Arzt verweigert die Herausgabe eines Labor-

berichtes ohne trifftigen Grund. Darf er das?

Hallo Klaus,

DARF ER NICHT!!!

Die Unterlagen sind nämlich nicht sein, sonder DEIN EIGENTUM!!! Bestehe ruhig darauf und berufe Dich auf die ständige Rechtsprechung.

Falls Dein Doc auf stur schaltet, solltest Du Dich an die zuständige Ärztekammer wenden.

Gruß

Tessa

Nein, darf er nicht!

Und wer ist schließlich mehr daran interessiert, als der Patient selbst?

Unterlagen, (Röntgenbilder, Laborbefunde u. a.) die nicht älter als 10 Jahre sind, können eingesehen werden, länger werden sie im Normalfall nicht archiviert.

Dokumentierte subjektive schriftl. Bemerkungen des Arztes muss er nicht aushändigen.

Theoretisch darf er „Kopiergeld“ verlangen.

Hier ist eine Kopie des „Patientenschutz e. V.“:

„Grundsätzlich steht dem Patienten, bis auf einige Ausnahmen, das Einsichtsrecht in die
Behandlungsunterlagen zu - und zwar, nach heute herschender Auffassung auch außerhalb
eines Rechtsstreites. Der Patient muß hierzu auch sein Motiv nicht begründen. Der
Bundesgerichtshof hat sich von 1982 mit den Grundsätzen der Einsicht in die
Behandlungsunterlagen beschäftigt: BGH, NJW 1983, 328 und NJW 1983, 330. Dieser
Anspruch, auf Einsicht, ergibt sich im Übrigen auch aus § 810 BGB. Wird das Einsichtsrecht
verweigert kann es gerichtlich durchgesetzt werden, indem beim zuständigen Gericht Klage
auf Einsicht eingereicht wird.“
Patientenschutz e.V.

Ebenfalls interessant sind folgende Links:

http://www.google.com/search?q=cache:www.aerztezeitu…
http://www.dgn-internet.de/doc/public/Anbieter/STFra…

Manchmal kommen die weniger lieben, vorsichtigen und zögerlichen Menschen schneller zu ihrem Recht als andere…

Kannst du damit etwas anfangen?

Viel Erfolg !!! wünscht

Renate

berichtes ohne trifftigen Grund. Darf er das?

Ohne irgendwen irgendwas unterstellen zu wollen:
In Österreich wurde ein Gynäkologe verurteilt, weil
er Abstriche nicht ins Labor zur Untersuchung weitergeleitet
hatte, seine Honorarnoten aber auch die Laborleistungen
widerspiegelten.

Es gibt auch Ärzte, die es seelisch ganz einfach nicht mehr
schaffen, den Patienten schlechte Nachrichten weiterzugeben.

Vielleicht sollte ein anderer Arzt konsultiert werden?

Harald

Hallo Renate,
vielen Dank für den Auszug aus dem „Patientenschutz e.v.“! Ist mir eine große Hilfe!
Komischerweise haben mir zwei Anwälte aus wer-weiss-was geschrieben, daß ich
absolut keine Ansprüche hätte! Einer der beiden war sogar Professor.
Könntest Du mir die Adresse von der Patientenschutz e.V. zumailen?
Vielen Dank nochmal und herzliche GRüße,
Klaus G.

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