Ärztliche Fehldiagnose - Entschädigung?

Hallo zusammen,

eben habe ich von einem Bekannten eine ziemlich unglaubliche Geschichte gehört. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen (und sehr verkürzt dargestellt), kann man doch sagen, dass mein Bekannter vor ca. 5-6 Wochen eine ziemlich niederschmetternde Diagnose bekam, auf Basis einer ihm entnommenen Probe. Daraufhin hat er eine zweite Probe eingereicht und eine wiederholte Laboranalyse gefordert, worauf man ihm jedoch sagte, das sei absolut unnötig, die Diagnose sei mit absoluter Sicherheit korrekt. Dennoch hat er auf die Wiederholung bestanden.
Heute kam - nach ungewöhnlich langer Zeit - das Ergebnis der zweiten Analyse. Dieses führt zum genauen Gegenteil der ursprünglichen Diagnose! Wo der Fehler bei der ersten Diagnose lag - beziehungsweise ob es sich überhaupt um einen Fehler handelt oder ob nicht die zweite Analyse fehlerhaft ist - ist (noch) nicht klar.
Somit hat mein Bekannter die vergangenen Wochen in absoluter Verzweiflung gelebt - zumal man ihm ja sagte, dass das Ergebnis garantiert korrekt sei. Da helfen natürlich auch alle Entschuldigungen der Ärzte nichts.
Daher habe ich ihm nun geraten, er solle das nicht einfach auf sich beruhen lassen sondern eine Entschädigung für das Durchlebte verlangen.
Allerdings bin ich nicht sicher, ob sowas überhaupt möglich ist oder ob solche Fehler vom Patienten in Kauf genommen werden müssen. Und kann man davon ausgehen, dass die entsprechenden Ärzte eine Versicherung haben, welche gegebenenfalls die Zahlung der Entschädigung übernehmen würde?

Im Voraus besten Dank!

Hallo,
so lange keine Behandlung statt gefunden hat liegt wohl auch kein Kunstfehler vor, damit kein Grund für Regress.
Abgesehen davon: wer hat die Untersuchung gemacht? Der Arzt oder ein vom Arzt beauftragtes Labor?
Viele Grüße,
Oliver


hallo erstmal,

also da könnt ja jeder kommen :wink:, nein, aber im ernst es gibt keine 100% ergebnisse.
außerdem ist es sicher von bedeutung, was da untersucht wurde. ich es z.B. eine laborchemische untersuchung gibt es auch immer mal falsch positve, oder die probe kann vertausch, oder fehlerhaft abgenommen oder oder oder worder sein. dafür ist doch hoffentlich nicht der arzt persönlich verantwortlich.
beim hiv-test beispielsweise muss der patient auch über das mögliche falsch positive oder falsch negative ergebnis und die daraus resultierenden konsequenzen informiert werden.
das ist zwar nicht schön, wenn so was passiert, aber dafür kann doch im grunde keiner.
lg
YVE

Nicht objektivierbar

Hallo zusammen,

Hallo A_NO,

…Daher habe ich ihm nun geraten, er solle das nicht einfach auf
sich beruhen lassen sondern eine Entschädigung für das
Durchlebte

unabhängig davon, wer nun die, so wie ich es interpretiere, Richtige
labortechnische Untersuchung geliefert hat, ist es nach meiner praktischen Erfahrung so, das psychisch erleidete „Traumata“
n i c h t, im Gegegnsatz zu objekti8vierbaren und katalogisierten köperliche Traumen , auf „Heller und Pfennig“ einklagbar sind.

verlangen.
Allerdings bin ich nicht sicher, ob sowas überhaupt möglich
ist

Möglich ist dieses, aber die Erfolgsaussichten sind, besonders im vorliegenden und vorausgesetzt, von mir einigermaßen richtig eingeschätzten Fall, äußerst gering.

oder ob solche Fehler vom Patienten in Kauf genommen
werden müssen.

„Müssen“ natürlich nichjt.

Und kann man davon ausgehen, dass die
entsprechenden Ärzte eine Versicherung haben, welche
gegebenenfalls die Zahlung der Entschädigung übernehmen würde?

„Die“ Ärzte haben mit, „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ selbst -oder über ihren Arbeitgeber- eine solche, sündhaft teure, Versicherung.
Und diese werden natürlich alles dafür tun, nicht zahlen zu müssen.
Fazit: psychische Schädigungen unterliegen dem subjektiven Empfindungsvermögen und sind nicht im gleichen Maße „einklagbar“, wie physisch erleidete Schädigungen („Arm ab, Bein ab, Kopf ab“), die in der Rechtssprechung in 'zig Urteilen an Hand von Tabellen bzw. allgemein gültiger Rechtssprechung, bemessen wurden.
Das soll aber nicht heißen, dass es keine Urteile mit hohen Entschädigungssummen zugunsten des Klagenden gibt… aber in dem von dir geschilderten Fall, halte ich diese als äußerst gering, bzw. das Vorhaben als solches, schätze ich als aussichtslos ein.

Im Voraus besten Dank!

Keine Ursache,
rollifern

Hallo,

Widerspruch, Oliver: jeder Arzt/Ärztin ist für das verantwortlich was er/sie tut oder anordnet!
Jede® Mediziner(in) hat pflichtgemäß eine Haftpflichtversicherung, die für entstandene Schäden zahlt, egal ob körperlich oder seelisch.
Vorschlag: Gespräch mit dem Arzt, er/sie soll seine Haftpflichtversicherung benachrichtigen, die wird dann an den Geschädigten herantreten. Falls das nicht zu Eurer Zufriedenheit verläuft, gibt es eine Schiedsstelle, die Adresse sagt Euch jede Kassenärztliche Vereinigung. Der Gang zum Rechtsanwalt bleibt Euch dann immer noch.
Ich drück Euch die Daumen
synapse

Kann ja auch sein, daß das Blut zu lange unterwegs war ins Labor und es Veränderungen durch die hohen Außentemperaturen gab. Auch kann sich den Gesundheitszustand zwischen den zwei Abnahmen verändert haben.

Hi Synapse

Widerspruch, Oliver: jeder Arzt/Ärztin ist für das
verantwortlich was er/sie tut oder anordnet!
Jede® Mediziner(in) hat pflichtgemäß eine
Haftpflichtversicherung, die für entstandene Schäden zahlt,
egal ob körperlich oder seelisch.

Prinzipiell würde ich Dir da ja nicht widersprechen, aber:
Im vorliegenden Fall scheint es ja so zu sein, dass der Arzt (oder die Ärztin) eine Diagnose auf Grund eines Laborbefundes gegeben hat.
Auf Grund der etwas schwammigen Darstellung in der O-Frage spekuliere ich mal, dass es sich vielleicht um einen HIV-Test oder ähnliches gehandelt hat. Ich denke nicht, dass man den Arzt zur Verantwortung ziehen kann, wenn er z.B. das Ergebnis eines HIV-Tests dem Patienten
eröffnet (selbiges würde gelten für z.B. histologische Untersuchungen zum Nachweis von Carcinomen etc., bakteriologische Untersuchungen zum Nachweis/Ausschluß TBC oder ähnliches). Wenn die Laborergebnisse nicht stimmen, kann daür nicht der behandelnde Arzt verantwortlich sein. Zu prüfen wäre, ob der verantwortliche Labor arzt in Regress genommen werden kann. Auch dies dürfte aber nicht so einfach sein.
Daher auch die Frage in meinem vorhergehenden posting, wer denn nun eigentlich die Untersuchung gemacht habe.
Und schlußendlich: wer sagt denn, dass das zweite Ergebnis das richtige ist…?

Viele Grüße,
Oliver