Hallo! Meine verlobte liegt derzeit auf intensiv und wird unter anderem auch intubiert. Meine fragen an euch:
a) wie lange kann man intubieren ohne das die gefahr besteht, dass die atemmuskulatur erschlafft und ein selbständiges spontanes atmen nicht mehr möglich ist?
b) ab welchem zeitraum besteht bei einer unterversorgung der organe mit sauerstoff (SpO2 zwischen 80 und 90!) die gefahr bleibender schäden?
c) wie lange ist eine gabe von midazolam (3,0 ml/h glaube ich) höchstens angeraten auch unter der möglichkeit eines späteren eventuellen verlustes der spontanatmung?
Ich danke für eure antworten
Willi
Hallo Willi,
ich habe eben einiges zu deinen Fragen geschrieben, mit Zahlen, Werten u.s.w., beruhigendes und beunruhigendes, jedoch mich gerade jetzt entschieden, es komplett wieder zu löschen. Und ich sage dir, warum:
Alles hängt irgendwie voneinander ab: Grunderkrankung, Nebendiagnosen, Therapie (Medikamente, Operationen etc.), Alter, Beatmungsform, körperliche Konstitution, Vigilanz u.s.w., so dass die Einzigen, die deine Fragen - die sich offensichtlich auf Begebenheiten am Krankenbett beziehen (Midazolam, SpO2 etc.) - zu deiner Zufriedenheit beantworten können, die behandelnden Ärzte sind. Das sind jetzt deine Ansprechpartner, ihnen musst du die Fragen stellen.
Hier kann man dir schön die Zahlen und Zeiten an den Kopf werfen, nach denen du fragst, sie werden aber nicht anwendbar sein, weil sie aus dem Zusammenhang gerissen sind und die näheren Umstände deiner Verlobten nicht berücksichtigen, zu denen du leider überhaupt nichts gesagt hast. Also kann ich nochmals nur dazu raten, deine Fragen an das behandelnde Personal zu richten. Sonst wirst du hier nur unnötig beunruhigt oder umgekehrt wägst deine Verlobte dann vielleicht sogar in trügerischer Sicherheit. Wir wissen es nicht, darum leider nur ein Hinweis statt einer Antwort. Bitte nichts für ungut!
Ich wünsche deiner Verlobten alles Gute und schnelle Genesung und ich hoffe, dass alles am Ende doch nicht so tragisch ist.
Gruß
Huttatta
Hi,
zu deiner Zufriedenheit beantworten
können, die behandelnden Ärzte sind. Das sind jetzt deine
Ansprechpartner, ihnen musst du die Fragen stellen.
sorry, aber werden die ihm überhapt antworten? Er ist „nur“ Verlobter, aus med.-juristischer Sicht also ein Fremder! Besteht nicht die Möglichkeit selbst zu einem Arzt (einem eigenen) zu gehen um wenigstens die Fragen beantwortet zu bekommen?
Viele Grüße,
J~
Hi J~,
sorry, aber werden die ihm überhapt antworten? Er ist „nur“
Verlobter, aus med.-juristischer Sicht also ein Fremder!
Ich denke schon, dass er Infos bekommen wird, sofern die Eltern zustimmen bzw. nicht abblocken. Ärzte sind ja keine Unmenschen. Manchmal verabreden sie nach einiger Zeit einen (ich nenne ihn mal in scherzhafter Weise) „Generalinfobevollmächtigten“, dem sie dann alles erzählen, um nicht zwanzigmal die gleichen Fagen beantworten zu müssen, und welcher die Infos dann innerhalb der Angehörigen weiterleitet. Das halte ich für vernünftig. Aber i.d.R. bekommt auch der Verlobte Informationen.
Besteht nicht die Möglichkeit selbst zu einem Arzt (einem
eigenen) zu gehen um wenigstens die Fragen beantwortet zu
bekommen?
Ja bestimmt, aber der kann schließlich auch zuerst mal mit Gegenfragen antworten, um die Fakten zu erfahren, die zur Beantwortung der eigentlichen Fragen einfach unbedingt wichtig sind. Mit so wenig Infos finde ich es verantwortungslos, einen Wert oder eine Zahl als so oder so hinzustellen. Man muss immer relativieren.
Ich kann auch nicht sagen, ob 40°C eine hohe oder eine niedrige Körpertemperatur ist, bevor ich weiß, ob es sich um eine Fledermaus oder einen Menschen handelt. So ist’s auch in der Medizin. SpO2 von 90% kann mal „gut“ (für die Verhältnisse) sein, oder „mies“.
Lieben Gruß
Huttatta
Hallo,
Huttata hat ja schon erklärt daß man diese Dinge immer im Zusammehang sehen muß und irgendwelche isoliert betrachteten Werte nicht auf jeden Patienten anwendbar sind. Insofern kann Dir hier ohne nähere Infos auch niemand Genaues bzgl. Deiner Verlobten sagen.
Ich verstehe andererseits daß man sich gerne informieren möchte weil ein Arzt nie seine eigene Therapie in Frage stellen wird und auch nicht immer die Zeit für ausführliche oder grundsätzliche Erklärungen hat, wie man sich das wünschen würde. Deswegen ganz allgemein zum Grundsätzlichen:
Meine verlobte liegt derzeit auf intensiv und wird
unter anderem auch intubiert.
Was eine Intubation ist und warum man das macht habe ich seinerzeit hier lang und breit erklärt: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… und http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Meine fragen an euch:
a) wie lange kann man intubieren ohne das die gefahr besteht,
dass die atemmuskulatur erschlafft und ein selbständiges
spontanes atmen nicht mehr möglich ist?
Die Atemmuskulatur baut, wie jeder Muskel, der nicht beansprucht wird, schnell ab - je nach Patient reichen schon Tage künstlicher Beatmung.
Das ist aber zum einen in Kauf zu nehmen weil man niemanden „zum Spaß“ intubiert und beatmet, sondern es immer sehr trifftige Gründe für eine solche Maßnahme gibt und die Grunderkrankung eine künstliche Beatmung sehr sinnvoll erscheinen läßt. Da muß man in Kauf nehmen daß die Atemmuskulatur später erstmal etwas schwächelt.
Zum anderen wird man einen Patienten nach längerer Beatmung langsam wieder an das eigene Atmen gewöhnen. Dazu kann man Beatmungsgeräte z. B. in einen Modus bringen indem sie die Luft nicht mehr in den Patienten pumpen, sondern auf eigene Atemzüge des Patienten warten und erst dann, wenn diese nicht oder nicht in ausreichender Kraft erfolgen, nachhelfen.
Auch wenn der Patient extubiert wurde und wieder selber atmet gibt es ein Training um die Muskulatur zu kräftigen, beispielsweise durch „Spielzeuge“ in denen man bei kräftigem Einatmen ein Bällchen hochziehen kann und versuchen muß es möglichst gut nach oben zu bringen.
Manche Patienten lassen sich etwas schwerer, andere leichter von der Beatmung abtrainieren. Es hängt einfach von den Umständen im Einzelfall ab.
b) ab welchem zeitraum besteht bei einer unterversorgung der
organe mit sauerstoff (SpO2 zwischen 80 und 90!) die gefahr
bleibender schäden?
Ein gesunder Otto Normalverbraucher sollte es schon auf eine Sättigung von deutlich mehr als 95% SpO2 bringen. Wer aber übergewichtig ist, raucht, Atemwegserkrankungen oder sonstige Handicaps hat liegt natürlich näher an den 95% als topfitte Menschen.
Bei niedrigerer Sättigung kann man das nicht so einfach auf sich beruhen lassen und wenns an die 90% oder weniger wird ist da schon akuter Handlungsbedarf gegeben.
Du solltest es Dir aber nicht so vorstelln als ob die Organe Schaden durch die niedrige Sättigung nehmen, sondern meist geht’s anders herum: die Leute haben irgendeine Grunderkrankung und das führt dann zur niedrigen Sauerstoff-Sättigung.
Es gibt auch kranke Menschen, die dauerhaft mit schlechten SpO2-Werten leben weil sie krankheitsbedingt nicht ausreichend atmen können (hier in der Nachbarschaft beispielsweise mal ein Mann, der nur noch 1 Lungenflügel hatte). Das ist natürlich mit einer dauerhaften Atemnot verbunden und zwingt denjenigen sich sehr ruhig zu bewegen und nicht anstrengen zu können.
Man muß die Sauerstoffsättigungs-Werte also immer vor dem individuellen Hintergrund sehen und kann deswegen keine fixen Werte nennen was im Einzelfall noch akzeptabel ist und was nicht mehr. Ich habe normalerweise eine recht gute Sättigung, 99% oder 100%, aber wenn ich erkältet bin und eine verstopfte Nase habe wird meine Sättigung auch deutlich herabsinken. Deswegen bin ich aber nicht grundsätzlich gefährdet oder in einem schlechten Allgemeinzustand, trotz einer o2-Sättigung von vielleicht mal knapp 95% oder so…
c) wie lange ist eine gabe von midazolam (3,0 ml/h glaube ich)
höchstens angeraten auch unter der möglichkeit eines späteren
eventuellen verlustes der spontanatmung?
Midazolam ist ein Benzodiazepin, das sedierend wirkt, also im Klartext ein starkes Beruhigungsmittel. Man gibt es intubierten und beatmeten Patienten damit sie keine Probleme mit dem Tubus, also dem Atemschlauch im Hals, haben und auch durch ihre Grunderkrankung möglichst wenig leiden.
Eine Nebenwirkung des Midazolam ist daß es zur Atemdepression führen kann, aber wenn der Patient sowieso künstlich beatmet wird tut das verständlicherweise nichts zur Sache.
Alles Gute Deiner Verlobten,
MecFleih
an alle die geantwortet haben
Ich möchte mich recht herzlich bei euch bedanken für eure bemühungen. ich weiß, daß jeder fall einzeln zu betrachten ist und man nicht wie in der technik nach tabellen und kurven verfahren kann. vielleicht war die fragerei von mir auch nur ein griff nach einem vermeindlichen strohhalm den man irgendwo sucht. ihr habt mir aber schon durch eure guten wünsche geholfen. Und was die auskunftbereitschaft der ärzte vor ort betrifft bin ich damit sehr zufrieden, zumal ich generalvollmacht habe. ich will nur nicht hoffen, daß ich diese benutzen muss um die frage nach dem eventuellen abschalten von geräten zu beantworten.
Nochmals danke euch allen!
sorry, aber werden die ihm überhapt antworten? Er ist „nur“
Verlobter, aus med.-juristischer Sicht also ein Fremder!
was glaubst du denn, was es ändern würde, wenn er ihr ehemann wäre aus juristischer sicht?
NICHTS! überhaupt nichts!
nicht mal dem ehemann darf der arzt was sagen wenn die frau es nicht will. so kenne ich es aus der praxis.
Laura
Hi Anonymous,
was glaubst du denn, was es ändern würde, wenn er ihr ehemann
wäre aus juristischer sicht?
NICHTS! überhaupt nichts!
na hoffentlich hast du keine Entscheidung über sensible Daten. Macht einem ja Angst sowas…
nicht mal dem ehemann darf der arzt was sagen wenn die frau es
nicht will.
Meine verlobte liegt derzeit auf intensiv und wird unter anderem auch intubiert.
Sie wird sich kaum äußern können. In welchem Staat lebst du? Deutschland kann es nicht sein…
Viele Grüße,
J~
Hi Anonymous,
was glaubst du denn, was es ändern würde, wenn er ihr ehemann
wäre aus juristischer sicht?
NICHTS! überhaupt nichts!na hoffentlich hast du keine Entscheidung über sensible Daten.
Macht einem ja Angst sowas…nicht mal dem ehemann darf der arzt was sagen wenn die frau es
nicht will.Meine verlobte liegt derzeit auf intensiv und wird unter
anderem auch intubiert.
Sie wird sich kaum äußern können. In welchem Staat lebst du?
Deutschland kann es nicht sein…
@ james
du brauchst dich gar nicht so weit aus dem fenster lehen.
bevor du so unqualifizierte kommentare losläßt solltest du dich mal mit leuten unterhalten, die ahnung haben.
sicherlich wird in diesem falle die verlobte wollen, dass der verlobte bescheid weiß.
nichts desto trotz ist es aber in DEUTSCHLAND so, dass, wenn die ehefrau nicht möchte, dass der ehemann etwas über ihre krankengeschichte oder aktuelle erkrankung weiß, der arzt dem ehemann nichts sagen darf.
das nennt man schweigepflicht, falls du das schon mal gehört hast. das betrifft auch ehepartner und alle volljährigen, die nicht unter betreuung stehen.
Laura