Hallo allerseits,
man sagt ja, dass das Leitungswasser besser kontrolliert wird als jedes Mineralwasser, weshalb man auch täglich große Mengen davon trinken kann. Was mir dabei Sorgen macht, ist weniger die bakterielle Reinheit als die chemische. Was ist mit dem Chlor im Leitungswasser? Chlor ist doch giftig, denke ich. Warum darf ich denn große Mengen Leitungswasser kalt und direkt aus dem Hahn trinken? Ist die Konzentration so schwach, dass es dem menschlichen Körper nichts macht? Bei welchen Mengen pro Tag ist das das nicht mehr der Fall?
bye
Micha
Hallo !
Wieso Chlor?
Bei uns gibt es das nicht!
Event. bei Trinkwasser aus Flüssen. Und wäre es dort schädlich, so würde man das Trinken verbieten.
mfgConrad
Hallo,
das stimmt so nicht:
http://www.ard.de/ratgeber/essen-trinken/lebensmitte…
Ich selber lebe in einem großen Baumschulgebiet und trinke Leitungswasser - allerdings filtere ich das Wasser durch einen Aktivkohle-Durchflussfilter. Schmeckt besser und ist dann garantiert „rein“.
Gruß Maren
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das stimmt so nicht:
Bei uns schon!
Aber, wenn Du das besser weißt!
Ich selber lebe in einem großen Baumschulgebiet und trinke
Leitungswasser - allerdings filtere ich das Wasser durch einen
Aktivkohle-Durchflussfilter. Schmeckt besser und ist dann
garantiert „rein“.
Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Was hat Deine Trinkgewohnheit mit dem Baumschulgebiet zu tun?
Ich lebe ebenfalls im Baumschulgebiet, unser Trinkwasser kommt aber aus dem Harz. Wird aber hier hochgepumpt (aus der Erde) durch Pumpwerke.
Und das Harzer Wasser soll wieder aus Skandinavien kommen.
Man trinkt niemals das Wasser, was an gleicher Stelle versichert!!
mfgConrad
Geh mal auf http://www.oowv.de
Dann auf Wasserqualität. Dort steht ganz deutlich : Es wird kein Chlor zugesetzt!!
mfgConrad
Hallo Ralf,
und was sagst du zu der Verordnung?
TrinkwV 2001 § 11 Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
(1) Zur Aufbereitung des Wassers für den menschlichen Gebrauch dürfen nur Stoffe verwendet werden, die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind. Die Liste hat bezüglich dieser Stoffe Angaben zu enthalten über die
- Reinheitsanforderungen,
- Verwendungszwecke, für die sie ausschließlich eingesetzt werden dürfen,
- zulässige Zugabemenge,
- zulässigen Höchstkonzentrationen von im Wasser verbleibenden Restmengen und Reaktionsprodukten.
Sie enthält ferner die Mindestkonzentration an freiem Chlor nach Abschluss der Aufbereitung. In der Liste wird auch der erforderliche Untersuchungsumfang für die Aufbereitungsstoffe spezifiziert; ferner können Verfahren zur Desinfektion sowie die Einsatzbedingungen, die die Wirksamkeit dieser Verfahren sicherstellen, aufgenommen werden.
(2) Die in Absatz 1 genannte Liste wird vom Bundesumweltamt geführt. Die Aufnahme in die Liste erfolgt nur, wenn die Stoffe und Verfahren hinreichend wirksam sind und keine vermeidbaren oder unvertretbaren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben. Die Liste wird nach Anhörung der Länder, der zuständigen Stellen im Bereich der Bundeswehr sowie des Eisenbahnbundesamtes sowie der beteiligten Fachkreise und Verbände erstellt und fortgeschrieben. Stoffe nach Absatz 1, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, werden in die in Absatz 1 genannte Liste aufgenommen, wenn das Umweltbundesamt festgestellt hat, dass die Stoffe keine vermeidbaren oder unvertretbaren Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
(3) Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage dürfen Wasser, dem entgegen Absatz 1 Aufbereitungsstoffe zugesetzt worden sind, nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch abgeben und anderen nicht zur Verfügung stellen.
… Das muss ja vielleicht nicht bei jedem WW so sein, aber dürfen darf es offensichtlich, oder?
Maren
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Hallo Conrad?
Tut man nicht? Warum nicht? Und wo kann man herausfinden, wo das Wasser herkommt, das man trinkt?
Dass das Wasser durch Pumpwerke hochgepumpt wird, ist mir klar, aber die Leitungen gehen ja ohl kaum von hier bis in den Harz oder nach Skandinavien, oder?
Gruß Maren
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Tut man nicht? Warum nicht? Und wo kann man herausfinden, wo
das Wasser herkommt, das man trinkt?
Eine Anfrage beim Wasserwerk! Die wissen schon, wo sie ihre Brunnen anzapfen.
Dass das Wasser durch Pumpwerke hochgepumpt wird, ist mir
klar, aber die Leitungen gehen ja ohl kaum von hier bis in den
Harz oder nach Skandinavien, oder?
Nein, aber die Wasserströme.
mfgConrad
Hi Maren,
und was sagst du zu der Verordnung?
nix, weil ich nichts anderes gesagt habe. Getret’ner Quark wird breit, nicht stark.
Gruß Ralf
Hallo,
ich würd mich gar nicht sooo dran aufhängen, ob da jetzt Chlor drin ist oder nicht.
In den USA z.B. ist definitiv Chlor im Wasser, es stirbt aber trotzdem keiner dran, wenn er größere Mengen davon trinkt, und das war ja nun eher die Frage. Ich persönlich fand einfach den Geschmack zu eklig, um viel davon zu trinken (und Supermarktwasser einfach zu billig), aber Schulfreunde haben sich literweise dran gütlich getan und waren trotzdem nicht krank.
Also: Prosit…
USA!!
Sicher dort und sicher auch in Ostasien und mehr!
Die Befürchtung ist doch auch, dass, wenn demnächst das Trinkwasser privatisiert wird, statt Kontrollen und Pflege, einfach Chlor nachgekippt wird.
Viele Teilnehmer von www wünschen sich doch diesen konkurrenzkampf auch auf dem Wassermarkt. Die Gesundheit bleibt dann auf der Strecke. Das Wasser ist dann nicht mehr gesund, sondern nur noch „nicht Krank machend“.
Keine Angst, amerikanische Zustände haben wir schneller, als wir denken. Auch auf dem Trinkwassermarkt.
mfgConrad