen).
Der Sinn ist daß ausländische Medikamente aus anderen Bestandteilen oder in anderen Wirkstoffkombinationen zusammengemischt sein können als hiesige Medikamente, die in ihrer Dosierung und Zusammenmischung eben auch eine deutsche Zulassung haben.
Darüber hinaus sind Beipackzettel oft nicht in deutscher Sprache verfaßt sodaß im Fall der Fälle ein deutscher Arzt nicht adäquat auf Informationen daraus zugreifen kann.
Was der Zoll akzeptiert ist wenn jemand als Reisender eine geringe, der Reise angemessene Menge an Medikamenten mitführt. Eine Packung Kopfschmerztabletten oder sowas ist also kein Problem weil man da praktischerweise einsehen kann daß jemand sich das zum eigenen Verbrauch während der Reise besorgt hat.
Größere Mengen oder ein ganzes Sammelsorium sind aber zollrechtlich verboten. Wenn Du damit auffällst wird es äußerst unangenehm und das wiegt den preiswerteren Kaufpreis im Ausland nicht auf.
Man mag diskutieren ob der deutsche Verbraucher wirklich so dringend vor preiswerten „08/15-Tabletten“ wie Aspirin usw. geschützt werden muß und ob die allein deswegen „gefährlich“ sind weil sie im Ausland anders zusammengestellt sein *könnten* als hier.
Fakt ist aber daß die Rechtslage aus Verbraucher- und versicherungsrechtlichen Gründen so ist und man die Einfuhr von Medikamenten daher tunlichst unterlassen sollte. Wenn es dann auch noch um Medikamente geht, die verschreibungspflichtig sind, begibst Du dich in noch seichtere Gewässer.
Fazit: Finger weg, Du machst Dich wegen illegaler Einfuhr VuB-betroffener Waren strafbar und riskierst eine empfindliche Bestrafung. Das ist die Sache nicht wert.
Gruß,
MecFleih