Privatrechnung: muß man in Vorleistung gehen?

Hallo!

Ich habe mir gestern mit einer Freundin zusammen folgende Frage gestellt:

Wenn man Privatversichert ist und eine Artzrechnung mit einem z.B. Zahlungsziel von 4 Wochen bekommt, die Versicherung aber länger zur Erstattung braucht, muß man dann in Vorleistung gehen?

Gibt es dazu irgendwelche Grundsatzregelungen?

Viele Grüße,
Tanjta

Hallo Tanja

Ich habe mir gestern mit einer Freundin zusammen folgende
Frage gestellt:

Wenn man Privatversichert ist und eine Artzrechnung mit einem
z.B. Zahlungsziel von 4 Wochen bekommt, die Versicherung aber
länger zur Erstattung braucht, muß man dann in Vorleistung
gehen?

grundsätzlich fragst Du da wohl besser im Rechtsberett.
Laienmeinung einer Betroffenen: Eine Privatrechnung, ob nun vom Arzt oder vom Sanitärinstallateur, ist zunächst einfach Folge eines Geschäfts von Privat zu Privat. Wer Leistung beansprucht, muss dafür in der gesetzten Frist zahlen. Punkt und aus.

Tut er es nicht, kriegt er eine Mahnung.
Tut er es dann immer noch nicht, greifen gesetzlich erlaubte Zwangsmaßnahmen.
Fällt das „Geschäft“ sprich die Rechnung/der Schadensfall in den Geltungsbereich einer Versicherung, kann der Versicherte gegenüber der Versicherung seine Ansprüche geltend machen.
Das ist aber ein ganz anders Paar Schuhe, als das auslösende Ursprungsgeschäft.

In der Praxis der Ärzte und ihrer Mahnungen sieht es aber so aus, dass sie natürlich wissen, dass ein Privatpatient selten die Summe für Rechnungen (die leicht in einige Tausend Euro gehen können) auf dem Girokonto geparkt hat. Deshalb mahnen sie in der Regel nach großzügig gesetzten Fristen. Ich kenne 3 Monate.

Gibt es dazu irgendwelche Grundsatzregelungen?

wie gesagt: frag einen Juristen.

viele Grüße
Geli

hallo tanja,

auch ich bin kein fachmann, aber betroffener. auf den entsprechenden arztrechnungen insbesondere wenn sie von den durch den arzt beauftragten honorar-abrechnungs-firmen gestellt werden steht immer ein passus der besagt, dass die bezahlung unabhängig von einer erstattung ist. sprich, du musst nicht nur in vorleistung gehen, du musst sogar in jedem fall zahlen - und das möglichst termingerecht sonst ists wie bei jeder anderen nicht firstgerecht bezahlten rechnung.
…ohne selber arzt und damit nutzniesser zu sein, aber in dieser hinsicht ist der arzt ‚nur‘ ein akademisch ausgebildeter handwerker. und die sollten natürlich für die leistungen auch ihr geld bekommen.

hth,

stefan

Hallo Tanja,

ich kann Dir leider nicht sagen, wie es im allgemeinmedizinischen Bereich geregelt ist, aber im zahnärztlichen Bereich sagt §10 Abs. 1 GOZ (= Gebührenordnung für Zahnärzte), dass die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt fällig ist:

„(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.“

Das heißt, dass der Zahnarzt rein theoretisch darauf bestehen könnte, das Geld gleich nach der Behandlung bzw. Rechnungstellung zu erhalten - ohne jegliche Fristsetzung. Alles andere beruht auf reiner Kulanz (und manchmal auch Unwissenheit von Seiten der Zahnärzte). An die Zahnärzte, welche dies lesen: Nicht böse sein, aber wer beschäftigt sich schon gerne mit §§, wenn er ursprünglich Medizin studiert hat!? :wink:

Weiterhin gebe ich meinem Vorredner Recht: Wenn der Arzt eine Leistung erbringt, so sollte er auch in der entsprechend gesetzten Frist dafür bezahlt werden. Im Supermarkt nimmt man in der Regel auch keine Waren mit, ohne sie bezahlt zu haben.

Handelt es sich um einen sehr hohen Betrag, der unmöglich vorzustrecken ist, so empfehle ich mit dem Arzt zu reden und nachzufragen, ob man die Zahlung aufschieben kann, bis das Geld der privaten Versicherung bei dem Patienten eingegangen ist. Dann dürfte das kein Problem sein. (Im Gegenteil, die Praxen sind heutzutage sehr dankbar um jeden der Bescheid gibt, wenn es Probleme mit der rechtzeitigen Begleichung der Rechnung gibt.) Es ist leider für viele zur Selbstverständlichkeit geworden, Rechnungen verzögert oder sogar gar nicht zu zahlen. Aber ja, das ist ein anderes Thema… :smile:

Viele Grüße,
Sally

Hallo,

Ich bin der Meinung, wenn jemand privat krankenversichert ist, wofür man ja ein gewisses Mindesteinkommen haben muß, über genügend Geld verfügen sollte/müßte/wasauchimmer, um seine Arztrechnungen innerhalb der gesetzten Frist zu bezahlen. Natürlich gibt es Ausnahmefälle bzw. kann Jeder mal einen finanziellen Engpaß haben. Dann sollte man einfach bei der Rechnungsstelle anrufen und um Stundung bitten.

Gruß
Sticky

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich kann Dir leider nicht sagen, wie es im
allgemeinmedizinischen Bereich geregelt ist, aber im
zahnärztlichen Bereich sagt §10 Abs. 1 GOZ (= Gebührenordnung
für Zahnärzte), dass die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt
fällig ist:

"(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen
eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden
ist."

Steht in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im § 12 mit dem gleichen Wortlaut.

http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm

MfG

Hallo geli,

sorry, ich kann nur mit links schreiben, dashalb diese orthographie…
als „betroffener“ (arzt,der rechnungen schreibt) gebe ich allen vorrednern recht: arztrechnungen sind sofort fällig! üblicherweise gibt man ein zahlungsziel an (1 wo, 2 wo, 4 wo), auch teilzahlung ist (nach voheriger absprache möglich), weil der vertrag besteht zwischen arzt und patient, nicht zwischen arzt und krankenkasse, beihilfe oder wem auch immer. ich habe neulich einen patienten erst zur bank geschickt, nach(!) der behandlung und vor(!) der aushändigung der krankmeldung; geht alles, war natürlich ein einzelfall.
ist dir geholfen?
gruß
der einhändige synapse (grund siehe thread „storys“

Steht in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im § 12 mit dem
gleichen Wortlaut.

http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm

MfG

Danke,

hatte gestern leider keinen Zugriff auf die GÖÄ, um nachzuschlagen. Somit wäre die Frage wohl endgültig geklärt :smile:

Viele Grüße,
Sally

Und die Tatsache, dass Du Privatpatientin bist, heißt ja primär nicht, dass Du privat versichert bist, sondern Deinen Behandlungsvertrag direkt mit dem Arzt machst. Dem Arzt ist es herzlich wurst, ob Du das dann von Deiner Kasse erstattet bekommst (wofür Du eben selbst sorgen und notfalls geradestehen musst), denn bei Dir wird er seine Forderungen eintreiben und nicht (wie bei gesetzlich Versicherten) bei der Kasse.

Hier hinein zählt auch der häufig verbreitete Irrglaube, dass Privatpatienten „alles“ bekommen… Nun, zunächst ist das richtig, denn wer Privatpatient ist, kann alles bekommen, denn er/sie zahlt ja auch alles. Ob die private Krankenversicherung das abdeckt, das macht man ja bei Vertragsabschluss aus und darüber sollte man Bescheid wissen, wenn man dann zum Arzt geht. Z.B. habe ich bei der Privatversicherung im stationären Bereich eine Chefarztbehandlung ausgeschlossen. Klar kann ich sie bekommen, wenn ich im Krankenhaus liege, der Chefarzt wird freudig seine Rechnung stellen, aber bezahlt wird das von meiner KK nicht, weil ich das so nicht vereinbart habe. So sind die Verträge im PKV-Bereich immer individuell und daher gibt es auch keine festen Vorgaben, an die sich der behandlende Arzt im Gegensatz zu den Spielregeln bei gesetzlich Versicherten halten muss.

LG

Claudia

In der Praxis der Ärzte und ihrer Mahnungen sieht es aber so
aus, dass sie natürlich wissen, dass ein Privatpatient selten
die Summe für Rechnungen (die leicht in einige Tausend Euro
gehen können) auf dem Girokonto geparkt hat. Deshalb mahnen
sie in der Regel nach großzügig gesetzten Fristen. Ich kenne 3
Monate.

Gibt es dazu irgendwelche Grundsatzregelungen?

wie gesagt: frag einen Juristen.

viele Grüße
Geli

Hallo Geli,

bis vor einem halben Jahr habe ich solche Rechnungen noch selbst gestellt. Natürlich war ich mit einer Zahl meiner Patienten auch befreundet. Von denen hätte keiner sich einen dreimonatigen Kredit geben lassen, ohne mit mir darüber zu reden. Die anderen sollen sich das Geld bei der Bank, und nicht beim Arzt/Zahnarzt leihen. Der muß seine Gehälter/Mieten/Schulden geradeso bezahlen wie Du.

Frag keinen Juristen, frag Dein Gefühl für fairness und Anstand.

Kai

hallo zahnärztlicher kollege,
kanntest du das auch: der doktor soll sich mal nicht so anstellen, der hats doch, geldschneider, schon wieder ein neues auto, das alte war doch erst 4 jahre alt,und seine frau: alle 3 jahre einen neuen wintermantel…
na ja, will mal nicht klagen, die meisten patienten sind ja doch sehr nett…
mit koll. gruß
synapse (der z.zt. einhändige)