Kur - wer zuständig BFA oder TKK ????

Von: , Frage gestellt am Di, 23. Aug 2005

Hallo
in 1998 hatte ich eine Kur wegen Migräne bekommen über meine Krankenkasse TKK. Diese war sehr, sehr hilfreich - Fastenkur.

4 Jahre danach habe ich es wieder versucht, nun war aber auf einmal die BFA zuständig. Und dieser Moloch hat alles abgewährt... die konnten mir noch nicht einmal zwischendrin eine Auskunft geben.

Ich arbeite schon seit 1983 vollzeit und nun wäre nicht mehr die Krankenkasse für mich zuständig, sondern die BFA.

Werde ich so dafür gestraft, dass ich schon schon lange arbeite??? Das Ganze ist mir ein volles Rätsel. Wer kann mir hier Auskunft geben????

Danke und Grüße aus dem Dauerregen
Brigitta

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
    Re: Kur - wer zuständig BFA oder TKK ????

    hallo brigitta,
    deine frage gehört eher ins versicherungsbrett ;)

    normalerweise ist die KK nur dann zuständig, wenn kein anderer kostenträger (z.b. die BfA) in frage kommt.

    die BfA ist nur dann zuständig, wenn du die versicherungsrechtlichen und persönlichen voraussetzungen erfüllt hast.

    du wirst bei deiner migräne-kur also die voraussetzungen der BfA nicht erfüllt haben. darum konnte die BfA nicht als kostenträger in frage kommen sondern die KK.
    diese versicherungsrechtlichen und persönlichen voraussetzungen erfüllst du aber heute.

    darum ist jetzt die BfA zuständig und nicht die KK. das ist kein nachteil für dich und auch keine bestrafung.


    gruß

    laura

  2. Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
    Re: Kur - wer zuständig BFA oder TKK ????

    Hallo,
    ergänzend dazu noch etwas Grundsätzliches.
    Immer dann, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht mher vorliegt oder
    bedroht ist und auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
    erfüllt sind, ist immer der Rentenversicherungsträger, z.B. die
    BfA zuständig und muss zuerst entscheiden.
    Ob allerdings eine Fastenkur als Rehabiliatationsmassnahme
    anzusehen ist, wage ich zu bezweifeln.
    Wie ist den die Ablehnung der Tk vor sich gegangen - sofort und
    evtl. auch noch mündlich oder stützt sich die TK auf eine
    Aussage des von ihr eingeschalteten medizinischen Dienstes ?
    Gruss
    Günter Czauderna

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Kur - wer zuständig BFA oder TKK ????

      Danke für Eure Antworten... verstehe leider fast noch immer "Bahnhof".

      Wieso konnte ich wegen Migräne 1998 eine Kur bekommen - über die Krankenkasse? Und mehr als vier Jahre später - trotz noch immer MigränePatientin -war auf einmal nicht die Krankenkasse für mich zuständig, sondern die BFA. Und von der BfA kam nach 6 Monaten eine Ablehnung.

      Zwischendrin hatte ich dort angerufen, um mal nachzufragen. KEINE ANTWORT möglich gewesen. Für mich ist das ein gesichtsloser Moloch.
      Grüße
      Brigitta [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Kur - wer zuständig BFA oder TKK ????

        Hallo,
        du hast zwar meine Frage nicht beantwortet - ich versuchs dann mal
        so zu erklären.
        Wenn jemand Geld sparen kann, weil eventuelle jemand anderes dieses
        Geld ausgeben kann, dann ist es doch verstänndlich das er diese
        Gelegenheit wahrnimmt.
        Genauso ist es bei den Krankenkassen.
        Du stellst einen Kurantrag - die Kasse prüft, ob da nicht jemans anders
        zuständig sein könnte und sieht in deinem Falle, ja, da
        könnte doch der Rentenversicherungsträger auch zuständig sein.
        Also wird der Antrag von der Kasse abgelehnt, bzw. du wirst an die
        BfA weiterverwiesen. Dies geschieht in der Regel sofort, also ohne
        vorher den Medizinischen Dienst einzuschalten, der auch noch eine
        entsprechende medizinische Begründung dazu liefern könnte.
        Dein Antrag wurde "selbstverständlich" von der BfA abgelehnt, weil
        der Grund nicht darauf schliessen lässt, dass deine Erwerbsfähigkeit
        bedroht oder gefährdet ist oder nicht mehr besteht.
        Damit ist in 90% aller Fälle die Sache erledigt.
        Konsequenterweise muesste nun aber die Krankenkasse erneut angegangen
        werden - die jetzt allerdings den Medizinischen Dienst einschalte
        müsste um danach zu entscheiden ob eine Maßnahme zu Lasten der
        Krankenkassed medizinisch erforderlich ist.
        Ich glauibe, jetzt verstehtst du nicht mehr nur Bahnhof.
        Gruss
        Günter Czauderna

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