Abszess nach triam-spritze

hallo,
meinem bruder und mir wurden ende april 2005 ein antiallergikum namens triam inkjet 40 kristalls in die rechte pobacke gespritzt.
bei meinem bruder und bei mir haben sich abszesse gebildet. beide mussten operativ ambulant und dann auch stationär entfernt werden. ich lag dann ganze 2 wochen im krankenhaus. es musste so weiträumig aufgeschnitten werden, so dass ich ein loch hatte, welches 5 x 15 cm an der oberfläche und 8 cm tief war. bei mir wurde ein abstrich gemacht und es wurden reichlich staphylococcen aureus gefunden. ein eiterbakterium, was sich auf der haut wiederfindet. normalerweise hätte der körper das eingespritzte bakterium abbauen müssen. wir gehen davon aus, dass durch das medikament dies nicht so war und sich der abszess gebildet hat.
nun meine frage: wir wollen dagegen vorgehen. wir wissen nur noch nicht, ob gegen den arzt oder gegen die medikamentenfirma. hat jemand schonmal davon gehört oder selbst solche erfahrungen erlebt???
gruß
monia

hallo monia,

abszesse nsch kristallinen cortison-injektionen in den muskel und unter die haut sind relativ häufig, egal ob von der arzthelferin oder vom arzt/ärtin gespritzt. euer arzt hat sicherlich, wie es seine pflicht ist, euch über die risiken der spritze aufgeklärt und euch, wie es auch seine pflicht ist, altenativen zur spritze genannt und ihr habt diese belehrung auch sicher unterschrieben, soweit ihr volljährig seid… außerdem hat er die einstichstelle sicher lange genug desinfiziert…
zu deiner frage wg. haftung: dem medikamentenhersteller ist sicher, soweit von hier aus beurteilbar, kein fehler unterlaufen. haftbar für einen schaden ist nur der arzt! der arzt hat eine haftpflicht-versicherung, die für den schaden (schmerzensgeld etc.) eintritt. auch eure krankenkasse interessiert sich sicher dafür.
mein tipp: ein gespräch mit dem arzt, der die spritze gemacht hat.alles weitere wird sich dann ergeben, rechtsanwalt erst dann, wenn sich der arzt uneinsichtig zeigen sollte, was ich mir aber nicht vorstellen kann.
poste doch mal hier, wie es weiter gegangen ist,und wende dich evtl. ans jura-brett, dort sitzen die experten.
gruß
der z.zt. linkshändige synapse

hallo synapse,
vielen dank für deine nachricht!
unser arzt hat uns nicht darüber aufgeklärt. ich hatte ihn nur angerufen und gefragt, ob es andere alternatven zu den tabletten gibt, die so müde machen. er sagte dann nur, dass er eine ganz tolle spritze kennt, die er mir dann verabreichen würde. nebenwirkungen: keine. in dem beipackzettel stand auch nur, dass bei regelmäßiger anwendung abszesse auftreten können. die spritze war aber nur einmalig.
im krankenhaus habe ich dann auch erfahren, wie man eigenlich richtig desinfiziert. wenn ich mich so erinnere, hat bisher kein arzt die einstichstelle (egal welche spritze) richtig desinfiziert. ein paar mal gesprüht, mit einem tupfer abgewischt und rein die spritze… (falsch!!!).
auch haben wir nichts unterschrieben.
danke für deinen atwort, denke, dass ich dann erstmal einen termin beim arzt vereinbaren werde.
jetzt kann ich über die schmerzen schon wieder schmunzeln…aber als ich im krankenhaus lag, habe ich echt überlegt, wie ich den ständer, wo die ganzen infusionen dran hängen, aus dem fenster bekomme. ich konnte nicht mehr vor schmerzen.

vielen dank nochmal
gruß
monia

Hallo,
Also, so wie ich dass verstehe, habt Ihr beide eine Spritze bekommen und im zeitlichen Zusammenhang damit Abszesse entwickelt. Aus diesen Abszessen wurde in beiden Fällen Staphylococcus aureus isoliert. Im Verdacht steht jetzt der Arzt bzw. seine Praxis, diese Infekt verursacht zuhaben.

Es gibt eine Reihe vergleichbarer Fälle (wie Synapse ja auch schon erwähnt hat). In der Haftung ist definitiv der Arzt, da man von einem hygienischen Problem in der Praxis ausgehen muss. Im einfachsten Fall war die Hautdesinfektion nicht ausreichend, es solte aber unwahrscheilich sein, dass Ihr dann beide die geschilderten Probleme entwickelt (kommt aber vor). Es kann aber z.B. auch vorkommen, dass eine Reihe von Spritzen von einer Person auf Vorrat aufgezogen werden, diese Spritzen werden dann nach und nach verwendet. Wenn auf Grund eines hygienischen Missstandes ein Erreger in die Spritze gelangt, kann dieser sich u.U. sogar in dem Medikament vorab vermehren, was eine Infektion nach Injektion ungemein erleichtert. Es passiert dann das geschilderte. Ich weiss, dass entsprechende Fälle gerichtlich geklärt wurden. Das Problem ist aber die Beweislage.

Folgendes kann helfen um eine Indizienkette aufzubauen (alle Angaben ohne das juristische drumherum): Ihr (Du und Dein Bruder) müsst sehen, ob in dem Labor, in dem der Staphylococcus aureus isoliert wurde, das Isolat noch vorhanden ist (z.B. weil es eingefroren wurde). Dies geschieht zwar nicht routinemäßig, kommt aber vor. Daneben solltet Ihr Nasenabstriche machen lassen, um zu sehen, ob Ihr selber (jetzt) Träger von S. aureus seit.

Die Isolate, die von Euch isoliert wurden/werden müssen genetisch typisisert werden („genetischer Fingerabdruck“), dazu gibt es verschiedene Verfahren, bspw. die sogenannte PFGE (nicht mehr so up-to-date), die spa-Sequenzierung (Standard-Verfahren) oder die sogenannte MLST (das genaueste und aufwändigste Verfahren). Durchführen kann diese Verfahren bspw. ein Hygiene-Institut oder ein niedergelassenes Labor (alle Verfahren ziemlich teuer, zwischen ca. 70 Euro pro Isolate und deutlich über 100 Euro). Vom Praxispersonal müssen Nasenabstriche genommen werden und auf Staphylococcus aureus untersucht werden. Wenn S. aureus gefunden wird, muss dieser ebenfalls typisiert und mit Euren verglichen werden.
Nur auf diese Weise kann mit einer Indizienkette gezeigt werden, ob die Infektionen tatsächlich durch die Spritzen hervorgerufen wurden oder nicht.

Wenn Ihr eine juristische Vorgehensweise wählt braucht Ihr auf jeden Fall einen Anwalt, der sich auf Kunstfehler versteht. Rechtschutzversicherung ist unerlässlich, da es auf eine Gutachterschlacht rausläuft, die wird teuer.

Sicher wäre eine einvernehmliche Einigung mit dem Arzt anzustreben. Man sollte auch nicht vergessen, dass Fehler passieren. Nichts und niemand arbeitet fehlerfrei. Zu klären ist aber immer auch die Frage, ob es sich um einen simplen Fehler handelt oder um Fahrlässigkeit.

Übrigens, selbst wenn Ihr eine schriftliche Aufklärung bekommt und diese unterschreibt, könnt Ihr trotzdem gegen offensichtiche Kunstfehler vorgehen. Mit der Unterschrift akzeptiert man die natürlichen Risiken bei ordnungsgemäßer Durchführung eines Eingriffs. Würde sich aber zeigen, dass die aus Euren Abszessen isolierten Erreger identisch sind mit denen z.B. einer Sprechstundenhilfe bei dem Doc, kann man mutmaßen, dass keine ordnungsgemäße Behandlung durchgeführt wurde, sondern ein hygienischer Missstand vorliegt.
Wenn Du/Ihr mehr über Stap. aureus wissen wollt, seht mal unter folgendem Link nach: http://www.autovaccine.de/ND/staph.html. Ich habe dort die wichtigsten Info’s zusammengepackt.
Viele Grüße,
Oliver

hallo oliver,
vielen dank für deine nachricht. mein bruder und ich gehen am donnerstag zum arzt und werden versuchen, mit ihm zu reden. jetzt stellt sich nur noch die frage, wie hoch denn das schmerzensgeld sein kann? außerdem möchte ich all meine kosten in diesem zusammenhang erstattet bekommen. diese belaufen sich auf ca. 200,- €. ich dacht da so an 5.000,- €? wäre das realistisch oder zu hoch oder gar zu wenig? ich habe davon keine ahnung.
kannst du mir da noch weiterhefen?
danke schonmal vorab!!! :wink:
gruß
monia

Hallo,

ich will den Vorfall bestimmt nicht bagatellisieren und kann, werde und will hier aus der Ferne ohne Kenntnis der Fakten kein Urteil fällen, gebe aber zu bedenken, dass es nicht so easy sein wird, wie angenommen.

Wenn ich mal das untere Posting interpretiere, so wollt Ihr in die Praxis spazieren und der Arzt zückt sein Portemonaie und das war’s.

Sorry - aber so einfach wird es nicht werden.

Wie Oliver schon schrieb, wird das ein langer Vorgang werden, der erstmal von der Gutachterkommission der Ärztekammer eingeleitet werden muß.

Nebenbei wird es auch ein Thema sein, ob die Staph aureus-Infektion im Krankenhaus (Stichwort: nosokomiale Infektion) nicht erst richtig „aufblühte“.

Den von Euch angepeilten Betrag halte ich für völlig illusorisch.

Wie anfangs gesagt, ich verkenne bestimmt nicht, dass Ihr Schmerzen hattet, will Euch aber auch nicht desillusionieren.

Gruß, Jürgen

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hallo oliver,
vielen dank für deine nachricht. mein bruder und ich gehen am
donnerstag zum arzt und werden versuchen, mit ihm zu reden.
jetzt stellt sich nur noch die frage, wie hoch denn das
schmerzensgeld sein kann? außerdem möchte ich all meine kosten
in diesem zusammenhang erstattet bekommen. diese belaufen sich
auf ca. 200,- €. ich dacht da so an 5.000,- €? wäre das
realistisch oder zu hoch oder gar zu wenig? ich habe davon
keine ahnung.
kannst du mir da noch weiterhefen?

Nein, sorry, da kann ich keine Auskunft geben. Mit Sicherheit gibt es da Regelsätze. Die wiederum werden nur entsprechend Kenntnis-reiche Juristen kennen.
Viele Grüße,
Oliver

hallo jürgen,
das bakterium habe ich mir definitiv nicht erst im krankenhaus geholt. mein chirurg hat mich ins krankenhaus geschickt und ich wurde sofort notoperiert. in diese notop wurde der abstrich gemacht. du hast ja gelesen, wie groß die wunde war.
und wie auch schon geschrieben: es wird erstmal nur ein versuch. der arzt ist sonst echt in ordnung und wir wollen ihn auch nicht schaden, so dass er womöglich noch die praxis schließen muß.
wir werden ja sehen, was morgen dabei rauskommt. ich werde euch auf den laufenden halten.
gruß
monia